"Der Beitrag befaßt sich auf der Grundlage einer bundesweit repräsentativen Bevölkerungsumfrage (Allbus 1984) mit dem Problem subjektiver Wahrnehmung von Umweltschädigungen auf allgemein-gesellschaftlicher und auf persönlicher Ebene." Subjektive Bewertungen werden mit objektiven Daten zur Umweltbelastung kontrastiert. "Mit Hilfe multivariater Verfahren wird dabei aufgezeigt, daß zur Erklärung subjektiv wahrgenommener Umweltbelastung individuelle Werthaltungen und Einstellungen wichtiger sind als die anhand objektiver Kriterien gemessene tatsächliche Umweltbelastung." (PVS) (AuD-Br)
The need to internationalize environmental policy does not only arise from increasing ecological-economic interdependencies, the complexity of physical-chemical cause-effect-relationships, the long-range effects, & possible irreversibility of environmental damages but also from the large number of political actors, their conflicting interests, & the differences in their economic & technical potentials. Global or universally occurring environmental problems require international cooperation & diplomacy that lead to collated goals, adequate measures, & institutional arrangements for a coordinated implementation of environmental policy. 10 References. Adapted from the source document.
Die Untersuchung befasst sich mit Effektivitätshindernissen des Umweltstrafrechtes. Nach einem Abriss über die Entstehung des Umweltstrafrechtes wird dargestellt, inwieweit dieses als ineffektiv bezeichnet werden muss. Dabei gerät insbesondere die aus Unternehmen heraus verwirklichte Umweltschädigung in den Fokus. Als einer der Gründe für das Defizit wird die Zurechnungsproblematik herausgegriffen. Dabei wird zwischen der sogenannten außer- und der innerbetrieblichen Zurechnungsproblematik differenziert. Um die Besonderheit der Zurechnungsproblematik im Umweltstrafrecht zu veranschaulichen, wird der Zusammenhang zwischen dem speziellen Rechtsgut der Umweltdelikte und der Zurechnung ausgeführt. Dabei nimmt die Untersuchung Anlehnung an den Begriff des »Öffentlichen Gutes« aus der Makroökonomie. Die Arbeit schließt mit einem alternativen Lösungsweg für den repressiven Schutz von Umwelt
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Inhalt: Zusammenfassung -- 1. Frage: Welche Methoden sind unverzichtbar für unsere Energieversorgung? -- 2. Frage: Was bezweckt die "Energiewende"? -- 3. Frage: Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), was hat es bewirkt? -- 4. Frage: Welcher Strom ist umweltschädlich? -- 5. Frage: Welche Nachteile haben neue Energien? -- 5.1. Zu geringe Leistungsdichte und massive Umweltschädigung -- 5.2. Flatterstrom und Blackout-Gefahr -- 6. Frage: Welche Vorteile haben neue Energien? -- 7. Frage: Energiewendekosten? Neue Arbeitsplätze? -- 8. Frage: Wo sind revolutionäre Techniken für die Energiewende? -- 9. Frage: Dürfen wir noch fossile Brennstoffe verfeuern? -- Über den Autor
Grenzüberschreitende Umwelteinwirkungen berühren verschiedene Rechtssysteme und Rechtsgebiete, darunter auch das internationale und nationale Privatrecht. Für die privatrechtliche Aufarbeitung international wirkender Umweltschädigungen ist die Kenntnis von kollisionsrechtlichen Instrumenten und nationalen Umwelthaftungsansprüchen unverzichtbar. Die Arbeit von Marcin Krzymuski ist zunächst Wegweiser für die Feststellung des anwendbaren Rechts (internationales Delikts- und Sachenrecht). Dem schließt sich eine systematische Zusammenstellung von privatrechtlichen Ansprüchen des deutschen und polnischen Rechts an. Sie verschafft einen Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede beider Rechtsordnungen hinsichtlich der Haftung für Schäden wegen beeinträchtigender Umwelteinwirkungen. Im Zusammenhang damit wird auch die Rolle von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie der Grenz- und Richtwerte besprochen.
