Recht und Religion: zur Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Band 97
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In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Band 97
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte Band 88
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Der Sammelband unternimmt den Versuch, das Verhältnis von Politik, Religion und Recht unter besonderer Berücksichtigung der Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht der christlichen Kirchen zu analysieren. Dabei werden die Wechselwirkungen von Politik, Religion und Recht zunächst in einem zeitlichen Längsschnitt untersucht. Entwicklungsgeschichte war dabei nicht zu erwarten. Vielmehr ging es um die Beobachtung und Beschreibung sog. evolutorischer Sprünge: die Gregorianische Revolution des 11. bis 13. Jahrhunderts, die Konfessionalisierung des 16. Jahrhunderts, die Säkularisierung des 18. und 19. Jahrhunderts sowie die von religiöser Pluralität gekennzeichnete Multiple Moderne. Dieser zeitliche Längsschnitt der Ko-Evolution von staatlichem und kirchlichem Recht soll langfristig durch einen thematischen Querschnitt des Organisations- und Personenrechts der christlichen Kirchen vertieft werden. Vorliegend werden erste Detailbeobachtungen zum kirchlichen Strafrecht und zum Kirchenaustritt vorgelegt
In: Schönburger Gespräche zu Recht und Staat 27
Staat und Staatlichkeit im Wandel – zugleich ein Beitrag zur unendlichen Geschichte vom Streit um das Selbstverständnis der Rechtswissenschaft.An der Zeitenwende vom 20. zum 21. Jh. ist der Staat wieder zum Thema geworden. Von »tektonischen Verschiebungen kaum überschätzbaren Ausmaßes« ist die Rede. Dem treten Stichworte wie der »integrierte Verfassungsstaat« und Modelle »offener Staaten« zur Seite. Die einen sehen den Nationalstaat in der »Sinnkrise«, die anderen verkünden den »Abschied vom Nationalstaat«. Wieder andere träumen vom »Weltstaat« oder von einer »Welt jenseits des Staates«. Diese Szenarien haben die staats(rechts)wissenschaftliche Forschung nachhaltig inspiriert. Als zentrale Leitideen reflektieren der Transnationalismus, der Konstitutionalismus, das Governance-Konzept, die Idee der Verfassungsstaatlichkeit und der Dialogische Pluralismus diesen Wandel von Staat und Staatlichkeit. Aber was sagen uns diese Reflexionsdiskurse über das Selbstverständnis der Rechtswissenschaft? Welches Verhältnis von Theorie und Praxis (des Rechts) spiegelt sich in ihnen wider?
Die Zahl privater wissenschaftlicher Politikberatungsinstitute in Deutschland nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Meist handelt es sich um kleine Institute, die aus der Zivilgesellschaft heraus gegründet werden und ihre Ideen und Lösungsansätze engagiert vertreten. Im Ringen um politische Einflussnahme sind sie allerdings aufgrund ihrer zivilgesellschaftlichen Wurzeln, schwachen finanziellen Ressourcen und geringen Mitarbeiterzahl benachteiligt. Insbesondere gilt dies gegenüber großen, öffentlich finanzierten Think Tanks, kommerziellen Beratungsunternehmen und mächtigen Interessengruppen. Den
Im Grenzbereich von Technik-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften erweist sich das Technikrecht als Querschnittsmaterie par excellence. Dies macht einen mehrperspektivischen Zugang zum Recht erforderlich, der sich ausgehend von seinen historischen, ökonomischen und soziologischen Grundlagen über die europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Zivilrecht bis hin zum Technikstrafrecht spannt. Vor diesem Hintergrund werden einzelne, besonders wichtige Bereiche des Technikrechts (Gerätesicherheitsrecht, Anlagenrecht, Telekommunikations- und Medienrecht, Computerrecht, Datenschutzrecht, Datensicherheit, Rechtsverbindliche Telekooperationen, Biotechnologierecht) eingehend analysiert. Das Handbuch wendet sich an alle in Wissenschaft und Praxis mit dem Technikrecht befassten Juristen, die sich einen ersten vertieften Einblick in dieses neue Rechtsgebiet verschaffen wollen.
