Recht und intertemporale Gerechtigkeit
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 61, Heft 1, S. 113-128
ISSN: 1865-5203
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In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 61, Heft 1, S. 113-128
ISSN: 1865-5203
Blog: Blog der Republik
Am 20. Dezember 1963 begann der erste der sogenannten Frankfurter Auschwitzprozesse, an denen der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer als Chefankläger […]
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In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 14, Heft 11, S. 20-20
ISSN: 2197-621X
Bewegung ist das A und O, wenn die Gelenke kaputt sind. Die Deutsche Rheuma-Liga bietet deshalb Funktionstrainingskurse an, die die Kassen nur pauschal und zeitlich begrenzt erstatten. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass diese Regelung nicht rechtens ist. Jetzt verhandelt die Liga über neue Rahmenbedingungen.
In: Demokratie, Recht und Legitimität im 21. Jahrhundert, S. 29-50
"Der Autor nimmt die Bezugnahme US-amerikanischer Autoren auf Carl Schmitt in der aktuellen Diskussion über den 'war on terror' zum Anlass, den Kerngehalt des Schmittschen Rechtsdenkens zu beleuchten. Im Ergebnis wird deutlich, in welcher Hinsicht der Versuch dieser Autoren, in kritischer Absicht einen Bezug zwischen Schmitts Theoremen und dem Handeln der Bush-Administration herzustellen, plausibel ist und wo dieser Ansatz nicht mehr trägt." (Autorenreferat)
In: ASSEX
In: Examensklausuren öffentliches Recht
In: Neugestaltung von Recht und Wirtschaft 2
In: Schriften zum öffentlichen Recht 136
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1017
Die Methodik der Analogiebildung im öffentlichen Recht ist bislang kaum dogmatisch durchdrungen. Die Autorin analysiert zunächst anhand von Fallbeispielen aus der Verwaltungs- und Verfassungsrechtsprechung die in der Praxis verwendete Methodik. Zur Abgrenzung der Analogie von der Auslegung entwickelt Katja Hemke eine Methode, die sich an der Wortwahl des Gesetzgebers orientiert. Im Anschluss identifiziert sie besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Methodik der Analogiebildung im öffentlichen Recht und untersucht die Zulässigkeit der Analogiebildung im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt. In einer fallbezogenen Metamethode werden schließlich die Anwendungsregeln verfassungsrechtlicher Grenzen und verschiedene Methoden (wie etwa die interessenbezogene teleologische Begriffsbildung und die Folgenabwägung) zusammengeführt.
In: Kindheit in Gesellschaft und Politik : eine multidisziplinäre Analyse am Beispiel Österreichs., S. 105-129
Die bisherige Rechtsstellung des Kindes in Österreich ist durch eine ausgeprägte Paternalisierung und Familialisierung gekennzeichnet. Verstärkt durch das internationale Abkommen der UNO über die Rechte des Kindes wird in den letzten Jahren eine Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen als gleichwertige Menschen mit eigenen Bedürfnissen diskutiert. In einem historischen Überblick von der römischen Epoche bis zur Neuzeit wird die Entwicklung der Rechtsposition des Kindes nachgezogen. Die wichtigsten Gesetzesnormen, die Kinderbelange zum Inhalt haben, werden gemäß dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch wiedergegeben. Sie betreffen Unterhaltsanspruch, Jugendstrafrecht, Kinder- und Jugendschutz usw. Die materiell- und verfahrensrechtliche Stellung des Kindes wird im Licht der UN-Konvention über die Rechte des Kindes kritisch betrachtet. Es wird befürwortet, Standards der Kinderrechtekonvention als österreichisches Verfassungsrecht zu verankern. (prf).
In: Handbücher Sprachwissen Band 12
Das HandbuchSprache im Rechtbeleuchtet die zentrale Rolle der Sprache für die juristische Arbeit im Kontext institutionellen Rechts. Im Fokus stehen die sprachlichen Produktions- und Rezeptionsprozesse juristischer Textarbeit. Dazu werden semiotische, semantische und pragmatische Aspekte der rechtlichen Fachkommunikation im Spiegel von Mündlichkeit und Schriftlichkeit behandelt. Neben der Relevanz der Rechtssprache aus dem Blickwinkel der Legislative, Exekutive und Judikative werden einschlägige Phänomene des Rechts in ihren Grundzügen behandelt wie z.B. die Bedeutung von Normtexten für die Rechtsfindung, der Stellenwert der Rechtsterminologie in Kommentaren und Rechtswörterbüchern, das Sprechen vor Gericht sowie das Übersetzen und Dolmetschen. Der Band geht u.a. auf folgende Leitfragen ein: Wie werden in juristischen Entscheidungen Bedeutungen von Normtexten gerechtfertigt und damit Recht gesprochen? Mit welchen sprachlichen Mitteln konstituieren Akteure Geltungsansprüche sowohl vor Gericht als auch im parlamentarischen Rechtsetzungsprozess? Wie werden juristische Normkonzepte in die Gesellschaft vermittelt? Das Handbuch verdeutlicht den enormen Einfluss der Rechtssprache und macht dies für Laien transparent. Ekkehard Felder, Heidelberg University, Germany; Friedemann Vogel, Freiburg University, Germany.
In: Das Recht der Arbeiterversicherung 2
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 33, Heft 4, S. 595-610
ISSN: 0038-884X