DSB Bescheid 8.11.2019, DSB-D122.970/0004-DSB/2019 (rk) – Identifizierung zur Löschung von pseudonymisierten Daten
In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 8, Heft 2, S. 165
ISSN: 2309-754X
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In: Zeitschrift für Informationsrecht: ZIR, Band 8, Heft 2, S. 165
ISSN: 2309-754X
In: Springer eBook Collection
Einleitung -- Künstliche Intelligenz -- Big Data und Analysemethoden -- Personenbezogene, pseudonymisierte und anonymisierte Daten -- Techniken der Pseudonymisierung -- Anonymisierung strukturierter Daten -- Anonymisierung unstrukturierter Daten -- Risiken der Nutzung anonymisierter Daten -- Verfahren zur Durchführung der Anonymisierung -- Software zur Unterstützung der Anonymisierung -- Fazit und Ausblick -- Literatur.
In: Stadtforschung und Statistik : Zeitschrift des Verbandes Deutscher Städtestatistiker, Band 31, Heft 1, S. 29-34
In der Freien Hansestadt Bremen werden seit Anfang der 2000er Jahre die Daten der Schülerinnen und Schüler als pseudonymisierte Individualdaten erfasst. Auf dieser Basis können im Rahmen des Bildungsmonitorings Längsschnittauswertungen durchgeführt werden. In diesem Beitrag wird am Beispiel "üblicher" Abschlusskennzahlen zunächst deren begrenzte Aussagekraft auf kommunaler Ebene deutlich gemacht. Bereits die Querschnittsanalyse auf Basis von Schülerindividualdaten lassen deutlich präzisere Einschätzungen zu; durch Längsschnittanalysen wird der Nutzen des Monitorings für die Steuerung des Bildungssystems noch einmal erheblich gesteigert. Dieser Schritt stellt jedoch hohe Anforderungen an Technik, organisatorische Rahmenbedingungen - und an die Auswertung und Interpretation der Daten.
Intro -- Titel -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Teil 1 - Grundlagen -- A. Relevante Gesetze -- I. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) -- 1. Einheitlicher Rechtsrahmen -- 2. "Level-Playingfield"/Kohärenzmechanismus -- 3. Relevanz der Erwägungsgründe -- 4. Unbestimmtheit -- II. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) -- III. Telemediengesetz/Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) -- IV. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) -- V. Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) -- VI. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) -- 1. Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook -- 2. Regelbeispiele in 19a GWB -- B. Anwendungsbereich der DSGVO -- I. Sachlicher Anwendungsbereich/Personenbezug -- 1. Rechtslage nach dem BDSG 2009 -- 2. Rechtslage nach der DSGVO -- 3. "Pseudonyme"/pseudonymisierte Daten -- a) Grad der Pseudonymisierung -- aa) Hashing -- bb) Hashing sowie Hinzufügung einer Zufallsziffer ("Salt") -- cc) Verschlüsselung durch "Trusted-Third-Party" -- b) Risikobasierter Ansatz -- c) Vorteile der Verarbeitung von "Pseudonymen"/pseudonymisierter Daten -- 4. Anonymisierung -- a) Datentreuhänder -- b) "Synthetische" Daten -- c) Ausreichende Anzahl an Haushalten -- d) Ausreichend große Organisationseinheit -- e) K-Anonymity-Verfahren -- 5. Daten Verstorbener -- II. Räumlicher Anwendungsbereich -- III. Begriff der Verarbeitung -- C. Grundsatz der "Accountability" -- I. Einzelne gesetzliche Vorgaben -- II. Datenschutz-Managementsystem (DSMS) -- D. Alleinige Verantwortlichkeit -- E. Auftragsverarbeitung -- I. Einzelne Datenverarbeitungen -- II. Versendung von Lieferankündigungen -- III. Grenzfälle -- IV. "Multifunktionale Stelle" -- V. "Privilegierung" -- VI. Abrede zur Auftragsverarbeitung -- 1. Abschluss von SDK -- 2. Unterauftragnehmer -- VII. Eigenständige Haftung des Auftragsverarbeiters.
