Recht als Maßstab: Rechtstheorie unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution : Beiträge zum X. Weltkongreß der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie
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In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Band 97, Heft 1, S. 145-147
ISSN: 2363-5614
In: Einheit: Zeitschrift für Theorie und Praxis des Wissenschaftlichen Sozialismus, Band 41, Heft 2, S. 121-126
ISSN: 0013-2659
Zu den Entwicklungs- und Funktionsbedingungen einer sozialistischen Gesellschaft gehören schöpferische Mitarbeit, verantwortungsbewußtes Mitentscheiden und gesellschaftliche Aktivität des einzelnen. Die notwendige und gewünschte Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentwicklung kann jedoch immer nur in der Gemeinschaft erfolgen und nach Grundsätzen ablaufen, die dem Klassencharakter des Sozialismus entsprechen. Die bewußte Entscheidung für soziales Tun, für gesellschaftsbezogenes Handeln kann sich dabei auf kameradschaftliche Hilfe und die Gesellschaftsstrategie der Partei stützen, muß aber vom einzelnen getroffen werden und auf seinem eigenen Denken und Bewerten basieren. (IGW/SC)
In: Soziologische Jurisprudenz und realistische Theorien des Rechts, S. 157-170
In dem Beitrag geht es um das Verhältnis zwischen Recht und Gesellschaft. Es wird gezeigt, daß empirische Sozialerkenntnisse und darauf gestützte theoretische Aussagen erforderlich sind, um die kognitive Basis zu konstituieren, auf der Recht in Gestalt von generalisierten, konkretisierten und individualisierten Entscheidungen gesetzt werden kann. Dabei wird deutlich, daß empirische Sozialerkenntnis Material zur Produktion von Recht liefert. Daß empirische Sozialerkenntnisse in der Tätigkeit der Rechtssetzer und Rechtsanwender sowie der Rechtswissenschaftler unentbehrlich sind, wird als Folge des Sachverhalts herausgearbeitet, wonach die Bildung und das Wirken des Rechts soziale Vorgänge sind. Die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Rechtswissenschaften und Rechtspraxis mit anderen Wissenschaftsdisziplinen zwecks Bereitstellung der für das Entscheiden in einzelnen Rechtsgebieten notwendigen kognitiven Basis wird begründet. Der forschungstheoretische und methodische Ansatz der marxistischen Rechtstheorie wird dargestellt. (RW)
In: Einheit: Zeitschrift für Theorie und Praxis des Wissenschaftlichen Sozialismus, Band 37, Heft 7/8, S. 775-780
ISSN: 0013-2659
Rolle des Rechts, Verhältnis von Recht und Moral sowie ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Systemapologetische ideologische Abhandlung. BIOst/Hat
World Affairs Online
In: Staats- und rechtstheoretische Studien 15
In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 167
In: Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Band 159
World Affairs Online
In: Recht in unserer Zeit 40
In: Recht in unserer Zeit 59
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie
In: Beiheft [N.F.], 38
In: Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie Index 1/73.1907/87
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Index 1/73.1907/87