Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich im Wesentlichen mit der DSM-RL des Europäischen Parlamentes und des Rates aus dem Jahre 2019. In concreto wird auf Art 17 Abs 4 leg cit sowie die damit potenziell einhergehende Anwendung von Upload-Filtern durch Online-Diensteanbieter eingegangen. Der Beurteilung gehen sowohl einfachgesetzliche als auch grundrechtliche Erwägungen voraus. ; eingereicht von Lorena Höllersberger ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2021 ; (VLID)6427911
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Wir haben das zwar vorhergesagt, aber konnten das in der Lage natürlich nicht als Fakt kommentieren - sorry. Ein schönes Wochenende dennoch!
Syrien
Kommentar Perspektiven für Syrien: Kein Frieden ohne Kontrolle (taz) Kommentar: Wem hilft ein US-Angriff auf Syrien? (DW) Trump: Angriff auf Syrien"sehr bald oder überhaupt nicht so bald" (DW) Suspected Chemical Attack in Syria: What We Know and Don't Know (NYT) In a Syrian Town, People Started Shouting: 'Chemicals! Chemicals!' (NYT) Russland bezeichnet Giftgasangriff als "Fake News" (Welt) Moskaus Antwort auf Trump-Drohung "Wir beteiligen uns nicht an Twitter-Diplomatie" (Spon) Mattis Tries to Put Brakes on Possible Syria Strike, to 'Keep This From Escalating' (NYT) Die eilige Kanzlerin (SZ) Einheitswerte / Grundsteuer
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht) Münster
Amokfahrt in Münster Ermittler finden Gasflaschen in Wohnung des Täters (Spon) Suizid: Hier findet Ihr Hilfe in scheinbar ausweglosen Situationen (Spon) BGH: Filmen in Ställen
MDR siegt vor BGH: Heimlich gedrehte Tierschützer-Aufnahmen aus Öko-Hühnerställen dürfen gezeigt werden (meedia.de) Ungarn
OSZE rügt einschüchternde Stimmung (tagesschau.de) Hungarian journalists admit role in forging anti-migrant 'atmosphere of fear' (Guardian) Hungary's Viktor Orbán secures another term with resounding win (Guardian) Populist Viktor Orbán bleibt an der Macht (SZ) Orbán triumphiert, Le Pen gratuliert (FAZ) Upload-Filter
Julia Reda (persönliche Website) Zuckerberg vor Kongress
Here's how much Facebook donated to every lawmaker questioning Mark Zuckerberg this week (verge) 'Your user agreement sucks': Mark Zuckerberg's Senate grilling, in 10 key moments (Washington Post) Zuckerberg-Anhörung: Schaler Auftritt des Alleinherrschers (FAZ) Facebook isn't too big to fail (Washington Post) Zuckerberg apologizes, promises reform as senators grill him over Facebook's failings (Washington Post) Mark Zuckerberg im Kongress Facebook, die erste vernetzte Gefühlsmaschine (Lobo auf Spon) Shop
kuechenstud.io/shop 20% Rabatt auf das gesamte Sortiment Gültig vom 17.04.2018 bis 18.04.2018 Gutscheincode: 20APRIL18 Hausmitteilung
Lagezentrum (Community-Redaktion) Spenden: Bankverbindung Spenden: Banking-Program mit BezahlCode-Standard Kuechenstud.io-Newsletter Kuechenstud.io Shop "Lage der Nation" bei iTunes bewerten "Lage der Nation" bei Youtube "Lage der Nation" bei Facebook "Lage der Nation" bei Instagram "Lage der Nation" bei Twitter "Lage der Nation" in der Wikipedia
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Youtubes eingeschränkter Modus funktioniert nur eingeschränkt. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com BoliviaInteligenteDer "eingeschränkte Modus" soll auf Youtube automatisch Inhalte herausfiltern, die "potenziell nicht jugendfrei" sind. Ins Visier des Filters geraten aber auch seriöse Videos über Sexualität und Geschlechtsidentität sowie politischer Journalismus. Jüngst hat es offenbar auch Uploads des Youtubers Julian Bam getroffen.