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Wie sehen die amtlich registrierte Kriminalität, die Tataufklärung, die Strafverfolgung, die Aburteilung und Bestrafung, die Strafvollstreckung und der Strafvollzug sowie die Rückfälligkeit nach unterschiedlichen Sanktionen aus? Solche und andere für eine rationale Kriminalpolitik, für die polizeiliche und die Justizpraxis sowie für die Wissenschaft wichtigen Fragen können mit den derzeit in Deutschland verfügbaren Kriminalstatistiken nur bedingt beantwortet werden. Dies macht das Werk anschaulich deutlich.Eine vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten eingesetzte Arbeitsgruppe hat über kurz- und mittelfristig realisierbare Verbesserungen beraten. Sie schlägt vor, das bisherige Nebeneinander von unverbundenen Einzelstatistiken aufzugeben und stattdessen ein vernetztes statistisches Datenbanksystem mit pseudonymisierten Personendaten einzurichten. Dieses Buch erläutert die dazu notwendigen gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen
Wie sehen die amtlich registrierte Kriminalität, die Tataufklärung, die Strafverfolgung, die Aburteilung und Bestrafung, die Strafvollstreckung und der Strafvollzug sowie die Rückfälligkeit nach unterschiedlichen Sanktionen aus? Solche und andere für eine rationale Kriminalpolitik, für die polizeiliche und die Justizpraxis sowie für die Wissenschaft wichtigen Fragen können mit den derzeit in Deutschland verfügbaren Kriminalstatistiken nur bedingt beantwortet werden. Dies macht das Werk anschaulich deutlich. Eine vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten eingesetzte Arbeitsgruppe hat über kurz- und mittelfristig realisierbare Verbesserungen beraten. Sie schlägt vor, das bisherige Nebeneinander von unverbundenen Einzelstatistiken aufzugeben und stattdessen ein vernetztes statistisches Datenbanksystem mit pseudonymisierten Personendaten einzurichten. Dieses Buch erläutert die dazu notwendigen gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen.
BASE
"Mission accomplished" - "Mission erfüllt" - mit diesen markigen Worten meinte Präsident Bush den Irak-Krieg 2003 als beendet bezeichnen zu können. Dieses Buch kommt im Original mit einem weitaus weniger anmassenden Titel aus und der spiegelt eher den Duktus dieses Buches und die Haltung der Männer, die als Navy-SEALS diesen Auftrag ausführten, nämlich Professionalität, Illusionslosigkeit und Sarkasmus. Dieser Einsatz ist einer unter vielen, zwar ein besonderer, aber mit Understatement eben "no easy day"! Der Band liest sich wie ein spannender Tatsachen- und Abenteuerroman, mit viel genreüblicher direkter Rede, Detailorientierung, einer gewissen Zerdehnung der geschilderten Abläufe, typischen Charakteren und von einer durch die (pseudonymisierte) Autorenschaft eines direkt Beteiligten belegten Authentizität. Die Augenzeugenteilnahme, die bei C. Pfarrer (ID-A 30/12) reklamiert wird, ist hier gegeben, wenn man denn einem Buch glauben darf. Gut einsetzbar neben P.L. Bergen (ID-A 29/12) und vor dem erwähnten C. Pfarrer. (2)
Mit der vorliegenden Handreichung zeigen wir Möglichkeiten auf, wie qualitative textgebundene Forschungsmaterialien anonymisiert oder pseudonymisiert werden können, dass einerseits die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten gewahrt werden und andererseits die Daten wissenschaftlich (nach-)genutzt werden können. Wir ziehen dabei ethische und datenschutzrechtliche Aspekte in Betracht und präsentieren praktische Anleitungen und Anwendungsbeispiele für die Anonymisierung und/ oder Pseudonymisierung qualitativer textgebundener Forschungsmaterialien. Wir zeigen verschiedene Wege der Ersetzung personenbezogener Informationen und werben für ein sensibles Vorgehen, welches dazu anhält, den Nachnutzungswert eines Datensatzes möglichst groß zu erhalten und einer Unter- sowie einer Überanonymisierung vorzubeugen. Für die effiziente Umsetzung hat Qualiservice das Anonymisierungstool QualiAnon für textgebundene Forschungsdaten (Nicolai et al., 2021) zusammen mit Forscher/-innen für die Anonymisierung und Pseudonymisierung textgebundener Forschungsmaterialien entwickelt, welches kostenfrei verwendet werden kann und ebenfalls in dieser Handreichung eingeführt wird. Die Handreichung richtet sich an Forschende, die qualitative textgebundene Daten und Forschungsmaterialien anonymisieren/ pseudonymisieren und für die Archivierung und weitere wissenschaftliche Nutzungen (Data Sharing) bereitstellen möchten. Im Zentrum stehen konzeptionelle Überlegungen, die vordergründig an qualitativen Interviewstudien erprobt wurden, aber sich auch auf andere textbasierte Forschungsdaten wie Transkripte von Fokusgruppen oder Beobachtungsprotokolle anwenden lassen.
