Die marktbeherrschende Stellung in der Fusionskontrolle der EG
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2753
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2753
In: Europarecht, Band 42, Heft 6, S. 792-814
In: Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht: ZESAR, Heft 8
ISSN: 1868-7938, 1864-8479
Diese Arbeit setzt sich mit der Anwendung ökonomischer Analysemethoden in der europäischen Wettbewerbspolitik, insbesondere bei der Analyse des Vorliegens eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Art 102 AEUV auseinander. Die Europäische Kommission erließ im Dezember 2005 ein Diskussionspapier über die Anwendung von Art 82 EGV (heute Art 102 AEUV) auf Behinderungsmissbräuche, um die Debatte darüber zu fördern, wie die europäischen Märkte vor Verdrängungspraktiken geschützt werden können. Einen vorläufigen Abschluss fand schließlich die ökonomische Ausrichtung des heutigen Art 102 AEUV in dem im Jahr 2009 von der Kommission erlassenen Guidancepaper. In Hinblick darauf, dass die ökonomische Analyse des Rechts in den angloamerikanischen Lehren verankert ist, wird eingehend auf die Lehre der Vertreter der Chicago School eingegangen, die die Maximierung der Konsumentenwohlfahrt als zentrales Kriterium ansieht. Insbesondere setzt sich diese Arbeit kritisch mit der Umsetzung eines more economic based approach in der europäischen Wettbewerbspolitik dahingehend auseinander, inwieweit der Missbrauchsanalyse tatsächlich ökonomische Erkenntnisse zugrundegelegt werden können. Ein Novum stellt die künftige Berücksichtigung einer efficiency defense dar. ; This thesis deals with the application of economic analysing methods to European competition policy, in particular when analysing a case of abuse of a dominant position according to Art 102 AEUV. In December 2005 the European Commission issued a discussion paper on the application of Art 82 EGV (new Art 102 AEUV) on abuse in order to discuss how European markets are to be protected against exclusion practices.When in 2009 the Commission issued the Guidancepaper the debate on the economic focus of today?s Art 102 AEUV was preliminary closed. In view of the fact that economic analyses of legal issues are based on Anglo-American doctrines this paper thoroughly deals with the ideas of the Chicago School that regarded a maximisation of consumer welfare as a central issue. This thesis in particular critically analyses the implementation of the economic approach within European competition policy by scrutinizing to what extent economic findings can be applied to the analysis of abuse. Applying the more economic based approach in the future can be seen as a novelty. ; eingereicht von Judith Kolb ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. u. engl. Sprache ; Graz, Univ., Diss., 2011 ; OeBB ; (VLID)217001
BASE
In: Missbrauchsaufsicht über Wasserpreise und Wassergebühren nach deutschem und europäischem Kartellrecht, S. 35-76
In: Grundlegendes Recht 15
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 75, Heft 1, S. 49-51
ISSN: 2194-4202
In: Veröffentlichungen aus dem LLM-Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Zürich und des Europa-Instituts an der Universität Zürich Band 73 (2014)
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 22, Heft 4, S. 504-505
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 29
In: JuristenZeitung, Band 64, Heft 21, S. 1040
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 62
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik Band 307
In: Nomos eLibrary
In: Wirtschaftsrecht
Das Missbrauchsverbot gewinnt im Private Enforcement wegen der stark konzentrationsgeneigten digitalen Märkte und durch vermehrt auftretende Schadensersatzverfahren (z.B. Idealo gegen Google) an Bedeutung. Nach der Schadensersatzrichtlinie 2014/104/EU und der 9. GWB-Novelle sollten Geschädigte umfassende Rechte bekommen, um ihre Schäden kompensiert zu bekommen und so auch das Missbrauchsverbot effektiv durchzusetzen. Diese Neuerungen fokussieren aber primär Kartelle, obwohl die "Courage"-Leitentscheidung des EuGH in einem missbrauchsähnlichen Fall erging. So entstehen Defizite für Geschädigte eines Marktmachtmissbrauchs, da einige Regelungen auf den Marktmachtmissbrauch nicht ausgerichtet sind, andere ausdrücklich nur für Kartelle gelten.
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik Band 307