Access- und Host-Provider sind für das Funktionieren des Mediums Internet unerlässlich. Zu ihren Gunsten hat der europäische Richtliniengeber ein abgestuftes Haftungsmodell geschaffen: Zum Schutze der Werkschöpfenden müssen die Provider zwar in eine effektive Rechtsdurchsetzung eingebunden werden, können sich aber auf diverse Haftungsprivilegierungen berufen. Linn-Karen Fischer analysiert, inwieweit sowohl das deutsche als auch das französische Recht die europäischen Vorgaben zur Inanspruchnahme der Provider hinreichend umsetzen. Im Fokus stehen dabei die nationalen Vorschriften zur Beendigung und Prävention von Urheberrechtsverletzungen. Trotz Verabschiedung mehrerer Gesetzesanpassungen 2016 und 2017 erweist sich vor allem das deutsche Providerrecht in diesen Punkten als reformbedürftig. Die im April 2019 verabschiedete Urheberrechts-Richtlinie – Stichwort »Upload-Filter« – hat diesbezüglich für keine Erleichterung gesorgt.
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Technische Bildzensur ist omnipräsent und gleichzeitig unsichtbar. Content Moderation in sozialen Medien und automatische Löschungen durch Algorithmen schaffen einen neuartigen Zusammenschluss menschlicher und nicht-menschlicher Akteure, die bildethische und juridische Verschiebungen im Feld der Sichtbarkeit anstoßen. Hatten tradierte Institutionen der Zensur durch gesetzliche und religiöse Normen den Wirkungskreis gefährlicher Bilder reguliert, sind es heute automatisierte, von internationalen Konzernen kontrollierte Mechanismen, die sozio-technische Skripte der Bildlöschung steuern. In der Öffentlichkeit technischer Bildwelten werden Sichtbarkeitsmarker der Löschung – wie Zensurbalken oder Verpixelung – von Upload-Filtern, Content Moderatoren oder Deepfakes abgelöst. In dieser Experimentalphase der Digitalmoderne wird in technischer, sozialer, juridischer und bildtheoretischer Hinsicht noch einmal neu verhandelt, welche Bilder im Datenstrom zirkulieren, aus dem Blickfeld verschwinden oder nie ins Licht der Öffentlichkeit gelangen.
Der rasante technologische Fortschritt in der Informationstechnologie übt Druck auf die europäische Gesetzgebung aus, die mit den vielfältigen und massiven Auswirkungen der Digitalisierung auf Wirtschaft und Gesellschaft schritthalten muss. Davon betroffen ist vor allem das Urheberrecht, dessen letzte Reform aus dem Jahr 2001 datiert. Mit der Urheberrechtsrichtlinie 2019/790, die am 06.06.2019 in Kraft getreten ist, soll den aktuellen Anforderungen entsprochen werden. Die Reform ist jedoch stark umstritten, insbesondere Artikel 17 sorgt für Kritik. Dem Leser der vorliegenden Arbeit werden deshalb die Mechanismen des Artikel 17 nähergebracht. Einen zentralen Aspekt bildet dabei die Frage nach der Praxistauglichkeit. Standpunkte sowohl der Befürworter als auch der Kritiker werden dargelegt. Als Schlussfolgerung wird dargelegt, warum die kontrovers diskutierten "Upload-Filter" nach Meinung des Autors auf Grund des Wortlauts der Richtlinie unumgänglich sind und warum Artikel 17 in Konflikt mit der Meinungs- und Erwerbsfreiheit steht. Zum Ende der Arbeit werden die Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitserklärung des Artikel 17 durch den EuGH (eingebracht durch das EU-Mitgliedsland Polen) bewertet. ; eingereicht von Markus Sikora ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4515654
ZusammenfassungDie Regulierung von Plattformen ist zu einem zentralen Thema öffentlicher und politischer Debatten geworden: Wie sollen einerseits Anbieter von sozialen Medien mit problematischen Inhalten wie Misinformation und Hassreden umgehen? Und wie sollten wir andererseits Plattformen regulieren, z. B. indem sie für Inhalte haftbar gemacht werden oder zum Einsatz von Upload-Filtern gedrängt werden? Vor diesem Hintergrund rekonstruiert der Beitrag einen "algorithmic turn" in der Governance von Plattform, d. h. der zunehmenden Positionierung von automatisierten Verfahren zur Adressierung dieser Governance-Fragen. Dabei arbeitet der Beitrag heraus, dass dies eine Entwicklung ist, die keineswegs nur durch technische Fortschritte in der Klassifikation von Inhalten zu erklären ist. Automatisierte Verfahren können nur als schlüssige Lösung für komplexe Verfahren positioniert werden, weil sie sich günstig in diskursive und politische Entwicklungen einbetten lassen. Der Beitrag identifiziert einen diskursiven "responsibility turn" der zunehmenden Zuschreibung von Verantwortung an die Plattform und eine politisch-regulative Entwicklung der zunehmenden Mithaftung von Plattformen für Inhalte. Dafür kombiniert der vorliegende Beitrag techniksoziologische und institutionentheoretische Perspektiven. Im Schlussabschnitt werden die breiteren Entwicklungslinien einer zunehmenden Institutionalisierung und "Infrastrukturisierung" von algorithmischen Systemen reflektiert. Der Beitrag identifiziert unter anderem die Gefahr, dass mit der Verlagerung von Entscheidungen über umstrittene Inhalte in Technik und Infrastruktur diese inhärent politischen Fragen der öffentlichen Debatte entzogen und der Entscheidungshoheit der Plattformen überlassen werden.