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In diesem Beitrag werden Art und Ausmaß der Verschmutzung der Meere dargestellt, die sozioökonomischen und soziopolitischen Ursachen der Umweltverschmutzung erörtert und die bisherigen Lösungsansätze analysiert. Gezeigt wird, daß vielerorts die Umweltschädigung der Meere bereits in eine kritische Phase getreten ist. Nationaler Egoismus, wirtschaftlicher Raubbau an reichen Ressourcen und bedenkenlose Eingriffe in ein kompliziertes ökologisches System haben sichtbare und schwer abzuschätzende unsichtbare Spuren hinterlassen. Es werden die Tendenzen der Meerespolitik und internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung diskutiert. Dazu werden die bisherigen internationalen Abkommen auf ihre Wirksamkeit untersucht. Festgestellt wird, daß die meisten Konventionen den Schwerpunkt auf die Verhütung legen und keinen verbindlichen Maßnahmenkatalog für die Bewältigung der Umweltgefährdung enthalten. (GF)
Der Verfasser legt Ergebnisse eines interdisziplinären Studienprojekts aus der Region Ségou in der Sahel-Zone vor, die zu den am stärksten von Desertifikation betroffenen Gebieten zählt. Die Studie zeigt, dass die Umweltzerstörung im Sahel nicht nur direkt auf Schadstoffemissionen von Industrieländern zurückzuführen ist. Diese Emissionen erzeugen Klimaeffekte in der Sahel-Zone wie die Zunahme von heißen und trockenen Jahren, Bodenverkrustung und Erosionsschäden, die wiederum indirekt die lokalen Bauern in Mali dazu motivieren, aus Sicherheitsgründen ihre Felder zu vergrößern und Ochsen zu halten, womit die sensible Umwelt weiter geschädigt wird. Die globalen Ursachen der Umweltschädigung sind der lokalen Bevölkerung nicht bewusst. Es gibt Initiativen zur Erhaltung der lokalen Umwelt, aber auch Schuldzuweisungen an Personengruppen wie Nomaden. (ICE2)
Ökonomische Unterentwicklung der Länder der Dritten Welt geht einher mit ökologischer Fehlentwicklung, wobei kaum Voraussetzungen für eine langfristige und intensive Selbstkorrektur bestehen, obwohl sich die Lage im Bereich der Ressourcenplünderung und der Umweltzerstörung drastisch zugespitzt hat. Der Autor skizziert verschiedene Bereiche der ökologischen Problematik - auch im Vergleich zu den westlichen Industriestaaten. Die Ursache sei in der Dritten Welt vor allem eine selbstzerstörerische Spirale aus Armut, Bevölkerungswachstum und Umweltschädigung. Erörtert werden Probleme der internationalen Umweltpolitik, Fragen zur Rolle des Staates sowie die Problematik nationaler Interessen versus globale Verantwortung. Die Industrienationen werden aufgefordert, sich nicht nur als "Opfer" zu sehen, sondern als Mitverantwortliche, da sie aufgrund der verschiedenen wirtschaftlichen Verflechtungen mit den Entwicklungsländern zu deren immer weniger beherrschbaren Umweltproblemen beigetragen haben. (rk)
"Schon seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts wird in der Publizistik über Umweltschädigungen durch Rauch und giftige Gase, über Verunreinigungen der Gewässer und über deren gesundheitsschädigenden Wirkungen berichtet. Die Eingriffe des Menschen in seine natürliche Umwelt haben dann vor allem in der modernen Industriegesellschaft häufig irreversible Schäden verursacht. Anhand der Diskussionen in den Massenmedien vor allem im Zeitraum von 1960 bis 1980 und den Ergebnissen der Meinungsforschung wird versucht, den Meinungsbildungsprozeß nachzuzeichnen, der Anfang der siebziger Jahre ein zunehmendes Umweltbewußtsein beim Bürger entstehen und wenig später auch dessen Bereitschaft erkennen ließ, Verantwortung und materielle Opfer für den Schutz der Umwelt auf sich zu nehmen. Während die Umweltverantwortung des Bürgers auch Zeiten wirtschaftlicher Rezession überdauerte, hatten und haben die politischen Parteien und die Sozialpartner große Schwierigkeiten, Ökonomie und Ökologie miteinander in Einklang zu bringen." (Autorenreferat)
