Die Rahmenbedingungen des evangelischen Kirchenrechts in der DDR waren völlig andere als in der Bundesrepublik. Martin Richter untersucht, welche Entwicklung das evangelische Kirchenrecht in der DDR nahm und ob sich diese Entwicklung wesentlich von der in der Bundesrepublik unterschied
Der folgende Beitrag untersucht die rechtlichen und faktischen Beziehungen des Abschlußprüfers zu den Organen der Aktiengesellschaft. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die (Macht-)Stellung des Abschlußprüfers nicht unbedingt die Publizitätsziele gewährleistet, sondern daß alle Belastungen aus einem Konflikt mit der Unternehmensleitung von dem Berufsethos der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer aufgefangen werden müssen, zumal auch extern ihre Stellung nur unzulänglich abgesichert ist. Die Analyse schließt mit einem Katalog rechtspolitischer Alternativen. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Einfluß des Vorstands auf die Prüfungsdurchführung so weit als möglich auf seine Funktion als Auskunftsperson zu reduzieren, die Kommunikations- und Sozialbeziehungen des Abschlußprüfers zum Aufsichtsrat und zur Hauptversammlung zu intensivieren und die Machtgrundlagen dieser Prüfungsadressaten zu erweitern.
Die Dynamik der Umwelt läßt die Komplexität unternehmenspolitischer Entscheidungen weiterhin ansteigen. Die Unternehmen sehen sich deshalb zunehmend vor die Alternative gestellt, ob sie zur Lösung komplexer Probleme Berater hinzuziehen sollen. Diese Entscheidung ist mit einer hohen Unsicherheit verbunden, denn Berater werden gerade bei schlechtstrukturierten Problemen erwogen. Eine "rationale" Lösung wird zusätzlich erschwert durch stark ausgeprägte persönliche Motive, die für oder gegen eine Konsultation von Beratern sprechen. Deshalb sind quantitative Modelle, wie sie üblicherweise für den Fremdbezug von Leistungen empfohlen werden, wenig geeignet. Der Beitrag möchte vielmehr die strukturierende Kraft systematischer Heuristiken aufzeigen, die auch dem hohen Konsensbedarf der Entscheidung besser gerecht werden.