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In: Marktwirtschaften unter dem Druck globalisierter Finanzmärkte, S. 67-121
In: Die neuen Beteiligungs- und Anlagemöglichkeiten für Versicherungsunternehmen nach dem novellierten § 54a Versicherungsaufsichtsgesetz, S. 7-41
In: Begutachtung bei Menschen Mit Migrationshintergrund, S. 15-19
Die Entwicklungsgeschichte moderner Stiftungen geht auf sehr alte Zeiten zurück. Viele verschiedene Arten und Formen von Stiftungen finden sich in der Gegenwart. In ihrer Tradition und Entwicklung haben die einzelnen teilweise antike Wurzeln.Bereits bei den Griechen und Ägyptern können im Weitesten erste Ansätze des Stiftungsgedankens gefunden werden. Um nach dem Tode nicht in Vergessenheit zu geraten und um ein erfülltes Leben im Jenseits ? an das geglaubt wurde ? zu haben, wurden den Priestern bzw Göttern Geschenke gemacht.Geprägt wurde das Stiftungsrecht schließlich vom Römischen Recht, vor allem von der justinianischen Gesetzgebung, in der Form der ?piae causae?.Im Mittelalter kamen zu den ?piae causae? auch erste Formen der bürgerlichen und weltichen Stiftungen zum Vorschein. Ein ewiger Kampf mit dem Rechtsinstitut der Korporation war der Stiftung von je her gegeben.Im Laufe seiner historischen Entwicklung durchschritt das Stiftungswesen immer wieder auch sehr schwere Phasen, gefolgt von Blütezeiten und wiederum düstereren Epochen.Das Zeitalter der Aufklärung und Säkularisation und später im 20. Jahrhundert vor allem die Zeit unter nationalsozialistischer Herrschaft, waren für das Stiftungswesen die düstersten Phasen in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Beide Epochen richteten enormen Schaden an. Doch auch sie konnten die Stiftungen nicht ganz von der Bildfläche verschwinden lassen.Zu einer bundesweit einheitlichen Gesetzgebung betreffend das Stiftungsrecht kam es in Österreich erstmals im Jahr 1975 mit den Bundesstiftungs- und Fondsgesetz. 1993 schließlich trat das österreichische Privatstiftungsgesetz in Kraft und damit kam es zu einer historischen Modernisierung im Stiftungswesen. Ab sofort waren nämlich auch private Zwecke als Stiftungszwecke möglich und gesetzlich akzeptiert. Mittlerweile gibt es insgesamt ca 4000 Stiftungen in Österreich. Das ist eine höhere Anzahl als es im österreichischen Firmenbuch eingetragene Aktiengesellschaften gibt. ; The modern foundations date back to ancient times. Many different types and forms of foundations can be found in the present. In its tradition and history, some types of foundations have ancient roots.Even in greek and egyptian history ? in the broadest sense ? first approaches of foundations can be thought and found. In order not to be forgotten after death, it was obligatory to make gifts to gods and priests.The Roman law, particularly the Justinian law, in the form of the "piae causae" shaped the foundation law.In the Middle Ages came to the "piae causae" even the first forms of civic and profan foundations. A constant battle with the legal concept of the corporation was always given.In the course of its historical development the law of foundations crossed again very heavy periods, followed by flowering times and turn darker eras.The Age of Enlightenment and Secularization, and later in the 20th Century, especially the period under Nazi rule, for foundations were the darkest periods in their historical development. Both eras entailed enormous damage on foundation law. But they could not let the foundations totally disappear from the scene.A nationally uniform legislation on the foundation law in Austria was for the first time given in 1975 with the Federal Foundations and Funds Act. In 1993 the Austrian Private Foundation Act (Privatstiftungsgesetz) came into force, and brought a historical modernization in foundation law. Since this date also private aims were accepted as foundation's objectives in Austrian law. There are now a total of about 4000 foundations in Austria. That's a higher number than in the Austrian Business Register are listed stock companies. ; eingereicht von Benjamin Dellacher ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013 ; (VLID)226681
BASE
In: Eine Energieaußenpolitik für die Europäische Union, S. 166-178
In: Arbeit und Technik in der Bildung
In: Verhandlungen des 2. Deutschen Soziologentages vom 20. bis 22. Oktober 1912 in Berlin: Reden und Vorträge, S. 140-184
In: Die politischen Systeme Südostasiens, S. 19-73
In: Kirchensteuer kompakt, S. 5-9
In: Sozialwissenschaftliche Informationen für Unterricht und Studium: sowi, Band 12, Heft 2, S. 81-89
ISSN: 0340-2304
"In diesem Beitrag wird zunächst beschrieben, in welcher Zeit und unter welchen Umständen die Kernprogramme der sozialen Sicherung entstanden sind. Dann wird ihre Ausdehnung im Zeitverlauf geschildert und ein Eindruck von den Gemeinsamkeiten und Divergenzen der Entwicklung in den Ländern Westeuropas vermittelt." (Autorenreferat)
In: Der moderne Staat: dms ; Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, Band 1, Heft 2, S. 267-284
ISSN: 1865-7192
"In den aktuellen Debatten um eine bestmögliche organisatorische Verfasstheit der Kommunen ('Local Governance') wird mit einem historisch gewachsenen (Kern-)Bestand kommunaler Aufgaben argumentiert. Doch diese lassen sich schwer materiell oder gegenstandsbezogen definieren, vielmehr wirken sowohl die institutionellen wie auch die technischen oder sozialen Rahmenbedingungen auf sie ein (wobei sich die Freiheitsräume zwischen den freiwilligen und pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben sowie den übertragenen Aufgaben unterscheiden). Das historische Argument birgt daher die Gefahr eines Fehlschlusses vom Sein auf das Sollen. Eine historische Analyse kann aber auch aufklärend wirken. Sie ergibt, dass viele der kommunalen Aufgaben, die heute als 'historisch gewachsen' betrachtet werden, erst um 1900 zu solchen wurden. Anhand einiger historischer 'Momentaufnahmen' ergibt sich, dass auch im 19. Jahrhundert durchaus zwischen der Verantwortungszuordnung und der Bewirkungsform unterschieden wurde, oder - modern gesprochen - zwischen Gewährleistungs- und Erfüllungsverantwortung. Da aber auch jenseits historischer Argumente Sachgesichtspunkte für eine kommunale Aufgabenbewirkung sprechen können, ist die Frage nach Verantwortung und Erfüllung bei jeder Aufgabe innerhalb der institutionellen Rahmenbedingungen in der jeweiligen Zeit neu zu prüfen." (Autorenreferat)