Der Beitrag diskutiert Probleme und Konzepte der umweltorientierten Verbraucherpolitik. Der Autor erläutert das Konzept des qualitativen Verbrauchs, das Kritik an einem Konsumverhalten übt, welches ausschließlich die individuelle Nutzenmaximierung anstrebt, in seiner Reichweite aber in der Lage ist, der Umwelt zu schaden. Diskutiert wird das Problem der Zurechenbarkeit von Umweltschädigungen, wobei differenzierte Thesen zur Verteilung der Verantwortlichkeit zwischen Produzenten und Konsumenten vorgeführt werden. Als mögliche Wertorientierung der Verbraucher werden die Eigennutz-Orientierung, die Konformitäts- sowie die Prinzipien-Orientierung vorgestellt und in einem Exkurs deren Anwendung erklärt. Als wirkungsvollsten Ansatz definiert der Autor das "Infinitesimal-Prinzip" als formales Bindeglied zwischen Makro- und Mikrologie, das auf dem Wissen basiere, in einer Epoche "mit der kleinstmöglichen Ursache und der größtmöglichen Zerstörung" zu leben. Für die Durchsetzung des Konzepts vom qualitativen Konsum in einer ökologisch und sozial verpflichteten Marktwirtschaft müsse durch parlamentarische Entscheidungen der entsprechende ordnungspolitische Rahmen geschaffen werden. (rk)
Der Autor untersucht in seinem Beitrag den Wandel von einer vom Menschen unberührten Naturlandschaft, die in Europa faktisch nicht mehr besteht, über eine durch extensive Landwirtschaft gestaltete Kulturlandschaft bis zur heute dominierenden Industrielandschaft. Wesentliche Eigenschaften der Kulturlandschaft sind regionale Vielfalt und Ebenmäßigkeit, Ortsgebundenheit, Spontaneität, Individualität und Unfähigkeit zur Verallgemeinerung: In der Kulturlandschaft sind die Siedlungen unlösbar mit der Landschaft verwachsen, auch was ihre Ästhetik anbelangt. Industrielandschaft erscheint seit Mitte des 19. Jahrhunderts zunächst segregiert: Steigende Mobilität, wachsende Verallgemeinerung der Ästhetik und des Landschaftsbildes sowie massive Umweltschädigungen und -zerstörungen lösen bis Mitte des 20. Jahrhunderts Kulturlandschaft teilweise auf. Die totale Industrielandschaft bildet das logische Ende der Transformation der Kulturlandschaft: Gleichmäßigkeit von Umweltschäden in Stadt und Land, Einebnung des Gegensatzes von Industriegebiet und Naturraum, Umweltschäden verursacht durch Massenkonsum, totale Massenmobilität sowie ästhetische Beliebigkeit. Abschließend beschreibt der Autor den nachholenden Transformationsprozeß von Landschaft in der ehemaligen DDR. (ICC)
In dem Beitrag werden ökologische Probleme in der internationalen Politik analysiert. Zunächst wird die Umweltpolitik der Vereinten Nationen seit 1972 betrachtet. Gründung und Arbeit der neuen internationalen Behörde UNEP werden beschrieben. In den globalökologischen Problemen wird ein gesteigerten Konfliktpotential für internationale Politik gesehen. Umweltgefährdung und eingetretene Umweltschädigungen werden kurz dargestellt. Es wird ein Zusammenhang zwischen Ökologie und Weltfrieden hergestellt, der die Einhaltung umweltethischer Grundsätze in der Außenpolitik verlangt. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung eines Umweltvölkerrechts eingeschätzt. Dann wird gezeigt, daß die Bundesregierung das vorhandene Völkerrechtsinstrumentarium erst in allerjüngster Zeit nutzt, um umweltpolitische Ziele energischer durchzusetzen. Als Aktionsfeld der Bundesregierung für internationale Umweltpolitik wird die EG ermittelt. Daß die ökologischen Probleme auch die Ost-West-Beziehungen beeinflussen, wird an der Einbeziehung des Umweltthemas in die KSZE-Verhandlungen verdeutlicht. Insgesamt wird gezeigt, daß ökologische Probleme, die im übrigen militärisch neutral sind, der internationalen Politik neue Aktionsfelder und -formen eröffnet haben. (KW)
