Bundeswehrverwaltung versus Privatisierung (Outsourcing): Effizienzsteigerung oder Verfassungsverstoß?
In: Europäische Streitkräfte in der Postmoderne, S. 65-80
Die Autoren diskutieren die Möglichkeiten und Grenzen von Privatisierungsbestrebungen in der Bundeswehr, die im Rahmen der Auslagerung von weiten Teilen der Bundeswehrverwaltung auch mit dem Begriff "Outsourcing" gekennzeichnet werden können. In rechtlicher Hinsicht weisen sie darauf hin, dass das Grundgesetz und das einfache Bundesrecht eine schrankenlose Privatisierung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung nicht erlaubt. Da diese ein Wahrnehmungsmonopol über das Personalwesen und die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte besitzt, können diese Aufgabenbereiche ohne Verfassungsänderung weder den Streitkräften noch an Private übertragen werden. Ungeklärt bleiben nach Einschätzung der Autoren auch zahlreiche Fragen des Steuerrechts, des Wettbewerbs- und Vergaberechts sowie des Personalrechts. Rechtlich zulässig ist hingegen die langjährige und bewährte Verwaltungspraxis der Behörden der Bundeswehrverwaltung, Private (nach einer Ausschreibung) mit der Erledigung von Einzelaufgaben, z.B. bei der Bewachung und Absicherung militärischer Anlagen, bei der Bauunterhaltung und beim Betrieb technischer Anlagen zu beauftragen. Eine weitere Privatisierung würde eine Änderung von Art. 87b Grundgesetz und den Erlass eines Privatisierungsgesetzes bedingen. (ICI2)