In: Das Gesundheitswesen: Sozialmedizin, Gesundheits-System-Forschung, public health, öffentlicher Gesundheitsdienst, medizinischer Dienst, Band 83, Heft S 01, S. S27-S32
ISSN: 1439-4421
ZusammenfassungNierensteine werden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus
aufgrund ihrer Häufigkeit zu den Volkskrankheiten gezählt.
Erkrankte können durch akute Schmerzen, wiederholte
Krankenhausaufenthalte und relevante Folgeerkrankungen belastet sein. Daraus
folgen auch erhebliche Kosten, die Gesellschaft und Gesundheitssystem tragen
müssen. Die Rezidivrate liegt bei 50%. Mit dem Register
für RECurrente URolithiasis (RECUR) sollen bestehenden
Evidenzlücken geschlossen werden. Dabei handelt es sich um ein
prospektives longitudinales Register, dessen Aufbau und Implementierung vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der
Förderung "Aufbau modellhafter, patientenbezogener Register
für die Versorgungsforschung" finanziert wird. Es basiert auf
der digitalen Infrastruktur der Medizininformatik-Initiative des BMBF. Ziel ist
es, möglichst viele Patient*innen der 10 teilnehmenden Kliniken
mit mehr als einer Nierenstein-Episode einzuschließen, um neue
Erkenntnisse über Risikofaktoren, Diagnose- und Behandlungsalgorithmen
zu erhalten. Im Rahmen des RECUR Projekts sollen neben klinischen Routinedaten
auch "Patient Reported Outcomes" von Patienten mit
rezidivierenden Nierensteinen erhoben werden. Die Erhebung dieser Daten werden
für alle teilnehmenden Standorte in Form von digitalen
Fragebögen mithilfe einer Smartphone App durchgeführt und mit
den medizinischen Daten aus dem Krankenhausinformationssystemen in
pseudonymisierter Form zusammengeführt. Das RECUR-Register hat durch
seinen vollständig föderierten, digitalen Ansatz einen
modellhaften Charakter. Dieser ermöglicht die Rekrutierung vieler
Patient*innen, die Erfassung eines breiten Datenspektrums und dessen
Aufbereitung bei gleichzeitig geringem Verwaltungs- und Personalaufwand.