Technische Bildzensur ist omnipräsent und gleichzeitig unsichtbar. Content Moderation in sozialen Medien und automatische Löschungen durch Algorithmen schaffen einen neuartigen Zusammenschluss menschlicher und nicht-menschlicher Akteure, die bildethische und juridische Verschiebungen im Feld der Sichtbarkeit anstoßen. Hatten tradierte Institutionen der Zensur durch gesetzliche und religiöse Normen den Wirkungskreis gefährlicher Bilder reguliert, sind es heute automatisierte, von internationalen Konzernen kontrollierte Mechanismen, die sozio-technische Skripte der Bildlöschung steuern. In der Öffentlichkeit technischer Bildwelten werden Sichtbarkeitsmarker der Löschung – wie Zensurbalken oder Verpixelung – von Upload-Filtern, Content Moderatoren oder Deepfakes abgelöst. In dieser Experimentalphase der Digitalmoderne wird in technischer, sozialer, juridischer und bildtheoretischer Hinsicht noch einmal neu verhandelt, welche Bilder im Datenstrom zirkulieren, aus dem Blickfeld verschwinden oder nie ins Licht der Öffentlichkeit gelangen. ; Katja Müller-Helle et al.: Editorial Susanne von Falkenhausen: Was tun mit der Macht der Bilder? Über Identität und Zensurbegehren Simon Rothöler: Blockieren, Moderieren, Projizieren. Anmerkungen zur technischen Kontrolle digitaler Bildinformation Estelle Blaschke: Diskrete Operationen: Formen präemptiver Bildzensur in der KI-gestützten Fotografie Kerstin Schankweiler: Das zensierte Auge Philipp Müller: Zur Anziehungskraft eines Gewaltvideos Volker Pantenburg: Antikolonialismus, Aktivismus und Zensur. Bemerkungen zu René Vautier Gertrud Koch: Nicht löschbare Bilder Friedrich Tietjen: Hitler abstempeln. Drei Defacements Paul Brakmann: Post aus Rochester. Qualitätskontrollen im Fotofinishing Lea Hilsemer: Die (Un)Sichtbarkeit der Löschung Interview: Bildzensur und Recht. Sabine Müller-Mall und Elisabeth Niekrenz im Gespräch mit Katja Müller-Helle
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Rückkehrer aus Syrien: NRW-Innenminister will Kindern von IS-Kämpfern helfen (SPIEGEL ONLINE)Verlust der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern (bundestag.de)StAG - Staatsangehörigkeitsgesetz (gesetze-im-internet.de)Angst vor der IS-Anhängerin (Süddeutsche.de)
Update Urheberrechts-Richtlinie
Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD (SPD)Pascal Rogard (Twitter)Monika Hohlmeier (Twitter)Der Mob bist Du. - Issue #29 (getrevue.co)Urheberrecht und Digitalpolitik: Angela Merkels Witze über das eigene Versagen (SPIEGEL ONLINE)Grundgesetzänderung: Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt (ZEIT ONLINE)EU-Urheberrechtsreform: Weg ist frei für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht (heise online)EU-Urheberrecht: "Kompromiss" für Reform setzt weiter auf Upload-Filter (netzpolitik.org)Der #Merkelfilter und der Bruch des Koalitionsvertrags (D64)#allegegenbarley (Süddeutsche.de)EU-Urheberrechtsreform: Das "absolute Unverständnis" des Axel Voss (Golem.de) Steffen Seibert on Twitter (twitter) EU-Urheberrechtsreform: Das "absolute Unverständnis" des Axel Voss - Golem.de (Golem.de) Artikel 13 – Fragen und Antworten (GEMA Politische Kommunikation)
ARD Framing-Studie
Framing-Manual (cdn.netzpolitik.org) Framing: Tipps aus der Moralanstalt (ZEIT ONLINE) Klarstellung zur aktuellen Debatte (elisabethwehling.com) "Framing-Manual" der ARD 120.000 Euro für den Neusprech (FAZ.NET)
Digitalpakt
Grundgesetzänderung: Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt (ZEIT ONLINE)5 Milliarden für die Schulen - Bundestag für Digitalpakt (Deutschlandfunk) 500 Euro pro Schüler (Süddeutsche.de)
Klimagesetz
