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In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 123, Heft 9, S. 582-592
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 118, Heft 9, S. 593-608
ISSN: 0012-1363
In: Schönburger Gespräche zu Recht und Staat
Eine Theorie der Demokratie, die Demokratie als eine Form des öffentlichen Vernunftgebrauchs bestimmt, versteht sich heute keinesfalls mehr von selbst. Von der einen Seite trifft sie auf eine politische Realität, die statt durch den Austausch von Gründen mittlerweile mehr durch Verfälschung oder Leugnung von Fakten, gesellschaftliche Polarisierung und populistische Agitation geprägt erscheint. Von der anderen Seite richten sich gerade in den Zeiten des Klimawandels viele Hoffnungen weniger auf demokratische Verfahren als auf die Durchsetzung eines objektiv Richtigen, wie man es exemplarisch in der Sozialfigur des Experten verkörpert sieht. Nach wie vor liegt aber die Vorstellung eines öffentlichen Vernunftgebrauchs sowohl unseren normativen Intuitionen von Demokratie als auch der Interpretation der Verfassung zugrunde: als ein Maßstab, der es überhaupt erst ermöglicht, Fehlentwicklungen als solche zu erkennen und zu benennen. Daraus ergeben sich zugleich Elemente einer Demokratietheorie des Grundgesetzes
In: Juristische Kurz-Lehrbücher
In: Kurzlehrbücher für das Juristische Studium
In: Sammlung Guttentag 175
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungen -- 1. Einleitung -- 2. Verordnung über den allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Wegen (Straßenverkehrsordnung) -- 3. Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr -- 4. Berliner Straßenverkehrsordnung -- 5. Grundzüge, betreffend den Radfahrverkehr -- 6. Preußische Runderlasse -- 7. Österreichische Straßenpolizeiverordnung -- Sachverzeichnis -- Front Matter 2 -- Inhalt -- Bürgerliches Recht -- Zivilprozetz -- Strafrecht und Strafprozeß -- Öffentliches Recht -- Backmatter
In: Juristischer Studienkurs
Intro -- Acknowledgement -- Table of content -- List of figures -- List of tables -- 1 Introduction -- 2 Muslim population in Austria and Germany: Its origins, current contexts and definitional challenges -- 2.1 Ascription vs. identification in defining "Muslim": The mingling of nationality, ethnicity and religious affiliation -- 2.2 Historical, demographic and religious background -- 2.3 Institutional and legal context -- 2.4 The current political and societal context -- 3 Theoretical approaches to gender -- 3.1 Positivist approaches: Gender as a feature of individuals -- 3.1.1 Divergent conceptualizations of gender: Systematizing the approaches that investigate differences -- 3.1.2 Theories for explaining gender differences -- 3.1.3 Discussion -- 3.2 Constructivist theories: Conceptualizing gender as a product of social processes -- 3.2.1 The ethnomethodological approach of 'doing gender' in interactions -- 3.2.2 Discourse-theoretical approaches: Butler and Bourdieu -- 3.2.3 Intersectionality -- 3.2.4 Discussion -- 4 Integrating the theoretical perspectives: A comprehensive approach to gender -- 4.1 Concepts of femininity/masculinity: The contents of accountability and actions in (un-) doing gender -- 4.1.1 The heterogeneity of possible contents for gender assessment and acting -- 4.1.2 Gender equality vs. gender equity: The case of difference and hierarchy -- 4.1.3 Instances of un-doing gender conceptually -- 4.2 The (un-)doing of gender as a process: Interaction as the site of acquisition, expression and change of gender concepts -- 4.2.1 The 'me': Individuals adopting others' gender concepts in the interactional process of doing gender -- 4.2.2 The 'I': Individuals changing others' gender concepts in the interactional process of doing gender -- 4.2.3 Self-assessment: Doing gender in interaction with oneself.
In: Graue Reihe des Instituts für Stadt- und Regionalplanung 36
In: Würzburger Vorträge zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie Heft 44
Seit einiger Zeit verstärkt sich der Eindruck, dass der Staat dazu übergeht, seine Bürger zur Tugend im Sinne einer bestimmten Form des guten Lebens hinzuführen; jedenfalls häufen sich Regelungen, die als bevormundend, moralisierend, paternalistisch oder eben auch erzieherisch empfunden werden. Aber geht den liberalen Staat die Tugend seiner Bürger überhaupt etwas an? Oder ist hier nicht vielmehr ein Bereich erreicht, in dem der Einzelne – und nur er – kraft seiner Freiheit selber zur Entscheidung berufen ist? Der Vortrag behandelt diese Fragen aus verfassungsrechtlicher, historischer und sozialphilosophischer Perspektive. Entscheidend für die Antwort, so zeigt sich, wird letztlich sein, wie wir uns den Staat vorstellen, in dem wir zusammen leben wollen. Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz