Gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 412-421
Der Gesetzgeber hat sich bei den Rechtsfragen des Arbeitskampfes weitgehend zurückgehalten. Deshalb ist aus den Erfahrungen und Notwendigkeiten der Rechtspraxis ein umfangreiches Richterrecht entstanden. In diesem Beitrag werden vorhandene gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfes dargestellt und Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen gemacht. Die erforderlichen gesetzlichen Regelungen sollen die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes, die Folgen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes und Regeln über die Beteiligungsrechte des Betriebsrates während des Arbeitskampfes betreffen. Aus der Dienstfunktion des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie wird abgeleitet, daß das Kampfziel der Abschluß eines Tarifvertrages sein muß. Deshalb darf ein Arbeitskampf nur zwischen Tarifvertragsparteien um ein tariflich regelbares Ziel geführt werden, weshalb auch befristete Warnstreiks nicht rechtmäßig sein sollen. Ein generelles Verbot der Aussperrung wird dagegen für verfassungswidrig gehalten. (GF)