Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen: Ein Praxistest
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Band 61, Heft 1, S. 9-18
ISSN: 1664-2856
Der Gesetzgeber hat das Gefährdungspotenzial von Geldspielautomaten in Spielhallen erkannt und im GlüStV sowie in Spielhallengesetzen differenzierte Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz festgelegt. Zielsetzung: In der vorliegenden Untersuchung wird die Compliance der Mitarbeiter in Bremer Spielhallen überprüft. Methode: Testspieler und Beobachter haben 29 von 111 Spielhallen in Bremen (26 %) aufgesucht, Alterskontrollen erfasst, Merkmale problematischen Spielverhaltens simuliert, Spielsperren eingerichtet, Abgleiche mit der Sperrliste kontrolliert und die Reaktion des Personals in Protokollbögen festgehalten. Ergebnisse: Die Umsetzung der gesetzlich geforderten Maßnahmen fand nur in geringem Ausmaß statt. Ausweiskontrollen der 20 bis 25-jährigen Testspieler erfolgten in 26 % der Besuche. Auf erkennbare Merkmale problematischen Spielverhaltens zeigte das Personal lediglich in 6 von 112 Fällen (5 %) angemessene Reaktionen. Letztendlich konnte in 18 Fällen (62 %) eine Sperre, ein Hausverbot oder eine sperrähnliche Absprache eingerichtet bzw. getroffen werden, wobei teilweise große Hürden, wie das Einreichen zusätzlicher Passfotos, mehrmaliges Erscheinen oder Aufsuchen anderer Standorte, zu überwinden waren. Bei den nachfolgenden 15 Kontrollbesuchen konnten 13 gesperrte Testspieler (87 %) problemlos ihre Einsätze beim Automatenspiel tätigen. Diskussion: Der Staat ist gefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stärker zu überwachen, um die Compliance zu erhöhen. Eine Verbesserung des Spielerschutzes ließe sich außerdem durch eine landesweite zentrale Sperrdatei für Bremer Spielhallen – nach dem Vorbild in Hessen – erreichen oder – als empfehlenswerte Alternative – durch eine Vernetzung der Spielsperren mit der Deutschen Sperrdatenbank.