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In: Rechtstransformation in der Europäischen Union Band 9
Die Untersuchung nimmt die bislang erreichte Arbeitsrechtsharmonisierung in den Blick und beschäftigt sich mit der Frage nach deren Ziel und ob dieses erreicht werden kann. Besonderes Augenmerk gilt dabei dem Einfluss der unterschiedlichen rechtshistorischen und systematischen Vorbedingungen in Mitgliedsländern auf den Harmonisierungsprozess, für die die Rechtsordnungen Polens und Deutschlands ein hervorragendes Beispiel bilden. Als konkreter Untersuchungsgegenstand wurde das Massenentlassungsrecht gewählt, das zu den ältesten, gemeinschaftsweit harmonisierten Bereichen des Arbeitsrechts gehört. Dabei wird sowohl die legislative Harmonisierung durch den europäischen und nationalen Gesetzgeber als auch die Rolle der nationalen und der europäischen Gerichtsbarkeit untersucht. Insbesondere die letzte beeinflusst häufig das umgesetzte Recht und damit auch das Ergebnis der Harmonisierungsbemühungen auf überraschende Weise. Anschließend geht die Autorin auf die Ursachen des status quo ein und macht einige Vorschläge zur Verbesserung und Reform bestehender Harmonisierungsmechanismen. Deren Umsetzung könnte zu einer faktischen Annährung des Arbeitnehmerschutzes in Europa beitragen
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