Human rights protection in administration of Sharia justice system
Der Band dokumentiert die Beiträge eines dreitägigen Seminars im Dezember 2003 zur Anwendung des Scharia-Strafrechts und zum Menschenrechtsschutz in den betroffenen nigerianischen Bundesstaaten. Ziel des Seminars war es vor allem über das Scharia-Strafrecht zu informieren und die Kenntnisse der Richter über Menschenrechtsstandards in Scharia-Verfahren zu verbessern. Die Teilnehmer verständigten sich auf ein Kommuniqué, in dem sie die Beachtung der Menschenrechte anmahnen. Diese seien mit der Scharia vereinbar. Bei Tötungsdelikten möge auf die Todesstrafe verzichtet und die Möglichkeit genutzt werden, der Opferfamilie eine Entschädigung zu zahlen; auch könne die Opferfamilie vergeben. (GIGA-Sbd)