Gentechnik - Chancen und Risiken
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 49, Heft 4, S. 121-124
ISSN: 0003-7648
"Die Gentechnik macht rasche Fortschritte. Es zeichnen sich drei wesentliche Einsatzbereiche für die zukünftige Anwendung an Bewerbern und Arbeitnehmern ab: Screening nach genetischen Anlagen, die Anfälligkeiten für bestimmte Arbeitsstoffe bedingen, Nachweis von genetischen Ursachen bei eingetretener Schädigung durch Arbeitsstoffe im Einzelfall und Screening nach genetischen Anlagen für später ausbrechende Krankheiten. Im arbeitsrechtlichen Bereich gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Gentechnik. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist tangiert. Der Autor fordert eine gesetzliche Regelung; vorläufig ist der Grundsatz von Treu und Glauben anzuwenden, der allerdings in der Anbahnungsphase eines Arbeitsverhältnisses keinen Schutz bietet, weil die Weigerung, sich einer Untersuchung zu unterziehen, zum Verlust aller Chancen auf den Arbeitsvertrag führt. Für die zu schaffende gesetzliche Regelung plädiert der Autor für ein gesetzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt." (Autorenreferat)