Die Rechtsfindung im Steuerrecht: Konstitutionalisierung, Europäisierung, Methodengesetzgebung
In: Jus publicum Band 169
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In: Jus publicum Band 169
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 3
ISSN: 2366-0651
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 138, Heft 4, S. 649
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 138, Heft 3, S. 482
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 104, Heft 4, S. 486-501
ISSN: 0042-4501
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 32, Heft 1, S. 44-43
ISSN: 0721-880X
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 136, Heft 4, S. 665
In: Jus publicum 169
Ralf Peter Schenke analysiert und kritisiert die Entwicklung der steuerrechtlichen Rechtsgewinnung seit Beginn des modernen Steuerrechts und ordnet diese in den gegenwärtigen Diskussionsstand der Rechtsmethodik in Deutschland und des Rechts der Europäischen Union ein. (Quelle: Klappentext des Verlages).
In: Jus Publicum Band 169
Die Steuerrechtslehre konnte sich erst vergleichsweise spät als eigenständige Disziplin konstituieren und ist seit ihren Anfängen durch tiefe rechtsmethodische Gegensätze bestimmt. Ralf Peter Schenke rekonstruiert die Debatte, indem er die zentralen Positionen und Argumentationslinien des steuerrechtlichen Methodenstreits analysiert und die sich weitgehend verselbständigte Kontroverse wieder in den Kontext der aktuellen rechtsmethodischen Entwicklung stellt. Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Bedeutung der Verfassung für die Rechtsmethodik. Hier zeigt sich, dass die auch in anderen Disziplinen bemühte 'Konstitutionalisierung' als dem vermeintlichen Königsweg aus dem Methodenstreit an Grenzen stößt, weil klare Kriterien für die Abwägung divergierender Prinzipien des Methodenverfassungsrechts fehlen. Zusätzlich herausgefordert sieht sich die konstitutionalisierte Methodenlehre durch die Europäisierung der (Steuer-) Rechtsordnung. Diese nötigt dazu, tradierte Grundsätze der Methodenlehre erneut zu prüfen. Der Autor begreift die Verfassung lediglich als Rahmenordnung der Rechtsfindung. Dies eröffnet dem Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, die er im Wege der Methodengesetzgebung ausfüllen kann. Entsprechende Methodennormen können im Steuerrecht auf eine lange Tradition zurückblicken und sind Ausdruck einer vom Gesetzgeber zu verantwortenden Gewichtung von Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie der von ihm beabsichtigten Funktionenteilung zwischen den rechtsanwendenden Gewalten.
In: Schriften zum öffentlichen Recht 697
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 697
In: Perspektive Mediation: Beiträge zur KonfliktKultur, Band 12, Heft 2, S. 112-117
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 121, Heft 23, S. 1492-1496
ISSN: 0012-1363
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 44, Heft 4, S. 658-659
ISSN: 0038-884X
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 39, Heft 3, S. 714
ISSN: 0032-3470