Haushaltsnotlagen bei Kommunen -- Kommunale Besonderheiten, Indikatoren und Staatsverantwortung
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 61, Heft 1, S. 22-27
ISSN: 0029-859X
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In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 61, Heft 1, S. 22-27
ISSN: 0029-859X
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 81, Heft 3, S. 142-144
ISSN: 0342-2259
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft 243
Angesichts drohender lokaler Haushaltsnotlagen sehen sich übergeordnete Regierungen dazu veranlasst, finanzielle Hilfen an untergeordnete Gebietskörperschaften zu gewähren. Diese vertikalen Transfers können jedoch Anreize zu exzessiver Verschuldung auf der lokalen Ebene setzen, wenn die übergeordnete Ebene sich nicht an ein gesetzlich geregeltes Transfersystem binden oder die Ursache der Haushaltsnotlage nicht einwandfrei verifizieren kann. Die Arbeit befasst sich mit folgenden Fragestellungen: Wie müssen Finanzhilfen unter fehlender Bindung und unter asymmetrischer Information ausgestaltet werden, um die negativen Anreize zu minimieren? Liegt auf kommunaler Ebene das Problem der fehlenden Bindung oder der asymmetrischen Information vor? Im Fokus der modelltheoretischen und empirischen Analyse stehen die Fehlbetragszuweisungen in Schleswig-Holstein. Der erste Teil der Arbeit gibt einen institutionellen Überblick über die kommunalen Budgetregeln sowie rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen in Schleswig-Holstein. Im zweiten Teil der Arbeit wird modelltheoretisch und empirisch untersucht, ob die Zuweisungen aufgrund ihres diskretionären Charakters Kommunen zur Ausweitung ihrer Fehlbeträge verleiten. Im letzten Teil der Arbeit wird die Frage nach der optimalen Ausgestaltung konditionierter Finanzhilfen unter asymmetrischer Information beantwortet. In diesem Fall kann die Zentralregierung durch Auflagen in die Finanzautonomie der Zuweisungsempfänger derart eingreifen, dass Kommunen keinen Anreiz haben, sich strategisch zu hoch zu verschulden. Es werden anreizkompatible Transfersysteme bei Eingriff in die Schulden-, Steuer- und Ausgabenpolitik und bei vollkommener Beschränkung der Finanzautonomie modelltheoretisch analysiert und auf ihre Effizienz hin miteinander verglichen. Anhand der modelltheoretischen Ergebnisse wird abschließend empirisch überprüft, inwieweit das System der Fehlbetragszuweisungen in Schleswig-Holstein diesen Transfersystemen entspricht.
BASE
In: Schriften zur öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft Band 244
In: ifo Dresden Studien 73
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat das ifo Instutut, Niederlassung Dresden, beauftragt, die Auswirkungen des Reformvorschlags zum Finanzausgleich von Eichel, Fink und Tiemann (2013) zu quantifizieren. Die Analyse konzentriert sich dabei vor allem auf einen Aspekt des Reformvorschlags, nämlich die Entlastung der Kommunen durch Übernahme eines Teils der Sozialausgaben nach SGB XII (Sozialhilfe) sowie SGB II (Kosten der Unterkunft) durch den Bund. Es werden sowohl die Verteilungswirkungen im Länderfinanzausgleich als auch im kommunalen Finanzausgleich (am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen) betrachtet. Hierzu werden zwei Modelle einer teilweisen Übernahme der kommunalen Sozialausgaben nach SGB XII und SGB II durch den Bund untersucht, die sich hinsichtlich des Umfangs der übernommenen Sozialleistungen unterscheiden. Für beide Modelle werden verschiedene Finanzierungskonzepte berechnet. Die Ergebnisse werden für Bund, Länder und Gemeinden dargestellt und hinsichtlich einer vorab definierten Zielerreichung (Stärkung der kommunalen Finanzmittelausstattung bei gleichzeitiger Reduzierung regionaler Disparitäten) beurteilt. Im Zentrum der Betrachtungen steht insbesondere die Frage, ob und inwieweit der Reformvorschlag den Kommunen als Hauptträger öffentlicher Investitionen finanzielle Spielräume für notwendige Neu- und Ersatzinvestitionen eröffnen kann. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt sich, dass ein Erreichen der gewünschten Umverteilung zugunsten der Kommunen von der Reaktion des Landesgesetzgebers abhängt. Die Umsetzung des Vorschlags kann die Finanzlage der Kommunen in Haushaltsnotlagen verbessern und einen Beitrag zum Abbau regionaler Disparitäten leisten, wenn die Länder an der Finanzierung beteiligt werden, die Finanzierungslasten konsensfähig verteilt sind und die Mittel durch ein Mitwirken der Länder zielgerecht auf die Kommunen verteilt werden.