Stadtentwicklung, Stadtplanung, Stadtentwicklungsplanung: Probleme im 19. und im 20. Jahrhundert am Beispiel der Stadt Berlin
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 10, Heft 2, S. 173-196
ISSN: 0042-4498
Der Aufsatz untersucht die historische Entwicklung der Stadtplanung in Berlin und unterscheidet dabei drei Phasen: Stadtentwicklung, Stadtplanung und Stadtentwicklungsplanung. Die Gesamtentwicklung sei gekennzeichnet durch eine schrittweise Ausdehnung der öffentlichen Gestaltungstätigkeit. Die Untersuchung berücksichtigt "Ungleichzeitigkeiten" und Besonderheiten Berlins. Vor 1918 versuchte die staatliche Bürokratie mit dem Instrument des Bauordnungsrechts Auswüchse zu verhindern und Mindeststandards zu sichern. Eine aktive Planung gab es nicht. Die zeitgenössische städtebauliche und planerische Diskussion wurde von den kommunalen Behörden kaum aufgenommen. Nach dem 1. Weltkrieg wurde erstmals ein Groß-Berliner Planungsraum geschaffen, in dem sich eine differenzierte Bau- und Siedlungsplanung entfalten konnte. Der soziale Wohnungsbau spielte eine große Rolle und insgesamt habe es in der Weimarer Republik einen Höhepunkt in der städteplanerischen Entwicklung gegeben. Im Dritten Reich folgte ein Rückfall in eng begrenzte Bauplanung. Weitreichende Planungskompetenzen dienten ausschließlich Demonstrationsprojekten zur Selbstdarstellung des Systems. Die Planung nach 1945 stand unter dem Vorzeichen der Teilung und war eng mit der sich ändernden politischen Situation verbunden. Seit 1970 wird eine Stadtentwicklungsplanung als integrierte Gesamtplanung konzipiert, die nicht nur bauliche und räumliche, sondern auch wirtschaftliche und soziale Entwicklung umfaßt und die Mitwirkung der Betroffenen einschließt. (KA)