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In: http://hdl.handle.net/2027/coo.31924030065688
Author's pseud., Parvus, at head of title. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Staatsrepräsentation, S. 21-36
Der Autor geht von der These aus, daß jeder Staat sich seinen Mitgliedern zunächst einmal darstellen muß. "Ein Staat existiert in der Form und in dem Maße, in denen er von konkreten einzelnen wahrgenommen wird." Der Autor definiert die folgenden vier Aspekte staatlicher Selbstdarstellung: (1) Selbstbestätigung. Der Staat demonstriert seinen Mitgliedern , daß ihre Loyalität ihm gebührt, indem er sich als bestmögliche Verwirklichung der idealen Ordnung darstellt. (2) Selbsterkundung. Durch Kollektivaktionen (Paraden, Durchführung öffentlicher Arbeiten usw.) demonstriert der Staat seine eigene Kraft, Leistungsfähigkeit und Moral, um sich über die eigenen Mittel und deren Einsetzbarkeit zu vergewissern. (3) Selbstvergrößerung. Der Staat versucht, zu "bluffen", d.h. mehr zu versprechen, als er aufgrund der eigenen Kraft, Leistungsfähigkeit und Moral einzulösen imstande ist. (4) Selbstfestlegung. Durch alle diese Formen der Selbstdarstellung legt sich ein Staat nach innen wie außen fest. Sein sich daraus ergebender Charakter, die Verfassung setzt Rahmenbedingungen für das Handeln des einzelnen. Nach diesen Teilaspekten der Selbstdarstellung vergleicht der Autor mehrere historische Staatsformen. (ICG)
In: Sachverständigenrat "Schlanker Staat": Abschlußbericht Bd. 3
Bis ins 7. und 8. Jahrtausend v.Chr. reichen die Spuren staatlicher Organisation zurück. Der Verfasser geht ihnen nach und untersucht die Herrschaftsformen dieser frühesten Staaten ebenso wie diejenigen der späteren Großreiche, die sich im Vorderen Orient, in Ägypten, Indien und China herausbildeten. So wird ein umfassender Einblick in die Lebensgesetze früher Staaten eröffnet und zugleich beim Leser das Verständnis für die Eigenart späterer Staaten - auch der heutigen - geschärft.
In: Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient 22
Main description: "Der säkularisierte Staat im postsäkularen Zeitalter" versammelt die Beiträge der 49. Studienwoche des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient, die im Oktober 2006 stattfand. Der Titel unterscheidet sich etwas von der Tagung - ihr Thema lautete: "Der säkularisierte Staat und seine Veränderungen heute". Diese Änderung könnte geringfügig erscheinen, sie ist aber bedeutsam, denn der Bezug auf das postsäkulare Zeitalter bezeichnet präziser nicht nur den Kontext, sondern auch die Dynamik der Wandlungsprozesse des säkularisierten Staates."Säkularisierter Staat" - das bedeutet: Legitimation und Funktion des Staates sehen von jedem religiösen oder transzendenten Bezug ab. Der säkularisierte Staat verlangt von seinen Bürgern nicht, daß sie eine bestimmte religiöse Überzeugung haben oder bekunden, sondern garantiert ihnen größtmögliche Gewissensfreiheit.Aus der Einführung
In: Kapitalismus und Krisen heute: Herausforderung für Transformationen, S. 41-61
Im Verlauf der Krise 2007 bis 2010 treffen zwei Prozesse aufeinander. Dies sind erstens der seit den 1990er Jahren forciert betriebene Umbau des Staates und seine Anpassung an die neuen Machtkonstellationen, die mit Begriffen wie neoliberale Offensive, Entstaatlichung, Staatsaufgabenkritik oder Globalisierung beschrieben werden. Dieser Umbau des Staates war verbunden mit ideologischen Erwägungen zur sinkenden Bedeutung des Staates auf der einen und einer starken Betonung bürgerschaftlichen Engagements als Korrektiv und Ergänzung staatlichen Handelns auf der anderen Seite. Zweitens sind dies die vor allem aus pragmatischen Gründen getroffenen Entscheidungen zur Eindämmung der Krisen und zur Beherrschung ihrer politischen und sozialen Folgen. Der Verfasser vertritt die These, dass die Art und Weise der Krisenpolitik sich positiv auf die Veränderungen der letzten beiden Jahrzehnte stützen konnte und nur ausgehend davon die konjunkturpolitischen Maßnahmen durchführbar waren. Der beschrittene Weg bei der Veränderung des Staates wird allerdings auch zu einer Beschleunigung und Vertiefung der Krisendynamik beitragen. (ICE2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 46-47, S. 32-45
ISSN: 0479-611X
