Hauptbeschreibung: Gerade in Gesellschaften und Ordnungen, für die bestimmte Grade der Pluralität faktisch bestehen und normativ anerkannt sind, muss die Erörterung gemeinsamer Werte erfolgen, damit auf deren Basis Normsetzung und Normanwendung erfolgen können. Silja Vöneky zeigt, unter welchen Voraussetzungen Ethikgremien durch ihre Stellungnahmen in gerechtfertigter Weise einen Korridor ethischer Normsetzung aufzeigen können, der von Rechtsetzungs- und Entscheidungsorganen genutzt werden kann. Im Mittelpunkt ihrer Argumentation steht dabei das Verständnis der Demokratie der Bundesrepublik Deut
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This article examines current challenges for a normative framework regulating biomedicine, including those arising from the use of big data and machine learning tools, and from the use of the CRISPR/Cas-9 technology, as for instance gene drives. The article focusses on the question of legitimate standard setting and takes into account both "hard" and "soft" law as well as private rule making. This includes international treaties and declarations in the area of human rights law and environmental law, such as the International Covenant on Civil and Political Rights, the Cartagena Protocol on Biosafety to the Convention on Biological Diversity, the Rio Declaration on Environment and Development, and, more specifically, the UNESCO Declaration on Bioethics and Human Rights. The author argues that, as instruments of biotechnology and biomedicine merge, international environmental law has to be interpreted in the light of human rights law. In order to adapt to new challenges, the article calls for a humanisation of international environmental law and, because of the ongoing disruptive technological development, argues that further legitimate standard setting is required. Keywords: Biomedicine, Biotechnology, Gene Drives, Standard Setting, CRISPR/Cas-9, Artificial Intelligence
In: Ethik und Recht - Die Ethisierung des Rechts/Ethics and Law - The Ethicalization of Law; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 129-148
Gerade in Gesellschaften und Ordnungen, für die bestimmte Grade der Pluralität faktisch bestehen und normativ anerkannt sind, muss die Erörterung gemeinsamer Werte erfolgen, damit auf deren Basis Normsetzung und Normanwendung erfolgen können. Silja Vöneky zeigt, unter welchen Voraussetzungen Ethikgremien durch ihre Stellungnahmen in gerechtfertigter Weise einen Korridor ethischer Normsetzung aufzeigen können, der von Rechtsetzungs- und Entscheidungsorganen genutzt werden kann. Im Mittelpunkt ihrer Argumentation steht dabei das Verständnis der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland als materiell-ethische. Nur solange und soweit die Gremien ihre Erörterungen in den Grenzen und auf der Grundlage der rechtlich maßgeblichen Prinzipien führen, kann verhindert werden, dass deren Ethisierung des Diskurses den vorrangig menschenrechtlich geprägten Rechtsdiskurs unzulässig untergräbt.
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Als Reaktion auf Völkerrechtsbrüche hält das Völkerrecht unterschiedliche Reaktionsformen bereit. Dies sind (1) Formen einer konfrontativen Durchsetzung völkerrechtlicher Pflichten (Gegenmaßnahmen, Selbstverteidigung); (2) nichtkonfrontative, aber außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung (Wiedergutmachung, diplomatische Verfahren); (3) nichtkonfrontative Streitbeilegung durch Gerichte; (4) Sonderformen der Streitbeilegung (System der kollektiven Sicherheit, Abwandlungen der "normalen" Streitbeilegungsmechanismen, Bestrafung von Einzelpersonen bei völkerrechtswidrigen Verstößen). Einen "numerus clausus" der Streitbeilegungsmittel gibt es im Völkerrecht nicht. Es ist auch die Modifikation oder Kombination von Mitteln möglich, ebenso wie die freie Wahl zwischen den Mitteln. (ICE2)
In: Terrorism as a Challenge for National and International Law: Security versus Liberty?; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 925-949