Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Beteiligungsorientierung
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 6
ISSN: 2199-7349
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In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 6
ISSN: 2199-7349
In: Betriebliche Prävention: Arbeit, Gesundheit, Unfallversicherung, Heft 10
ISSN: 2365-7634
In: Sicher ist sicher: Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung, Heft 9
ISSN: 2199-7349
In: sicher ist sicher, Heft 10
ISSN: 2199-7349
In: sicher ist sicher, Heft 10
ISSN: 2199-7349
In: sicher ist sicher, Heft 10
ISSN: 2199-7349
In: sicher ist sicher, Heft 9
ISSN: 2199-7349
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 44, Heft 4, S. 134-142
ISSN: 0490-1630
Der Autor konstatiert, daß es trotz einer Reihe von Widersprüchen zwischen Arbeitsschutz und Wirtschaftlichkeit einen "Korridor gemeinsamer Interessen" gibt. Allerdings befinden sich Kernthemen des Arbeitsschutzes auch außerhalb des Korridors, kollidiert ihre Lösung mit Rentabilitätsinteressen. Erforderlich sind deshalb "Paketlösungen", damit nicht nur ökonomisch lukrative Fragen des Arbeitsschutzes angegangen werden. "Die entscheidende Chance und Voraussetzung, den Konsens deutlich zu machen, liegt darin, endlich das Arbeitsschutzrahmengesetz zu verabschieden und die Versuche, es zu unterlaufen, die Vorgaben der Europäischen Union EU-vertragswidrig zu verwässern, u.s.w. definitiv zu beenden. Das Grundkonzept des neuen Arbeitsschutzes der EU-Richtlinien und der betrieblichen Gesundheitsförderung ist nicht nur praxisnah und flexibel, sondern eröffnet erst umfassende ökonomische Perspektiven. Ökonomie bedeutet notwendigerweise immer auch Systematik und Planungsorientierung. Ohne die Einführung verbindlicher Instrumente eines modernen Arbeitsschutzes wie der Gefährdungsbeurteilung, um eines der Kernelemente des EU-Arbeitsschutzes zu nennen, kann auch der mögliche ökonomische Nutzen nicht gehoben werden." (IAB2)
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 39, Heft 12, S. 361-370
ISSN: 0490-1630
In dem Beitrag wird zunächst an Beispielen aufgezeigt, daß das Normengefüge des Arbeitsschutzes noch Regelungslücken aufweist. Danach werden die Herausforderungen beschrieben, denen sich die Arbeitsschutzpolitik z.B. aufgrund der technischen Entwicklung, Verschiebungen im Erkrankungsspektrum und Veränderungen in der demographischen Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft stellen muß. Mögliche Konsequenzen werden diskutiert. (IAB)
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 38, Heft 5, S. 135-143
ISSN: 0490-1630
Zunächst werden einige Defizite des Arbeitsschutzes aufgelistet und gezeigt, daß der Schutz von Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz bisher in erster Linie Aufgabe des offiziellen Arbeitsschutzsystems - also beispielsweise der Gewerbeaufsicht und der Betriebsärzte - ist, daß die betroffenen Arbeinehmer aber nur die Rolle des Zuschauers haben. In dem neuen Manteltarifvertrag für die Druckindustrie wurde demgegenüber erstmals eine Regelung aufgenommen, die neue und erweiterte individuelle Arbeitnehmerrechte - vor allem ein auf persönliche Beurteilung des Arbeitnehmers aufbauendes Beschwerderecht - beinhaltet. (IAB)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 42, Heft 12, S. 710-720
ISSN: 0342-300X
"Mit dem neuen MTV für die Druckindustrie setzte die IG Medien neue Bestimmungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch. Der Tarifvertrag stärkt insbesondere die Individualrechte der Arbeitnehmer im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bedeutsam sind hier vor allem das Recht auf Beschwerde aufgrund der individuellen Einschätzung des Arbeitnehmers vom Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung oder einer nicht menschengerecht gestalteten Arbeit, die ein unmittelbares Reagieren der betrieblichen Instanzen, vor allem des Betriebsrates, zur Folge haben muß, weiterhin auf verbesserte Information, vor allem über Gefahrstoffe sowie das Recht eines Arbeitnehmers, sich an ihm geeignet erscheinende Fachleute und Institutionen zu wenden, wenn er sich erfolglos an den Arbeitgeber gewandt hat. Der Beitrag gibt einen Überblick über Zustandekommen und Bedeutung der neuen tariflichen Bestimmungen und weitere Ansätze und Perspektiven im Bereich der Tarifpolitik zum Gesundheitsschutz in der Arbeitsumwelt und zum Umweltschutz insgesamt." (Autorenreferat)
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 37, Heft 5, S. 147-155
ISSN: 0490-1630
Der Autor behandelt zunächst die Bedeutung der Prävention arbeitsbedinger Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates als neues Aufgabenfeld des Arbeitsschutzes. Anschließend untersucht er, inwieweit Arbeitsbedingungen als Ursache und Begünstigungsfaktoren von rheumatischen Verschleißerkrankungen anzusehen sind, und beschreibt Anforderungen, Möglichkeiten und Ansätze einer vorbeugenden Arbeitsgestaltung. Danach fragt er nach den politisch-institutionellen Bedingungen eines solchen arbeitsweltbezogenen Gesundheitsschutzes und macht einige Verbesserungsvorschläge. Darin fordert er u.a. eine Erweiterung der Liste anerkannter Berufskrankheiten, die Änderung der restriktiven Anerkennungspraxis, die Erarbeitung weiterer Unfallverhütungsvorschriften, Aktionsprogramme der Berufsgenossenschaften und einen eigenen Arbeitsschwerpunkt "Arbeitsbedingte Verschleißerkrankungen des Stütz- und Beweungsapparates" im Rahmen des Humanisierungsprogramms der Bundesregierung. (IAB)
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 38, Heft 4, S. 183-193
ISSN: 0342-300X
Die gewerkschaftliche Forderung 'Arbeit darf nicht krank machen' gewinnt trotz negativer Folgen der ökonomischen Krise und neuer Gefährdungen durch die technologische Entwicklung durchaus zunehmende Mobilisierungskraft. Dies gilt vor allem für die gefährlichen Arbeitsstoffe, die Leistungsbegrenzung durch die gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik, wie auch zunehmend für die Auseinandersetzung um sinnvolle und qualifizierte Arbeitsinhalte. Große Probleme für die Durchsetzung humanerer Arbeitsbedingungen sind für bestimmte krisenanfällige Branchen, bisher wenig beachtete Arbeitsbereiche, vor allem für Frauen und generell bei Klein- und Mittelbetrieben festzustellen. Eine Überwindung dieser Defizite ist immer stärker nur noch in engem Zusammenhang mit der Durchsetzung der anderen zentralen Arbeitnehmerinteressen zu erzielen. Die notwendige Einbeziehung des Gesundheitsschutzes in die betriebliche und tarifliche Gewerkschaftspolitik ist am weitestgehenden in dem groß angelegten Aktionsprogramm Arbeit und Technik der IG Metall verwirklicht." (Autorenreferat)
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 23, S. 221-229
ISSN: 0170-4613
Der Autor nimmt Bezug auf die von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegte Denkschrift über die "Zukunft des Sozialstaates", die als Grundlage für die innerparteiliche Diskussion um ein neues sozialpolitisches Programm der SPD dienen soll. Es werden die zentralen Thesen vorgestellt und diskutiert. Die herausgearbeiteten grundsätzlich-programmatischen Leitvorstellungen werden den neuen Herausforderungen nicht gerecht. Insbesondere vermisst Zwingmann ein Forderungskomplex zur betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung. Er verweist auf die Gefahr, daß ein aus dieser Denkschrift entwickeltes sozialpolitisches Programm lediglich Modelle und Zukunftsprojektionen entwirft, die jedoch wenig Wert für eine zukünftige Politik haben werden. (RG)
In: Mitbestimmung: das Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, Band 28, Heft 10, S. 348-353
ISSN: 0723-5984
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die gesundheitsschädigenden Auswirkungen bestimmter Arbeitsbedingungen ein. Dabei werden die in der Arbeitsmedizin definierten Berufskrankheiten als nicht ausreichend angesehen, da sie nicht alle arbeitsbedingten Erkrankungen erfassen. Eine gewisse Bedeutung haben die bisherigen epidemiologischen Untersuchungen erlangt, die empirisch den Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit verdeutlichen wollen. Statistische Erhebungen solcher Art werden vor allem von den Sozialversicherungsträgern regelmäßig durchgeführt, wobei diese einer Neuauswertung unterworfen werden. Der Autor bringt einige Beispiele aus der Vielzahl dieser Untersuchungsergebnisse. Wichtig sind die Zahlen über die Frühinvalidität, die Analysen über die Arbeitsunfähigkeit sowie die Daten über die gesundheitsbedingten Unvermittelbarkeiten auf dem Arbeitsmarkt bzw. die tätigkeitsbedingten Altersbeschränkungen für bestimmte Berufe. Abschließend macht sich der Autor für die Bemühungen der DGB-Gewerkschaften stark, die trotz der augenblicklichen Sparpolitik eine Intensivierung solcher Forschungsvorhaben befürworten, da sie Hilfsmittel zur Humanisierung der Arbeitswelt sind. (SS)