"Der Beitrag versucht einen Überblick über die Entwicklung und den heutigen Positionsstand der Lehre und der Diskussion zu Staat und Demokratie in der katholischen Kirche zu geben. Die katholische Kirche verfügt traditionell über eine eigene Lehre vom Staat. Diese beschränkt sich allerdings auf einige wenige zentrale Fragen: Ursprung und Träger der Staatsgewalt. Verhältnis von Kirche und Staat sowie Gemeinwohl. In jüngster Zeit scheint diese Lehre eher in den Hintergrund gerückt. Die katholische Kirche setzt - für jedermann sichtbar - auf die Menschenrechte, den Rechtsstaat und die Verfassungsdemokratie. Angesichts der Tatsache, daß das Verhältnis zwischen Demokratie und katholischer Kirche historich zeitweise sehr spannungsgeladen war, mag es überraschen, möglicherweise sogar verwirren, daß ihre traditionelle Staatslehre von der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Staatsformen spricht und explizit eine Konzeption der Menschenrechte nicht kennt. Als wichtiges Ergebnis ist der Auffassungswandel der Kirche in der Frage der Verpflichtung des Staates gegenüber der sittlichen Wahrheit festzuhalten. Die katholische Kirche findet mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein klares Ja zum religiös-neutralen, aber nicht wertneutralen demokratischen Staat. Sie anerkennt die ihn tragende Realität: Die pluralistische Gesellschaft gibt das in seiner Tradition bis in die Antike zurückgehende Postulat der Staatskirche und des mit seiner Konfession verbundenen Staates auf." (Autorenreferat)
In: Schriftenreihe Studien zur Konflikt- und Friedensforschung Bd. 5
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 1987, Heft B 46-47, S. 3-20
ISSN: 0479-611X
"Die deutsche Staats- und Verwaltungsforschung, hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten Ergebnisse erbracht, die vor allem die Realität des modernen 'arbeitenden Staates', also des Staates als Erbringer von Leistungen, widerspiegeln. Diese aspektreichen Forschungsergebnisse über den modernen Staat bedürfen jedoch der theoriegeleiteten Bündelung. Der Ruf nach einer neuen, wirklichkeitsnahen Lehre vom Staat greift frühere Ansätze wieder auf (von Lorenz von Stein, 1887/88, bis zu Wilhelm Hennis und Thomas Ellwein in den sechziger Jahren). Die Forderung nach einer 'Neubelebung der Staatsdiskussion' zielt vor allem auf die Berücksichtigung der Effizienz des modernen Staates. Auch neuere 'Staatslehren', die sich von der Tradition des deutschen Rechtspositivismus gelöst haben (Laband, Jellinek, Kelsen) und dem Ansatz Hermann Hellers folgen, den Staat mithin als Entscheidungs- und Wirkungseinheit begreifen, konzentrieren sich primär auf Staatsformen, -willensbildung und -legitimation. Der Staat als Leistungsträger wird vernachlässigt. Begriffe wie 'der überforderte Staat', die 'Grenzen des Regierens' oder 'Entstaatlichung' signalisieren Überforderungen, aber auch Neuentwicklungen von Staatlichkeit. Die empirische Forschung über die Binnendifferenzierung des modernen 'arbeitenden Staates' vermittelt das Bild des 'Kooperativen Staates', in dem zur Erhöhung und Sicherung der Steuerungsfähigkeit die traditonellen Grenzziehungen zwischen staatlicher Verwaltung und den gesellschaftlichen Institutionen (Unternehmen) und Gruppen (Verbände) verwischt werden. Die geforderte Neubelebung der Staatsdiskussion darf aber nicht allein auf der empirischen Staats- und Verwaltungsforschung aufbauen. Bei der Suche nach einer 'wirklichkeitsnahen' Lehre vom Staat müssen weitere Forschungslinien einbezogen werden. Dies sind vor allem Untersuchungen zum Gewaltmonopol des demokratischen Rechtsstaates in einer pluralistischen Gesellschaft. Hier bedarf es staatlicher Souveränität zur Sicherung des inneren Friedens und der Grundrechte. Als wirklichkeitsnahes Staatsbild zeichnet sich ein Regelungssystem 'Staat' ab, das zur Erfüllung seiner Aufgaben immer weiter ausdifferenziert und 'kooperativ' arbeitet, zugleich aber - ständig demokratischer Legitimation bedürftig - abgestufte Wirkungskompetenzen bewahren muß, die ihre höchste 'Dichte' in der Verfügung über das Gewaltmonopol des demokratischen Staates findet. Die Vorstellung abgestufter 'Staatlichkeit' macht zugleich eine Einbeziehung des Informalen als typisches Regelungsmittel des heutigen Leistungsstaates möglich." (Autorenreferat)
In: Staats- und socialwissenschaftliche [sozialwissenschaftliche] Forschungen 150
In: Beiträge zur Politischen Wissenschaft 172
Main description: Der Wettbewerb zwischen den Staaten um mobile Produktionsfaktoren bringt – bei allen Effizienzgewinnen, die ihm innewohnen – für den modernen Verfassungsstaat eine Herausforderung mit sich. Denn dem Verfassungsstaat liegt bis heute der liberale Gedanke der allgemeinen Freiheit zu Grunde. Dem Wettbewerb zwischen den Staaten wohnt demgegenüber eine Tendenz der spezifischen Rücksichtnahme auf diejenigen inne, die über mobile Produktionsfaktoren verfügen: Der wettbewerbende Staat herrscht über sie nicht mehr im historisch eigentlichen Sinne, sondern macht sich ihnen gegenüber attraktiv. Die damit verbundene Aufweichung von Herrschaft aus Gründen der wettbewerblichen Rücksichtnahme läuft der Allgemeinheit der Freiheit – und des Rechts – entgegen. Denn nicht jedem wird die Rücksichtnahme in gleicher Weise entgegengebracht. Was das für Staatslehre, Verfassungsrecht und Politik bedeutet, ist Gegenstand dieser Arbeit.