Germany's dual constitution: parliamentary democracy in the Federal Republic
In: Parliamentary democracy in Europe volume 7
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In: Parliamentary democracy in Europe volume 7
In: C.H.Beck Paperback Bd. 6339
In: Beck Paperback
Keine Institution wurde in Deutschland so oft totgesagt wie das Parlament. Populisten verachten es und träumen von einer plebiszitären Demokratie. Ist parlamentarische Politik nur noch dazu da, Entscheidungen der Bundesregierung nachträglich zu legalisieren? Der Jurist Florian Meinel analysiert messerscharf, wie das deutsche Regierungssystem wurde, was es ist, und welche Stürme es heute überstehen muss. Der Erfolg der AfD stellt die politischen Gewissheiten der Bundesrepublik in Frage. Das Ende des alten Wettbewerbs der Volksparteien hat alle Verfassungsorgane erfasst. Disruptive Politik geht heute scheinbar ohne Parlament: Abschaffung der Wehrpflicht, Euro-Rettung, Flüchtlingskrise, Ehe für alle. Was oft dem Regierungsstil Angela Merkels zugeschrieben wird, hat viel tiefere Ursachen. Der missverstandene Parlamentarismus ist die verletzlichste Errungenschaft der alten Bundesrepublik. Wie lässt er sich heute fortentwickeln? Welche politische Chance läge in Minderheitenregierungen? Oder müssen wir das Zweikammersystem grundsätzlich umbauen, damit Deutschland regierbar bleibt? Meinels Buch ist eine Verteidigung des Parlamentarismus und zugleich eine Verlustbilanz der Großen Koalition.
Ernst Forsthoff zählt zweifellos zu den bedeutendsten deutschen Juristen und Staatsdenkern des 20. Jahrhunderts. Er gilt als Entdecker der ""Daseinsvorsorge"" und als Theoretiker des Rechtsstaats. Aber über alles Dogmengeschichtliche hinaus bietet Forsthoffs Werk einen Schlüssel zur politischen Ideen- und Verfassungsgeschichte seiner Zeit. Florian Meinel unternimmt in seiner grundlegenden werkgeschichtlichen Untersuchung auf der Basis einer Fülle unbekannter Quellen eine systematische Rekonstruktion. Die Epochenschwelle zum ""Leistungsstaat"" war für Forsthoff die Kehrseite der strukturellen A
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 148, Heft 2, S. 256
ISSN: 1868-6796
In: Soziopolis: Gesellschaft beobachten
Armin von Bogdandy: Strukturwandel des öffentlichen Rechts: Entstehung und Demokratisierung der europäischen Gesellschaft. Berlin: Suhrkamp 2022. 978-3-518-29956-2
In: Staatslexikon
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 60, Heft 1, S. 43-98
ISSN: 1865-5203
Der Beitrag analysiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Lissabon-Urteil des Jahres 2009 in ihrem politischen und institutionellen Kontext. Was hat der Konflikt um die Grenzen der europäischen Integration mit der Verschärfung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle im Wahl- und Parlamentsrecht oder der zunehmenden Bedeutung parlamentarischer Informationsrechte zu tun? Und was beides mit der Verschärfung des Neutralitätsgrundsatzes im Parteienrecht oder der Aktivierung des Alimentationsprinzips? Der Wandel der Rechtsprechung ist, so die These des Beitrags, Teil einer grundlegenden Veränderung des politischen Systems seit dem Beginn der Großen Koalitionen im Jahr 2005. Die Tendenz zur Verdichtung und Materialisierung institutioneller Maßstäbe ist einerseits eine defensive Strategie des Gerichts angesichts der gestörten Möglichkeiten des Machtwechsels. Sie ist andererseits aber gerade die Konstitutionalisierung des großkoalitionären Regierungsmodus, der die Unterscheidung von Politik und Verwaltung, von Mehrheit und Minderheit systematisch eliminiert. In einem Regierungssystem, dessen Institutionen und Verfahren nicht zu verstehen sind ohne die Bedeutung, die ihnen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt, ist das ein Vorgang von großer Tragweite.
The article provides a contextual analysis of the German Federal Constitutional Court's jurisprudence since the 2009 landmark ruling on the Lisbon Treaty. In key fields such as European integration, electoral rules, parliamentary procedure, parliamentary control, taxation, or civil service law, the Court has broken new ground in recent years. The article argues that these changes reflect a more fundamental transformation of the German political system in the era of grand coalitions under Angela Merkel since 2005. With the place of parliamentary opposition largely vacant, the Court has been increasingly inclined to tighten its constitutional review of the rules of the political process. On the other hand, however, its new approach has precisely entrenched the mode of governing brought about by the grand coalitions, which eliminates the distinction between both politics and administration, majority and minority. In the German constitutional order, whose institutions and procedures are deeply shaped by the unique powers of the Constitutional Court, this represents a particularly momentous transformation.