In: Schriften zur Rechtstheorie 256
Einer soziologischen Theorie des Rechts, die sich der Systemtheorie Niklas Luhmanns verpflichtet weiß, muss es um die Fremdbeschreibung des Rechtssystems (dazu zählen Rechtspraxis, Rechtsdogmatik, Juristische Methodenlehre, Rechtsphilosophie / Rechtstheorie) als eines sich selbst beschreibenden Systems gehen. Dass ein solches Vorhaben die "Rechtswissenschaft" irritiert, dürfte außer Zweifel stehen. Wenn Irritation aber eine der Produktivkräfte einer ko-evolutionären Entwicklung sozialer Systeme ist, gibt es guten Grund, daran nachhaltig zu arbeiten. Dabei wird nicht der Anspruch erhoben, sämtliche Bauelemente einer soziologischen Theorie des Rechts bereits abschließend zu beschreiben, wohl aber die Hoffnung formuliert, einige ihrer Grundfragen auf ein angemessenes Theorieniveau zu bringen. Zu diesen zählen Begriff und Funktion, Geltung und Wirksamkeit des Rechts, die Unterscheidung von Recht und Unrecht sowie das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit. Die Ausdifferenzierung des Rechtssystems lässt nach seiner Evolution, Hierarchie und Rationalität fragen. Am Schluss der Untersuchung steht eine Analyse der strukturellen Kopplungen des Rechtssystems mit den Funktionssystemen Politik und Wirtschaft.
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 249 v.249
In: Schriften zur Rechtstheorie v.249
Hauptbeschreibung Das ethische Ziel des Autors ist es, mittels der theoretischen Psychoanalyse Freuds und Lacans unbewusste Dimensionen in Rechtsdiskursen zu beleuchten und damit die Möglichkeit zu eröffnen, verschlüsselte Symptome zu identifizieren und aufzulösen. Im Zentrum steht die Doppelbödigkeit aus bewussten und unbewussten Determinanten in der Rechtssprache. Martin Schulte entwickelt die These, dass legale Signifikation im »Symbolischen« stattfindet und an das »Begehren« des Rechtssubjekts geknüpft ist. Dieses »Begehren« hat seinen Ursprung in der durch das Erlebnis der Trennung geprägten Kindheit. Deswegen spielt das Phänomen der Liebe als ein auf Anerkennung basierendes Sprachzeichen eine wichtige Rolle im Rechtsdiskurs. Beispiele beziehen sich auf das Grundgesetz und die Zivilprozessordnung. Das »Begehren« und seine Beziehung zur Signifikation wird aus der Genealogie des Unbewussten im Ödipuskomplex hergeleitet und in typisierte juristische Situationen wie das Gerichtsverfahren, die universitäre Lehre und die anwaltliche Streitvertretung übertragen. So führen das Gericht oder der Gesetzgeber einen »Herrschaftsdiskurs«, der auf der Ebene des Bewussten einen »Herrensignifikanten« produziert und damit dem Rechtssubjekt eine Totalität des Gesetzes vermittelt, aber gleichzeitig seine eigene »Gespaltenheit« unbewusst verdrängt. Daneben untersucht der Autor - ausgehend von Kant - moralisches Denken unter dem Aspekt des »Über-Ichs«, die Entstehung des »Vaterrechts« im Lichte der Freudschen Ur-Mythen und die psychischen Voraussetzungen von Rechtsbindung im institutionalisierten Rechtsstaat. Inhaltsverzeichnis Einleitung einer psychoanalytischen Rechtstheorie 1. Recht als Mythos Der Ursprung des Vaterrechts bei Freud: Freuds Version der Entstehung der Ur-Gesetze in Totem und Tabu - Der ungeschriebene Text der Thora: Die Wiederholung des
In: Münsterer Beiträge zum öffentlichen Recht 5
In: Kanada-Projekt 4
In: Marburger geographische Schriften Heft 110
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 130, Heft 21
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 129, Heft 5, S. 300-300
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 129, Heft 16, S. 1057-1056
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 128, Heft 20, S. 1316-1317
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 127, Heft 17, S. 1094-1096
ISSN: 0012-1363