Arzneimittel im Grundwasser Niedersachsens: landesweites Screening von 2015 bis 2018 : Themenbericht
In: Grundwasser Band 43
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In: Grundwasser Band 43
In: Informationsdienst Gewässerkunde Flussgebietsmanagement 1/2019
In: Informationsdienst Gewässerkunde Flussgebietsmanagement 1/2018
In: Informationsdienst Gewässerkunde Flussgebietsmanagement 1/2016
In: Informationsdienst Gewässerkunde Flussgebietsmanagement 2/2016
In: Küstengewässer und Ästuare 5
Im Rahmen der verschiedenen Genehmigungsverfahren (z.B. Planfeststellung) für Kabelverlegungen im niedersächsischen Küstenmeer sowie in den entsprechenden Küsten- und Übergangsgewässern ist eine Ermittlung, Beschreibung und Bewertung erforderlich, um darlegen zu können, ob Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind bzw. ob dadurch die Meeresumwelt gefährdet wird. Mit den vorliegenden Anforderungen wird den Antragstellern bzw. beauftragten Gutachtern der Rahmen für die vom NLWKN (GB III, GB IV.1) und von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer für erforderlich gehaltenen Untersuchungen dargelegt. Die vorliegenden Anforderungen geben den aktuellen Kenntnisstand wieder. Neue Erkenntnisse werden zum entsprechenden Zeitpunkt berücksichtigt und eingearbeitet.
In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 30.2010,3
Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen auf grund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittel barem gesetzlichem Schutz (ehemals §§ 28a, b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes [NNatG]). Ab dem 01.03.2010 gilt nun das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010. Dadurch haben sich auch Änderungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen ergeben. Als "Biotop" bezeichnet man gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG einen "Lebensraum einer Lebensgemein schaft wild lebender Tiere und Pflanzen". Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft (Quelle: NLWKN).
In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 8,5
In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28.2008,2
Natura 2000 ist der Name für das zusammenhängende ökologische Netz von Schutzgebieten in Europa, das sich aus den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und den Schutzgebieten der EU-Vogelschutzrichtlinie zusammensetzt. Die Schutzgebiete von Natura 2000 sollen ein "kohärentes ökologisches Netz" bilden. Sie müssen daher hinsichtlich ihrer Größe und Verteilung geeignet sein, die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten in ihrem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Niedersachsen hat der EU-Kommission in mehreren Tranchen (1998, 1999, 2004 und 2006) insgesamt 385 FFH-Gebiete mit zusammen 610.393 ha gemeldet. Die insgesamt 71 EU-Vogelschutzgebiete mit insgesamt 677.579 ha hat Niedersachsen ebenfalls in mehreren Tranchen (1983, 2001, 2007) erklärt und an die EU-Kommission gemeldet. Die Flächen der FFH-Gebiete und der EU-Vogelschutzgebiete überschneiden bzw. überlagern sich in vielen Bereichen. Die Gesamtfläche der Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen beträgt daher 852.914 ha. Auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1:500.000 werden alle FFH- und Vogelschutzgebiete Niedersachsens übersichtlich dargestellt. Neben der Grenze der biogeografischen Regionen sind auch die Grenzen der zuständigen unteren Naturschutzbehörden enthalten. [...] (Quelle: NLWKN)
In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27.2007,2
Niedersachsen fördert seit 1987 den Erhalt seltener und gefährdeter Ackerwildkrautarten und -Gesellschaften auf extensiv bewirtschafteten Äckern bzw. Ackerrändern. Beginnend mit dem Pilotprojekt Ackerwildkrautprogramm (1987 bis 1992) wurde die Förderung mit dem Ackerrandstreifenprogramm (1992 bis 1997), den Artenschutzmaßnahmen für Ackerwildkräuter (1997 bis 2000) sowie über das PROLAND Kooperationsprogramm - Erhaltung der biologischen Vielfalt, Teilbereich Ackerwildkrautschutz (2000 bis 2006) fortgesetzt. Von 2007 bis 2013 werden die Ackerwildkrautarten über das PROFIL Kooperationsprogramm Naturschutz gefördert. Im vorliegenden Heft wird über die Entstehung des Programms, Ergebnisse aus 20 Jahren Förderung und Erfahrungen beteiligter Landwirte ebenso berichtet wie über die Bedeutung von Wildäckern und Schutzäckern für den Ackerwildkrautschutz. Beiträge über den Schutz gefährdeter Ackerwildkräuter im Spannungsfeld zwischen Nutzungsaufgabe und -intensivierung sowie zum Rebhuhnschutzprojekt im Landkreis Göttingen durch Blühstreifen runden das Heft ab. Ein Teil der Beiträge wurde als Vortrag auf dem NNA-Seminar "20 Jahre Ackerwildkrautschutz mit der Landwirtschaft in Niedersachsen" am 26.6.2007 in Schneverdingen vorgestellt (Quelle: Verlag).
In: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 26.2006,3