In: KSV Verwaltungspraxis
Cover -- 1. Rechtsquellen sowie sachlicher Anwendungsbereich des Datenschutzes und des Sozialdatenschutzes -- 1.1 Verfassungsrechtliche Verankerung des Datenschutzes -- 1.2 Europarechtliche Verankerung des Datenschutzes -- 1.3 Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze -- 1.4 Sozialdatenschutz -- 1.4.1 Rechtliche Vorgaben -- 1.4.2 Sozialdatum und Verpflichtete des Sozialgeheimnisses -- 1.4.2.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe -- 1.4.2.2 Träger der freien Jugendhilfe -- 1.4.2.3 Sozialdatum -- 1.4.2.4 Sozialdaten i. S. d. 64 SGB VIII, anvertraute Daten gem. 65 SGB VIII und besonders schutzwürdige Sozialdaten gem. 76 SGB X -- 2. Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung -- 2.1 Vorliegen einer Einwilligung oder einer Rechtsgrundlage -- 2.2 Anonymisierte Daten -- 2.3 Pseudonymisierte Daten -- 2.4 Einwilligung -- 2.4.1 Strafrechtliche Schweigepflichtentbindung und datenschutzrechtliche Einwilligung -- 2.4.2 Rechtliche Vorgaben für die Erteilung einer Einwilligung -- 2.4.3 Verfügungsberechtigter -- 2.4.3.1 "Betroffene Person" -- 2.4.3.2 Einwilligungsfähigkeit -- 2.4.3.3 Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter bei fehlender Einwilligungsfähigkeit -- 2.4.3.4 Ersetzung der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters -- 2.4.3.4.1 Ersetzung der datenschutzrechtlichen Einwilligung -- 2.4.3.4.2 Datenverarbeitung gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern? -- 2.4.3.4.3 Problematik der Ersetzung der Einwilligung im Verfahren nach 1666 BGB -- 2.4.4 Tatbestandsvoraussetzungen einer wirksamen Einwilligung -- 2.4.5 Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung oder einer Rechtsgrundlage? -- 2.5 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage -- 2.5.1 Datenverarbeitung -- 2.5.2 Kerntatbestandsvoraussetzung des Datenschutzes - Erforderlichkeit für die Aufgabenerfüllung -- 2.6 Datenerhebung.
Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt ("Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel").
Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt ("Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel").
Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt ("Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel").
Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt ("Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel").
Die von den Finanzämtern erhobenen Informationen zu Erbschaften und Schenkungen werden von den Statistischen Ämtern im Rahmen einer gemeinsamen Bundesstatistik aufbereitet. Mit der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik lassen sich Aussagen zur Wirkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen. Die Statistik kann aber auch der Erforschung von Verteilungsfragen dienen. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die einzige amtliche Datenquelle, die Tatbestände zum Erwerb von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden erfasst. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland und vorausberechenbarer Häufigkeiten von Sterbefällen kann diese Statistik daher auch als eine Grundlage zur Abschätzung zukünftiger Steueraufkommen durch Erbschaften dienen.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist eine Vollerhebung, die seit 2002 zunächst alle fünf Jahre durchgeführt wurde. Ab dem Berichtsjahr 2008 wurde der Erhebungsrythmus auf jährlich umgestellt. Es ist zu berücksichtigen, dass als Berichtjahr das Jahr gilt, in dem ein Erwerb erstmals steuerpflichtig wurde. Das Datum des Sterbefalls bzw. der Tag der Zuwendung kann hierbei um mehrere Jahre zurückliegen.
Erhebungsmerkmale der Statistik sind neben dem steuerpflichtigen Erwerb nach Vermögensarten oder der Steuerklasse des Erwerbers auch der Steuersatz und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer mit den im Besteuerungsverfahren festgestellten Angaben. Bei mehreren Erwerben aus dem Nachlass eines Inländers werden zusätzliche Angaben zum Nachlass, wie z. B. Nachlassgegenstände oder Verbindlichkeiten erhoben. Weiterhin sind das Jahr der Entstehung der Steuer sowie die Art der Steuerpflicht Inhalt dieser Statistik. Tiefste regionale Auswertungsebene sind die Bundesländer.
Die Einzeldaten der Berichtsjahre ab 2007 werden aus dem Gesamtbestand der Berichtsjahre 2007 bis zum aktuellst verfügbaren Berichtsjahr mit über alle Berichtsjahre einheitlich pseudonymisierter Steuer-Nummer bereitgestellt ("Erbschaft- und Schenkungsteuer-Panel").