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 144, Heft 1, S. 133
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 51, Heft 2, S. 153-186
ISSN: 1865-5211
Zusammenfassung Das europäische Haushaltsrecht zeichnet sich im Vergleich mit dem deutschen durch eine Reihe von Besonderheiten aus: Es ist in seiner heutigen Gestalt ein sehr junges, im Grunde erst im Zuge der Prodi-Kinnock-Reformen 1999–2002 entstandenes Recht. Es kennt die für das deutsche Haushaltsrecht charakteristische Trennung von Innenrecht und Außenrecht nicht und ist deswegen selbst materielles Verwaltungsrecht der Leistungsverwaltung der Union. Soweit es um die Verwendung von Unionsmitteln geht, erfüllt es zugleich Funktionen eines Aufsichtsrechts der Kommission außerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens. Schließlich werden im europäischen Haushaltsrecht in exemplarischer Weise die ökonomischen, sozialen, territorialen und politischen Asymmetrien der Union verarbeitet, kurz: das Verhältnis von Zentrum und Peripherie im Verwaltungsverbund. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit und der Zukunft des Modells der Gemeinsamen Mittelverwaltung nach Art. 59 EHO und der VO 1303/2013, nach dessen Grundidee den Mitgliedstaaten die dezentrale Finanzierungskompetenz übertragen wird, die Kommission aber die politische Haushaltsverantwortung behält und dafür über eine Reihe von Kontroll-, Aufsichts-, Mitsteuerungs- und Sanktionsbefugnissen verfügt. Dieses Modell ist aber inzwischen in einer schweren institutionellen Krise: Dem Haushaltsrecht sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten sowohl im Recht der Struktur- und Investitionsfonds als auch beispielsweise bei der Finanzierung der Migrations- und Grenzsicherungspolitik politische Aufgaben zugefallen, die das unpolitisch-administrative Vollzugsmodell grundsätzlich in Frage stellen. Eine deswegen an sich folgerichtige, stärkere direkte haushaltsrechtliche Steuerung durch die Kommission wird jedoch durch den gegenwärtigen Rechtszustand strukturell unterlaufen. Die immer stärkere Mobilisierung der Kontrollschiene führt zu nichtintendierten Effekten. Der Beitrag diskutiert schließlich Auswege aus der gegenwärtigen Situation und zeigt die politischen Perspektiven einer Reform des europäischen Haushaltsrechts auf. Summary EU budget law is different in many respects: Its present scope and structure are key achievements of the institutional reforms initiated by the Prodi Commission under Neil Kinnock after the fall of the Santer Commission in 1999. Moreover, EU budget law is not limited to the internal procedures of public revenues and expenditures. It provides the substantive law of the administration of EU funds itself and hence serves as a "a constitutional framework for Community administration of the kind that has not existed hitherto" (Paul Craig). As the Commission has no hard powers of oversight other than infringement proceedings, budget law also is an instrument of controlling the implementation of EU law by the Member States. Not least, budget law is confronted with the economic, social, territorial, and political inequalities with the European Union like no other area of EU law. Against this backdrop, the Article discusses the institutional capacity of the model of "shared administration" as stipulated by Article 59 of the Financial Regulation (No. 966/2012) and fleshed out by the Common Provisions Regulation (No. 1303/2013). This model is based on a separation of administrative powers and political responsibility: While the Member States control the disbursement of EU funds on the local level, the political responsibility stays with the Commission (Article 317 TFEU), who in exchange has a set of instruments to control, supervise, and coordinate national administrations—and to sanction violations of EU law by applying financial corrections. EU budget law, however, is dealing with a major institutional crisis of shared administration. Over the last decades, the budget is confronted with intense political conflicts both on the traditional field of the structural and investment funds and, for instance, in the area of migration and border control policies. Conflicts of this kind challenge the administrative model of implementing the EU budget. The excessive use of controlling instruments and financial sanctions by the Commission has resulted in unintended consequences. And yet, the present state of EU budget law does not allow for a more openly political spending power of the Commission. The Article also discusses various reform scenarios under the next Multiannual Financial Framework (2021–2027).
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 143, Heft 4, S. 678