Die europäischen Parteien und ihre Finanzierung durch die Europäische Union
In: Schriften zum Europäischen Recht, 166
Politische Parteien auf europäischer Ebene werden seit dem Jahr 2004 durch die Europäische Union subventioniert. Damit entstand im Unionsrecht ein neues Rechtsgebiet, das dem deutschen Verfassungsjuristen schon hinlänglich bekannt ist: das Recht der öffentlichen Parteienfinanzierung. Was im nationalen Rahmen zu heftigen Diskussionen führt, findet auf europäischer Ebene jedoch weit weniger Beachtung. Genau an diesem Punkt setzt die Untersuchung an und nimmt dabei sowohl grundsätzliche Erwägungen einer europäischen Parteienfinanzierung als auch ihre tatsächliche Entwicklung in den Blick. Wie entwickelten sich die europäischen Parteien und wie ihre Finanzierung? Darf der Verordnungsgeber europäische Parteien überhaupt finanzieren, ist eine solche Finanzierung sinnvoll oder muss er sie gar subventionieren? An welchen Prinzipien muss sich eine europäische Parteienfinanzierung orientieren und hat sich der Verordnungsgeber durch Erlass der Parteienverordnung an diese Vorgaben gehalten? Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht der Parteienfinanzierung auf der Ebene der Europäischen Union. Untersucht wird, wie sich die Finanzierung der europäischen Parteien entwickelte. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man diese überhaupt finanzieren darf, sie finanzieren sollte oder ob man sie gar subventionieren muss. Es werden Grundprinzipien entwickelt, anhand derer die Regelungen der Verordnung zur Parteienfinanzierung überprüft werden. Tobias Schweitzer, geboren 1982, studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens begann er mit seiner Promotion an der Universität in Mainz. Er arbeitete von 2009–2013 als zugelassener Rechtsanwalt und von 2010–2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Uwe Volkmann. Seit 2013 ist er Richter, zunächst im Landgerichtsbezirk Landau, später in der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz.