Ethos und Haltung, die den Unterschied machen. Laudatio zur Verleihung des Arnold-Freymuth-Preises an den Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Eckart Seith
In: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte: JJZG, Band 23, Heft 1, S. 257-264
ISSN: 1869-6902
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In: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte: JJZG, Band 23, Heft 1, S. 257-264
ISSN: 1869-6902
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 3-4, S. 38-40
ISSN: 1616-4903
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 4, S. 85
ISSN: 1616-4903
Kein Politiker hat in den letzten Jahren so entschieden Klartext geredet, so konsequent gegen die Seuche des Steuerbetrugs gekämpft und Steuerungerechtigkeiten angeprangert wie der ehemalige NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans. Durch Ankauf von Daten über Steuerhinterzieher oder die gezielte Rückenstärkung erfolgreicher Steuerfahndungsbehörden hat er dem Gemeinwesen Milliardenbeträge gesichert und so das öffentliche Unrechtsbewusstsein gegenüber Steuerkriminalität gestärkt. Er hat immer wieder versucht, die Ungerechtigkeiten und Schwächen unseres Steuersystems ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen zu rücken und Ideen für gröe︢re Transparenz, Einfachheit und Gerechtigkeit bei den Steuern entwickelt. Auf Widerstand ist er dabei nicht nur bei den Lobbyisten des grossen Kapitals und globaler Unternehmen gestossen, sondern auch in den politischen Parteien bis hin zu seiner eigenen, der SPD. (Verlagstext)
Hessen und Bayern, zwei der drei Geberländer, reichten ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht ein. Ist dies ein überfälliger Schritt gegen eine unfaire Verteilung? Aus Sicht von Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, geht die Klage nicht gegen »den Länderfinanzausgleich«, und niemand ist unsolidarisch. Beklagt werden Fehlentwicklungen und Defizite des geltenden Ausgleichssystems, die dessen Mängel einseitig zu Lasten der Zahlerländer verteilen. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, bezeichnet dagegen das Verhalten der Kläger als unsolidarisch. Grundsätzlich habe sich das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, selbst in außergewöhnlichen Situationen wie nach der Herstellung der deutschen Einheit, bewährt. Für Rolf Peffekoven, Universität Mainz, ist der Unmut der Länder Bayern und Hessen nachvollziehbar. Eine Reform müsse aber das gesamte Ausgleichssystem erfassen. Ob man mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht viel erreichen könne, sei zweifelhaft. Joachim Wieland, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sieht nicht hohe Zahlungen bei hoher Leistungskraft als unfair an, sondern eine gesetzliche Regelung, die das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel eines angemessenen Ausgleichs verfehle. Die Probleme müssen allerdings politisch gelöst werden. Thomas Lenk, Universität Leipzig, betont, dass die Antwort nach der richtigen Verteilung immer Werturteile einschließt. Deshalb sei die Frage, welche Bedarfe in welchem Maße in einem Finanzausgleichsystem berücksichtigt werden sollten, nur politisch zu beantworten. Nach Meinung von Nathalie Behnke, Universität Konstanz, ist zwar eine starke einseitige Belastung weniger Länder kaum zu rechtfertigen. Dass die ungleich verteilte Finanz- und Wirtschaftskraft ebenso wie Soziallasten im Bundesgebiet solidarisch getragen werden müssen, stehe aber nicht grundlegend zur Diskussion. Der Gang nach Karlsruhe sei für eine ge
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Im April 2016 veröffentlichte das »International Consortium of Investigative Journalists« die sogenannten »Panama Papers«, die Einblicke in ein System von Steueroasen und Briefkastenfirmen boten. Alfons J. Weichenrieder, Goethe-Universität Frankfurt, sieht den politischen Druck auf die internationalen Steueroasen erhöht. Im Vordergrund stünden dabei bi- und multilaterale Abkommen zum Informationsaustausch. Es bleibe abzuwarten, ob die ausgetauschten Informationen tatsächlich verwertbar seien. Friedrich Schneider, Universität Linz, betont, dass die Gründung einer Briefkastenfirma zwar grundsätzlich legal sei, sie aber häufig zum Steuerbetrug oder zur Geldwäsche benutzt werden. Wichtig wäre unter anderem, dass Länder wie Panama den internationalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und die Geldwäscherichtlinie, die in Europa entwickelt wurde, verabschieden. Für Norbert Walter-Borjans, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, gilt es, international für einen Transparenzstandard einzutreten und die Verhandlungspartner, bei denen Vorbehalte bestehen, zu überzeugen. Auch Michael Meister, Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, sieht in einer erhöhten Transparenz einen Schlüssel zur Lösung des Problems einer ausufernden Nutzung von Briefkastenfirmen zur Verschleierung von Vermögensverhältnissen. Lukas Hakelberg, Europäisches Hochschulinstitut, Florenz, und Thomas Rixen, Universität Bamberg, sehen in der Beschränkung des Marktzugangs ein Instrument zur Bekämpfung finanzieller Intransparenz. So sollten die Regierungen der großen Industrieländer den Zugang zu ihren Finanzmärkten von der Teilnahme an den Transparenzinitiativen abhängig machen. Für Jörg R. Werner, Frankfurt School of Finance & Management, liegt eine Gefahr der Reformbemühungen darin, dass die Sanktionierung von Steuersparmodellen nicht mehr nur auf illegale Steuerhinterziehung, sondern auch auf legale Steuervermeidung abzielt.
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In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe]
ISSN: 0177-6738
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