Europarechtliche Grenzen für den Wiederaufbaufonds
In: Europarecht, Band 56, Heft 4, S. 416-453
Der europäische Wiederaufbaufonds ist die europäische Antwort zur Abwendung der wirtschaftlichen Krise in Europa infolge der Covid-19 Pandemie. Grundlage für den Wiederaufbaufonds bildet der neue Eigenmittelbeschluss, der die Union dazu ermächtigen soll, 750 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufzunehmen. Dieses Geld soll dazu eingesetzt werden, die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten anzukurbeln. Dieser Beitrag zeigt, dass der Eigenmittelbeschluss die Union nicht dazu ermächtigen kann, Kredite aufzunehmen. Hierfür braucht es vielmehr eine Änderung der europäischen Verträge - alles andere läuft auf ein kompetenzwidriges Handeln der Union hinaus.