Nds OVG 29.09.2010 8 LA 226/10 Rechtsirrtum über das Zustelldatum einer angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 23, S. 1519-1520
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
41 Ergebnisse
Sortierung:
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 125, Heft 23, S. 1519-1520
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 20, Heft 8, S. 960
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 39, Heft 20-21, S. 849
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 65, Heft 12, S. 492-492
ISSN: 0029-859X
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 50, Heft 4, S. 195-197
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Suomalaisen Lakimiesyhdistyksen julkaisuja
In: A-sarja 297
In: Droit privé et sciences criminelles
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 42, Heft 1-2, S. 34
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: DuMont-Taschenbücher 6127
Unterhaltsame Sammlung mal alltäglicher, mal skurriler Rechtsfälle. Vergehen und Anliegen, die vor Gericht gebracht werden, sowie Rechtsirrtümer bieten unerschöpflichen Stoff. Schwabe, Rechtsanwalt und Repetitor, erfreut die Leser des "Kölner Stadtanzeiger" regelmässig damit, schreibt sonst Lehrbücher (hier zuletzt "Handels- und Gesellschaftsrecht", ID 51/05). Er bringt 90 kurze Rechtsfälle, nur zum Teil skurril, immer humorvoll, mit manchem guten Rat und auch mal rechtskritisch. Titelbild und Titel versprechen allerdings etwas zu viel Pikantes. Bei der unterhaltsamen Sammlung vermisst man das vergessene Inhaltsverzeichnis kaum, auch nicht einen ergänzenden Anhang, den die ähnlichen Titel bieten wie Claus Murken (BA 6/08),"Ihr gutes Recht" (BA 5/08) und die Aufklärungs-Lexika über Rechtsirrtümer des telegenen Ralf Höcker (zuletzt BA 5/08), ebenfalls ein Anwalt aus Köln. - Bei Bedarf gerne. (2)
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Band 132
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Frage nach den Voraussetzungen, unter denen Vorstandsmitglieder berechtigterweise auf Rechtsauskünfte vertrauen dürfen, ist für die Praxis von grundlegender und alltäglicher Bedeutung. Umso kritischer ist es, dass sowohl diese Voraussetzungen als auch die vorgelagerten Fragen im Rahmen der Vorstandshaftung nach den Sorgfaltsanforderungen an die Vermeidung von Rechtsirrtümern und den Bestand und die Reichweite einer Legalitätspflicht des Vorstands in Rechtsprechung und Schrifttum immer noch weitgehend ungeklärt sind. Die vorhandenen Rechtsunsicherheiten verleiten in der Praxis zu übermäßiger Vorsicht und verursachen neben erhöhten Rechtsberatungskosten gegebenenfalls sogar den Verzicht auf wirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen. Thomas Diekmann verfolgt mit seiner Untersuchung einen ganzheitlichen Ansatz und entwickelt ausgehend von den dogmatischen Determinanten des jeweiligen Pflichtenkontexts die Sorgfaltsanforderungen, deren Einhaltung ein Vertrauen von Vorstandsmitgliedern auf Rechtsauskünfte rechtfertigt. / »Defense of Reliance on Legal Advice« -- The question of the prerequisites under which executive board members of German stock corporations may rely on legal advice is of fundamental and everyday importance to the legal consulting practice. It is therefore all the more critical that these prerequisites as well as the preceding due diligence requirements of executive board members concerning legal judgements and the existence and scope of an obligation to comply with the law are still not clearly set out in case law and the literature. This legal uncertainty leads to excessive caution in practice and, in addition to increased legal consultancy costs, may even lead to refraining from economically advantageous measures. -- Applying the dogmatic determinants resulting from the relevant directors' liabilities, Thomas Diekmann pursues a holistic approach in his thesis and develops the due diligence requirements the observance of which justifies the reliance of executive board members on legal advice.
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 0582-0227 Bd. 301
Hauptbeschreibung Marc Zedler beschäftigt sich mit Ungewissheiten der Rechtsanwendung. Er definiert Rechtsrisiko als fehlende Vorhersagbarkeit der rechtlichen Beurteilung eines vorliegenden Sachverhalts durch ein Gericht und untersucht Faktoren, die dieses Risiko erhöhen. Hierzu werden Normfindungs-, Normauslegungs- und Normanwendungsrisiken unterschieden. Im Anschluss diskutiert der Autor die Bestimmbarkeit der Verteilung des Rechtsrisikos. Er legt dar, dass unter einer paritätischen Risikoverteilung jeder Handelnde das sich aus seiner Rechtsauffassung ergebende Rechtsrisiko trägt. Bei der Erörterung der Risikoverteilung im Arbeitsrecht werden insbesondere die Auswirkungen der Anforderungen an einen entschuldigenden Rechtsirrtum und die Rolle verschuldensabhängiger Ansprüche untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber Rechtsstreitigkeiten nicht unter Beibehaltung einer paritätischen Risikoverteilung lösen kann und somit ein zu seinen Ungunsten disparitätisch verteiltes Rechtsrisiko trägt. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: 1 Gegenstand der Untersuchung - 2 Stand der Forschung - 3 Gang der Untersuchung - 2. Teil: Das Rechtsrisiko: 4 Der Risikobegriff - 5 Normfindungsrisiko - 6 Normauslegungsrisiko - 7 Normanwendungsrisiko - 8 Abgrenzung des Rechtsrisikos - 3. Teil: Die Verteilung des Rechtsrisikos: 9 Das individuelle Rechtsrisiko: Konkretisierungsstufen - Entstehung - Quantifizierbarkeit - Zwischenergebnis - 10 Ermittlung der Risikoverteilung: Risikoverteilung in einer konkreten Situation - Abstrakte Risikoverteilung im Arbeitsverhältnis - Zwischenergebnis - 11 Rechtsrisiko und Verschulden: Vertretenmüssen - Voraussetzungen eines entschuldigenden Rechtsirrtums - Auswirkungen auf die Risikoverteilung - 12 Risikoverteilung im Gerichtsverfahren: Leistungsklage - Feststellungsklage -
In: Abhandlungen zum deutschen und europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 72
Rafael Harnos untersucht am Beispiel des Kartellrechts, inwieweit Vorstände von Aktiengesellschaften bußgeldrechtliche und zivilrechtliche Haftungsgefahren minimieren können, wenn ihr Verhalten an unbestimmten Rechtsbegriffen zu messen ist. Die wohl herrschende Auffassung im Schrifttum stellt sich auf den Standpunkt, dass den Geschäftsleitern bei unklarer Rechtslage ein Beurteilungsspielraum zusteht, dessen Grenzen und Auswirkungen sich an der in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG kodifizierten Business Judgment Rule orientieren. Dagegen befürwortet der Autor die Anwendung der ordnungsrechtlichen und zivilrechtlichen Irrtumsregeln und legt dar, dass auch im Rahmen der herkömmlichen Irrtumsdogmatik ein sachgerechter Ausgleich zwischen dem Interesse an einer wirksamen Sanktionierung von Rechtsverstößen einerseits und den Belangen des Vorstands andererseits möglich ist.
In: Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht Band 20