Der Strukturwandel der Automobilindustrie erfordert zunehmend transnationale Aushandlungen zwischen Arbeitnehmervertretungen und Management. Der Band zeigt, dass Europäische Betriebsräte trotz formal schwacher Rechtsgrundlagen ein beachtliches Maß an grenzüberschreitender Koordination und Regulation entwickeln können.
Das Versicherungskonzernrecht umschreibt vier Regelungsmaterien: das nationale Gesellschaftsrecht, das VAG, die Solvency II-RL und die Solvency II-VO. Es zeigt sich, dass sich das nationale Verbandsrecht mit dem europarechtlich determinierten Aufsichtsrecht nicht ohne weiteres auf einen gemeinsamen Nenner bringen lässt. So überzieht das Versicherungsaufsichtsrecht Versicherungsgruppen mit zahlreichen Anforderungen, die uneingeschränkte Geltung beanspruchen. Die hierfür erforderlichen verbandsrechtlichen Werkzeuge werden indes nicht zur Verfügung gestellt. Dies kann zu instabilen und risikoaffinen Versicherungsgruppen führen, was sich wiederum auf die Versicherungsbranche und den Finanzsektor empfindlich auswirken kann. Lukas Böffel versucht daher beide Regelungsmaterien miteinander zu koordinieren. Dies ist mithilfe einer richtlinienkonformen teleologischen Reduktion des Aktienkonzernrechts möglich.Inhaltsübersicht1. Kapitel: Einführung § 1 Gegenstand der Untersuchung§ 2 Bedeutung des Themas§ 3 Gang der Untersuchung 2. Kapitel: Grundlagen und Begriffsbestimmungen zum Versicherungskonzernrecht § 1 Grundlagen§ 2 Begriffsbestimmungen »Unternehmensgruppe«, »Konzernierung« und »Versicherungskonzernrecht« 3. Kapitel: Koordinationsbedarf § 1 Aufsichtsrechtliches Pflichtenprofil§ 2 Konzernrechtlicher Handlungsrahmen§ 3 Der Einfluss eines Optimierungsgebots§ 4 Passive Konzernwirkungen§ 5 Konzernintensivierungspflicht§ 6 Gesellschaftsrechtliche Treupflicht§ 7 Ergebnis zum 3. Kapitel 4. Kapitel: Koordination von Versicherungsgruppenaufsichts- und Aktienkonzernrecht § 1 Geschriebenes Versicherungskonzernrecht§ 2 Ungeschriebenes Versicherungskonzernrecht§ 3 Ergebnis zum 4. Kapitel 5. Kapitel: Folgerungen § 1 Gruppenaufsichtsrechtliche Anforderungen vor dem Hintergrund der richtlinienkonformen teleologischen Reduktion der §§ 311 Abs. 1 und 18 Abs. 2 AktG§ 2 Reichweite der richtlinienkonformen teleologischen Reduktion unter der Einwirkung des Proportionalitätsprinzips§ 3 Aufsichtsrechtliche Einwirkungsbefugnisse de lege ferenda§ 4 Ergebnis zum 5. Kapitel 6. Kapitel: Zusammenfassung, Thesen und Ausblick § 1 Zusammenfassung§ 2 Thesen§ 3 Ausblick
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Der Beitrag befasst sich aus wirtschaftssoziologischer Sicht mit der Frage, wie dauerhafte soziale Ordnungen durch das Handeln verschiedenster Akteure mit sehr unterschiedlichen Interessen und Ressourcen entstehen können. Diese Frage nach der Konstitution sozialer Ordnungen zielt auf die Probleme, wie aufeinander abgestimmtes Handeln verschiedener Akteure zu Stande kommt, welche Formen sich hierbei einspielen und welche Bedingungen dafür relevant sind. Somit richtet sich die Analyse auf generalisierte und wiederkehrende Handlungsmuster. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist der Begriff soziales Handeln, der wirtschaftliches Handeln im Regelfall einschließt. Mit dem Begriff der Koordination werden grundlegend die Mechanismen der wechselseitigen Abstimmung von Handeln verschiedener Akteure und die Bewältigung damit verbundener Abstimmungsprobleme, Dilemmata und Konflikte bezeichnet. Die Lösung dieser Probleme kann die Emergenz bestimmter dauerhafter Koordinationsformen implizieren, die wiederum als objektive Handlungsbedingungen den einzelnen Akteuren gegenübertreten und damit maßgeblich soziales Handeln beeinflussen. Dieses Koordinationsproblem und die Analyse und Erklärung je verschiedener Koordinationsmuster stehen im Zentrum der Ausführungen. Das theoretische Fundament bildet die ökonomische Theorie, die sich in zwei Hypothesen gliedert: Die Rationalitätshypothese und die Markthypothese. Nach einer Diskussion