Umweltverschmutzung: Ministerium will CO2-Grenzwerte verschärfen (SPIEGEL ONLINE)Effort sharing: Member States' emission targets (Klimapolitik - European Commission)Die teure Klimalücke (klimareporter°)Schulze legt Entwurf für Klimaschutzgesetz vor (klimareporter°) Kommentar: Neun dumme Ideen, um Fahrverbote zu verhindern (heise online)
Fridays for Future
Fridays For Future (Wikipedia)Regionalgruppen - Fridays for Future (Fridays for Future)Ministerpräsident Laschet (CDU) kritisiert Schülerdemonstrationen "Fridays for Future" (www1.wdr.de)Ministerin will Schulpflicht durchsetzen (www.t-online.de)Offener Brief NRW (Parents for Future)
Carsharing boomt
CarSharing in Deutschland weiter auf Wachstumskurs (bcs Bundesverband CarSharing e.V.) Carsharing: Verkehrsminister Scheuer will Mobilitätsdienste per Gesetz stärken (handelsblatt.com)
Rechtssicherheit für neue Mobilität-Konzepte
Mobilität: Freie Fahrt für Uber-Fahrer? (FAZ.NET)Fahrdienstbranche: Taxibranche und Fahrdienstleister kritisieren Scheuers Mobilitätskonzept (handelsblatt.com)Uber (Unternehmen) (Wikipedia)Schulze will 95 Prozent weniger Treibhausgase bis 2050 (Süddeutsche.de) Uber and the Ongoing Erasure of Public Life (The New Yorker)
Hohe Entschädigung der Bahn
Die neuen Fahrgastrechte im Überblick (fahrgastrechte.info)
Verabschiedung
Weltmeister Höwedes: "Geld kann Menschen verändern" (www.t-online.de)
Nicht in der Lage
NPD bekommt erstmal weiter Geld vom Staat (m.tagesspiegel.de) The Vatican's Secret Rules for Priests Who Have Children (nytimes.com) On WhatsApp, Rumours, and Lynchings (Economic and Political Weekly) Herbert Reul und der Hambacher Forst: Pinkelpause als Polizeieinsatz (taz.de) Wahlmanipulation: Geheimdienst-Experte hält Desinformation im Netz für überschätzt - SPIEGEL ONLINE (m.spiegel.de) Paritätsgesetz in Brandenburg: "Politischer Sprengstoff" (FAZ.NET) Frauenquote: Parität um jeden Preis? (FAZ.NET) Gastbeitrag: Die Krise der Repräsentation (FAZ.NET) Christoph Flügge: "Ich bin zutiefst beunruhigt" (ZEIT ONLINE) Zweierlei Maß (Süddeutsche.de)
Bildnachweis
Carsharing CC-0 Fridays for Future CC-0 Axel Voss - Europäische Parlament
Hausmitteilung
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Im März dieses Jahres hat das Europäische Parlament trotz zahlreicher Proteste ein neues Urheberrecht beschlossen. Ziel der Reform ist es zum einen, einen vereinheitlichten digitalen Binnenmarkt zu schaffen. Einheitliche Regeln sollen den EU-Unternehmen, insbesondere Start-ups, bessere Chancen eröffnen, im Wettbewerb mit den US-amerikanischen und chinesischen Internet-Giganten zu bestehen. Zum anderen soll die Reform bessere Verdienstchancen für Verleger, Autoren und Musiker schaffen. Denn die Urheber sollen am Gewinn beteiligt werden, den die Internetplattformen mit deren Werken erzielen. Artikel, Musik und Videos verbreiten wird dadurch aber erschwert. Ist das neue EU-Urheberrecht ein Durchbruch für Kreative oder ein Aufbruch ins unfreie Internet? Die EU verfolgt wünschenswerte Ziele: Sie will Urheber stärken, europaweit für Einheitlichkeit sorgen und Rechtssicherheit schaffen. Die gewählten Mittel haben jedoch nach Ansicht von Christian Rusche und Marc Scheufen, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, gravierende Nebenwirkungen wie Informationsunterdrückung durch Upload-Filter, Wettbewerbsverzerrungen und Umsatzverluste bei den Rechteinhabern. Es sei davon auszugehen, dass vor allem große Verlage und Interessengruppen von Rechteinhabern Lizenzvereinbarungen mit den Plattformen schließen, da sie und ihre zahlreichen Inhalte für die Internetplattformen attraktiv seien. Kleine Gruppen und Einzelpersonen hingegen würden vor der Wahl stehen, ungünstige Verträge anzunehmen oder die beliebten Plattformen als Marketingkanal zu