Geschichte der Arbeitszeitverkürzung. Deutschland von 1800 bis 1983
In dem ersten Teil der Arbeit werden die theoretischen Grundlagen entwickelt, die die empirisch – historische Untersuchung der gewerkschaftlichen Arbeitszeitpolitik leiten soll. Zuerst wird die Durchsetzung einer spezifischen Zeitform des Industriekapitalismus nachgezeichnet, auf die sich die LohnarbeiterInnen und ihre Gewerkschaften mit Forderungen nach einer Verkürzung der Arbeitszeit beziehen. Zweitens werden die Interessen der LohnarbeiterInnen hinsichtlich der Arbeitszeit bestimmt. Im dritten Abschnitt wird die Funktion von Gewerkschaften im Prozess der Arbeitszeitverkürzung bestimmt und auf die Bedingungen einer gewerkschaftlichen Arbeitszeitpolitik eingegangen.
"In dem empirisch-historischen Teil der Arbeit werden die Entwicklung der Arbeitszeit, die Bewegungen der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen und der Gewerkschaften für die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, die Begründungen für Arbeitszeitforderungen der Verlauf und die Ergebnisse der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Ende der 1960er Jahre dargestellt.
Das Kapitel A behandelt die Veränderungen der Arbeitszeit, die mit der Entfaltung der Warenproduktion und der Entstehung industriekapitalistischer Forme der Produktion einhergingen und die Entstehung qualitativ neuer Arbeitszeitkonflikte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Das Kapitel B umfasst die Zeit zwischen 1860 und 1890. Diese drei Jahrzehnte werden als erste Periode der Arbeitszeitverkürzung verstanden, wobei die größten Schübe im Zusammenhang mit den Streikbewegungen am Ende der 1860er, am Anfang der 1870er Jahre und in der zweiten Hälfte der 1880er Jahre zu konstatieren sind. Diese Entwicklung ging einher mit der Konstituierung von Gewerkschaften, die zu organisatorischen Trägern der Bewegungen der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen für Arbeitszeitverkürzungen wurden, und mit Versuchen einer systematischen Begründung der Arbeitszeitforderungen durch die Organisationen der Arbeiterbewegung.
Im Kapitel C wird die Fortsetzung des Prozesses der Verkürzung der Arbeitszeit zwischen 1890 und dem Ersten Weltkrieg dargestellt. Diesen Zeitraum verstehe ich als zweite Periode der Arbeitszeitverkürzung.
Von der ersten Periode unterscheidet sie sich vor allem durch eine gesteigerte Intensität der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit, die sich u. a. in der Zunahme von Arbeitskämpfen, in einer Reihe großer Streiks mit mehreren Zehntausend beteiligten Lohnarbeitern und Lohnarbeiterinnen und in staatlichen Beschränkungen der Arbeitszeit für bestimmte Beschäftigungsgruppen ausdrückten.
Das Kapitel D beschäftigt sich mit der Arbeitszeitentwicklung während des Ersten Weltkrieges und der Einführung des 8-Stunden-Tages im Rahmen der November-Revolution. In ihm wird verdeutlicht, dass die Gewerkschaften zwischen dem August 1914 und dem November 1918 keinen relevanten Einfluss auf die Arbeitszeit hatten, sondern die zum Teil drastischen Arbeitszeitverlängerungen in den kriegs- und rüstungsrelevanten Industrien widerstandslos akzeptierten, und dass die Einführung des 8-Stunden-Tages bzw. der 48-Stunden-Woche maßgeblich auf gewerkschaftlich nicht unterstützte Streikbewegungen der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen selbst im Sommer und Herbst 1918 und auf die revolutionäre Bewegung im November zurückzuführen ist, nicht aber auf einen gewerkschaftlichen Kampf.
Das Kapitel E hat die Auseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften, Unternehmern und Staat um die Beibehaltung des 8-Stunden-Tages zum Gegenstand. Die Jahre 1919 bis 1923 gelten als Phase des sogenannten schematischen 8-Stunden-Tages, da die Gewerkschaften nicht nur den im November 1918 eingeführten 8-Stunden-Tag oder Wochenarbeitszeiten von weniger als 48 Stunden tarifierten, sondern anfangs auch in der Lage waren, zusammen mit den Belegschaften und Betriebsräten eine effektive Kontrolle der Einhaltung dieser Arbeitszeit auszuüben.
Das Kapitel F behandelt die gewerkschaftlichen Bestrebungen während der Stabilisierungsphase der Weimarer Republik (1924-1928), die zulässige Mehrarbeit einzuschränken und die Wiedereinführung des 8-Stunden-Tages zu erreichen. Deutlich werden in dem Kapitel insbesondere die extreme Konjunkturabhängigkeit des gewerkschaftlichen Kampfes um die Verkürzung der Arbeitszeit und die Restriktionen der Gewerkschaftspolitik durch das staatliche Tarifvertrags- und Arbeitszeitrecht.
Im Kapitel G wird die gewerkschaftliche Arbeitszeitpolitik während der Weltwirtschaftskrise behandelt. Im Mittelpunkt stehen die vergeblichen Versuche der Gewerkschaften, angesichts der Massenarbeitslosigkeit in den Jahren 1929 bis 1933 mit der Einführung der 40-Stunden-Woche eine Umverteilung der Arbeit zwischen beschäftigten und arbeitslosen Lohnarbeitern und Lohnarbeiterinnen zu erreichen.
Das Kapitel H beschäftigt sich mit der Arbeitszeitentwicklung während des Nazi-Regimes. Obwohl nach der Zerschlagung der Gewerkschaften von einer gewerkschaftlichen Arbeitszeitpolitik keine Rede mehr sein konnte, stießen die politisch gewollten Verlängerungen der Arbeitszeit in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg und während des Krieges durchaus auf individuellen oder kollektiven Widerstand der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen, dem vom Nazi-Regime zum Teil nachgegeben werden musste. Insgesamt waren die Jahre 1933 bis zum Zweiten Weltkrieg aber von einem durchgängigen Prozess der Arbeitszeitverlängerung geprägt.
Das Kapitel I beschäftigt sich mit der stufenweisen Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Durchsetzung dieser Arbeitszeitverkürzung ohne Arbeitskämpfe wird aus den spezifischen ökonomischen und gewerkschaftspolitischen Bedingungen des sogenannten Wirtschaftswunders erklärt" (Scharf, G., 1987, a. a. O., S. 73 – 75).