der beiden Annahmen erfolgt im Anschluss eine Verknüpfung des Zusammenhangs des Handelns mit den sozialen, kulturellen oder institutionellen Bedingungen der jeweiligen Handlungssituation, generell dem gesellschaftlichen und sozialen Kontext. Zentrale Kategorie ist hier die der sozialen Einbettung (embeddedness) wirtschaftlichen Handelns. Dabei werden die soziologischen Kategorien (1) Tradition, Gewohnheiten und Routinen, (2) Institutionen sowie (3) Macht diskutiert. Das Zusammenspiel dieser sozialen Strukturbedingungen beeinflusst Handeln verschiedenster Akteure in einer Weise, dass koordiniertes Handeln zu Stande kommt. Wie dies geschieht, wird abschließend anhand eines analytischen Modells zur Handlungssituation und Rationalität erläutert, das die jeweilige soziale Situation als Ausgangspunkt für die Untersuchung von Handlungskoordination nimmt. (ICG2)
In dem Beitrag wird gezeigt, daß mit der Größe einer Organisation der nicht durch Kooperationsregeln gedeckte Abstimmungsbedarf wächst und dieser Bedarf durch Koordination in unterschiedlichsten Formen, die zum Teil auch wieder organisiert und institutionalisiert sein können, gedeckt wird. Am Beispiel der öffentlichen Verwaltung werden anhand einiger Alltäglichkeiten, die das Thema illustrieren, einige Aufgaben der Koordination benannt: Vermeiden dysfunktionaler Spezialisierung; Vermeiden interner Mehrarbeit und Doppelarbeit; Strukturieren zeitlicher Abläufe; Unterbinden von Mehrfachbelastungen des Bürgers. Ein historischer Rückblick auf Preußen zeigt, daß Koordination in der öffentlichen Verwaltung nicht erforderlich ist, wenn es unmittelbare Beziehungen zwischen dem Befehlenden und dem Gehorchenden gibt, daß sie aber notwendig wird, wenn sich die Befehlsebene ausdifferenziert. Die allgemeine Organsationsentwicklung in der öffentlichen Verwaltung wird vor diesem Hintergrund dadurch gekennzeichnet, daß es zu einer ständigen Vergrößerung der Organisation (etwa der Großstadtverwaltung) gekommen ist, ohne daß an dem Grundprinzip dieser Organisation, dem Linienprinzip in Verbindung mit dem Hierarchieprinzip, etwas geändert wurde. Dabei entstehen Koordinationsdilemmata: (1) mit dem Wachstum der einzelnen Verwaltungseinheiten und der Differenzierung der Verwaltung; (2) dadurch, daß immer größere Teile der Verwaltung durch Konditionalprogramme nur partiell oder gar nicht festgelegt sind. Die abstrakten Überlegungen werden abschließend am Beispiel einer Großstadtverwaltung illustriert. (ICA)
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Band 86, Heft 6, S. 335-335
"Die Problematik der Ungewissheit hat sich zu einem zentralen theoretischen Ausgangspunkt wirtschaftssoziologischer Forschung entwickelt. Das Papier diskutiert die Frage, inwieweit Ungewissheit tatsächlich als paradigmatischer Ansatzpunkt zur Untersuchung wirtschaftlicher Phänomene aus soziologischer Perspektive dienen kann. Ich argumentiere, dass die durch den Ausgang beim Problem der Ungewissheit in den Vordergrund rückende Problematik der sozialen Koordinierung wirtschaftlichen Handelns nur einen Teil der soziologisch relevanten Fragestellungen bei der Untersuchung ökonomischer Phänomene in den Blick geraten lässt. Zu wenig beachtet werden Fragen der Verteilung des in der Wirtschaft erzeugten Reichtums und der im Wirtschaftssystem und der Gesellschaft darum geführten politischen und sozialen Kämpfe. Diese Fragen stärker in die wirtschaftssoziologische Forschung einzubeziehen, verlangt, die Ordnungsprozesse in der Wirtschaft stärker als Auseinandersetzungen zwischen Akteuren zu verstehen, in denen sie versuchen, soziale Strukturen entsprechend ihrer materiellen und ideellen Interessen zu gestalten. Diesen Aspekt vermehrt in die wirtschaftssoziologische Forschung einzubeziehen, ist nicht inkompatibel mit der Formulierung des Ansatzes der Wirtschaftssoziologie von der Problematik der Ungewissheit her, verlangt jedoch dessen Ausweitung." (Autorenreferat)
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