Der Verfasser stellt wichtige politische Akteure und deren Funktionen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland vor. Zu diesen Akteuren zählen Parteien (Parteiensystem, Bürgergesellschaft), organisierte Interessen (Lobbyismus, Verbändearbeit), Medien (Medienlandschaft, Mediokratie) und öffentliche Verwaltungen. Darüber hinaus werden die Willensbildung und Entscheidungsfindung auch theoretisch analysiert. Hier stehen die Modelle des Pluralismus und des Korporatismus im Vordergrund. (ICE2)
"Bürgerinitiativen sind spätestens seit Anfang der siebziger Jahre eine neue und politisch relevante Aktionsform von aktiven Bürgern zur Beteiligung am politischen Willensbildungsprozeß. Quantitativ erreicht die Summe der Mitglieder in Bürgerinitiativen wahrscheinlich die Gesamtmitgliederzahl der Ende 1982 im Bundestag vertretenen Parteien. Da die Zahl der Parteimitglieder in den siebziger Jahren ebenfalls erheblich zugenommen hat, kann eine allgemeine Zunahme der Beteiligung an politischen Organisationen festgestellt werden. Die Tätigkeit von Bürgerinitiativen, die meist aus konkreten Anlässen entstehen, zielt auf bestimmte, deutlich begrenzte politische Fragestellungen, selbst dann, wenn sie über die kommunale Ebene hinausgehen. Da die inhaltliche Integration der von Bürgerinitiativen erhobenen Forderungen in umfassende politische Programme nicht geleistet wird, ergeben sich im Verhältnis zu den übrigen Akteuren im politischen Willensbildungsprozeß zahlreiche Konflikte. Andererseits bewirkt die intime Detailkenntnis, die viele Bürgerinitiativen einbringen können, eine vertiefte Erörterung der Probleme und damit einen höheren Informationsstand, der die Chance einer höheren Rationalität der Entscheidung enthält. Bürgerinitiativen stehen - im Unterschied z.B. zu Parteien und Verbänden - außerhalb der verfaßten Staatlichkeit; der Zugang zum politischen Willensbildungsprozeß ist insofern mit zahlreichen institutionellen Hindernissen versehen. Dies macht die Entwicklung einer detaillierten Strategie zur Durchsetzung des Anliegens der Bürgerinitiative erforderlich, ein erfahrungsgemäß besonders schwieriges Unterfangen. Die Erfolgsaussichten des Engagements von Bürgerinitiativen müssen daher solange skeptisch beurteilt werden, wie das Regierungssystem sich nicht ihnen gegenüber weiter öffnet. Insofern werden wichtige Fragen der Reform des repräsentativen Regierungssystems aufgeworfen." (Autorenreferat)
"Das Thema 'Privatisierung' hat die bundesrepublikanische Öffentlichkeit in zwei Phasen und mit durchaus unterschiedlichen Akzenten beschäftigt. Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jahre waren vor allem ordnungs- und vermögenspolitische Argumente, die zur Forderung nach Überführung industriellen Bundesvermögens in Privateigentum führten. Mitte der siebziger Jahre setzte dann vor dem Hintergrund der Finanzmisere (insbesondere der Kommunen) eine Diskussion um die Entlastung des Staates durch Aufgabenübertragung auf Private ein, die zunächst eher pragmatisch geführt wurde (Kostenersparnis), sich aber bald zu ordnungspolitischen Dimensionen erweiterte. Während der erste Teil des Aufsatzes den Argumenten der gesellschaftlichen Kräfte (Parteien, Verbände, Wissenschaft) pro und kontra Privatisierung gewidmet ist, wird im zweiten eine von der ökonomischen Theorie der Politik angeregte 'Interessenlogik' der Beteiligten skizziert. In der Bundesrepublik ist es den Befürwortern der Privatisierung bisher nicht gelungen, dem Privatisierungsthema im Rahmen einer allgemeinen ordnungspolitischen Initiative zum Durchbruch zu verhelfen. Entscheidend für Privatisierungsversuche waren häufig nicht ordnungspolitische Argumente, sondern der Druck von der Finanzseite. Dies gilt vor allem für die kommunale Ebene, auf der das Privatisierungsthema gegenwärtig am aktuellsten ist. (Autorenreferat)