Nachtrag zum Aufsatz der Autoren: Der Rückgang des Krankenstandes in der ökonomischen Krise: Eine Folge struktureller Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 32 (1983), Heft 12, S. 276-282. (IAB)
Der Beitrag setzt sich mit der These auseinander, "daß die starken Änderungen im Krankenstand seit 1980 nur zum geringen Teil verhaltensinduziert sind, und daß sie zur Hauptsache daraus zu erklären sind, daß in der anhaltenden ökonomischen Krise die gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer mit durchweg überdurchschnittlich hohem Krankenstand aus der Erwerbsbevölkerung hinausdrängen bzw. herausgedrängt werden." (Autorenreferat)
Die Autoren dieser Untersuchung plädieren dafür, die gesundheitspolitische Debatte wieder stärker auf die wesentlichen Ziele einer Finanzierungsreform auszurichten. Gestaltungsoptionen sollten nicht, wie in der aktuellen Diskussion oft zu beobachten, hiervon losgelöst betrachtet, sondern den Zielen konsequent untergeordnet werden. Die wesentlichen Anforderungen sind die Stabilisierung der Finanzierungsbasis sowie die Beseitigung verteilungspolitischer Widersprüche. Beide Ziele führen zu einem zentralen Reformelement: der Schaffung eines integrierten Krankenversicherungssystems mit gleichen Wahlmöglichkeiten für die gesamte Bevölkerung, gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Krankenversicherer und einer Beitragsgestaltung, die sich nach einheitlichen Regeln an der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Die Studie entwirft Grundtypen eines solchen integrierten Krankenversicherungssystems und schätzt deren Finanzierungseffekte sowie Verteilungswirkungen auf die Versicherten. Darüber hinaus zeigt sie konkrete Wege auf, wie eine Integration bislang getrennter Krankenversicherungssysteme technisch, organisatorisch und rechtlich möglich wird.
"Aufgrund der Koppelung medizinisch-fachlicher Belange mit wirtschaftlichen Interessen der Leistungsanbieter ist im bundesdeutschen Gesundheitswesen nicht gewährleistet, daß die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Gütern und Dienstleistungen sich ausschließlich nach dem Bedarf richtet. Eine am Bedarf an Gesundheitsleistungen orientierte sozialstaatliche Steuerung der Leistungsmengen findet bislang kaum statt. Epidemiologische Analysen können Maßstäbe zur Beurteilung der Angemessenheit erbrachter Leistungsmengen liefern. Werden die Ereignisse solcher Analysen den Beteiligten vermittelt, so wird damit 'epidemiologische Transparenz' geschaffen. Im 'sozialmedizinischen Diskurs' werden Ursachen mangelnder Übereinstimmung von Bedarf und Leistungen von den Beteiligten im Gesundheitswesen mit dem Ziel bewertet, die Beteiligten auf eine Anpassung der Leistungen an den Bedarf zu verpflichten, dies unter dem Interventionsvorbehalt des Staates." (Autorenreferat)