Im Kontext globaler Wertschöpfungsketten kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen. Durch die wirtschaftliche Beteiligung an derartigen Wertschöpfungsketten tragen auch deutsche Unternehmen zu den genannten Missständen bei. In den letzten Jahren ist das regulatorische Instrument einer gesetzlich verankerten, menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (human rights due diligence) zunehmend in den Mittelpunkt der unter dem Stichwort Wirtschaft und Menschenrechte geführten Debatte gerückt. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung im Recht des "Heimatstaates" von Unternehmen, wonach die Unternehmen verpflichtet werden, bei der Unterhaltung globaler Wertschöpfungsketten eine besondere, gesetzlich geregelte Sorgfalt anzuwenden, um dadurch Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungskette zu verhindern. Vergleichsweise wenig Beachtung hat in der Debatte bislang das Parallelproblem des Umweltschutzes in derartigen Wertschöpfungsketten gefunden. Die vorliegende Studie untersucht vor diesem Hintergrund, inwieweit das Konzept einer gesetzlich geregelten menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auf den Umweltbereich übertragen und auf diese Weise ein Konzept zur Regelung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht entwickelt werden kann. Ausgangspunkt ist dabei ein im Auftrag deutscher Nichtregierungsorganisationen entwickelter Entwurf für ein deutsches Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte.
Das Interesse an globalen Umweltproblemen hat in jüngster Zeit erheblich zugenommen - sowohl theoretisch als auch praktisch. Dies hängt einerseits mit dem wachsenden Problemdruck zusammen, der sich aus weiterhin ungelösten ökologischen Problemen ergibt, und ist andererseits Folge der Erkenntnis, dass die meisten Probleme auch durch die beste nationale Umweltpolitik allein nicht gelöst werden können. Der vorliegende Beitrag berichtet über den Stand der Internationalisierung der Umweltpolitik. Deren Notwendigkeit ergibt sich nicht nur wegen der global zunehmenden ökonomisch-ökologischen Interdependenzen, der Komplexität biologisch-chemisch-physikalischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge, der Langfristigkeit der Wirkungen und der möglichen Irreversibilität bestimmter Umweltschädigungen, sondern auch und besonders wegen der großen Zahl der politischen Akteure, der Widersprüchlichkeit ihrer Interessen und der Unterschiedlichkeit ihrer ökonomischen, technischen und politischen Handlungspotenziale. Weiterhin entwickeln sich die realen Umweltprobleme unterschiedlich schnell, werden unterschiedlich intensiv von der Öffentlichkeit wahrgenommen, von der Wissenschaft aufgearbeitet und von der Politik aufgegriffen. Das war so bei der Entwicklung der nationalen Umweltpolitik, wo die Luftreinhalte- und die Abfallpolitik weit fortgeschrittener sind als beispielsweise die Bodenschutzpolitik - und es ist so bei der internationalen Umweltpolitik, wo die Ozon- und die Klimapolitik stärker ausformuliert sind als beispielsweise die Biodiversitäts- und die Wasserpolitik. (ICA2)