verlieren. Für Steffen J. Roth, Universität zu Köln, geht es in der aktuellen Diskussion weniger um einen Streit zwischen Urhebern von »kreativen Werken« und zahlungsunwilligen Konsumenten, sondern eher um eine Auseinandersetzung »herkömmlicher« Rechteverwerter in der analogen und den mächtigen Plattformbetreibern in der digitalen Welt. Denn die Internetfirmen verfolgen ein gänzlich anderes Geschäftsmodell als die früheren Vertreiber von kreativen Werken: Während YouTube und ähnliche Akteure die Inhalte der Produzenten zur Verfügung stellen und den Kreativen damit Einkommensmöglichkeiten erschließen, verlangen sie von den Nutzern überwiegend keine Preise. Das bereitet dem Geschäftsmodell traditioneller Verleger enorme Probleme. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln, zeigt, dass vom juristischen Standpunkt aus betrachtet, »das neue EU-Recht die Position der Rechteinhaber und die der kreativen Inhalteerzeuger gegenüber den Rechten der Plattformbetreiber« bevorzugt. Inwieweit durch die neue Gesetzgebung auch neue Geschäftsmodelle entstehen, hänge davon ab, ob die Internetfirmen – um ihre Portale weiterhin im bisherigen Umfang betreiben zu dürfen – Lizenzen mit den Rechteinhabern und Kreativen abschließen und sie an den Gewinnen beteiligen. Der Plattformbetrieb wäre zwar dann finanziell etwas weniger, aber wahrscheinlich noch attraktiv genug.
Durch den Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, aus dem Copyright Package, wollte die Kommission die urheberrechtliche Verantwortlichkeit für bestimmte Diensteanbieter bzw Plattformen erhöhen. Die verpflichtende Implementierung von Inhaltserkennungstechniken (Upload-Filter) nach Art 13 KOM (2016) 593 war dabei einer der umstrittensten Punkte dieses Vorschlags. In dieser Arbeit wird zunächst der Acquis des europäischen Urheberrechts dargestellt, der durch den Richtlinienvorschlag und in weiterer Folge Richtlinie (EU) 2019/790 ergänzt wird. Durch eine kurze Beschreibung des Copyright Package sollen die Hintergründe für den Vorschlag hervorgehoben werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage der Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen sowie der Rsp des EuGH werden Art 13 KOM (2016) 593 und Art 17 RL (EU) 2019/790 analysiert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Diensteanbieter konkret umfasst sind und ob sich die neuen Bestimmungen mit der EuGH-Rsp zu Filtersystemen und der Auslegung der Grundrechte vereinbaren lassen. ; Through the proposal for a Directive on copyright in the Digital Single Market, which stems from the Copyright Package, the Commission wanted to increase copyright liability for certain service providers and platforms. The implementation of content recognition techniques or upload filters, mandatory according to Art 13 COM (2016) 593, was one of the most controversial points of this proposal. At first in this thesis the acquis of European copyright law is presented, which is complemented by the proposal for a Directive and subsequently Directive (EU) 2019/790. A brief description of the Copyright Package is intended to highlight the background to the proposal. Art 13 COM (2016) 593 and Art 17 Directive (EU) 2019/790 are analysed taking into account the current legal situation of provider liability for copyright infringements as well as the jurisdiction of the ECJ. The focus here lies on the question of which service providers are specifically covered and whether the new provisions are compatible with the case law of the ECJ on filtering-systems and the interpretation of the Charter of Fundamental Rights. ; vorgelegt von Ulve Steidl ; Zusammenfassung in Deutsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4680534