Standorte für Industrie-Ansiedlung in Niedersachsen: eine Auswahl geeigneter Standorte in 157 Gemeinden mit Übersichtskarten
In: Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes
In: [Reihe G 21]
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In: Veröffentlichungen des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes
In: [Reihe G 21]
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Volume 71, Issue 1, p. 10-13
ISSN: 2194-4202
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Volume 44, Issue 5, p. 149-152
ISSN: 0342-5592
In: Wehrtechnik: WT, Volume 28, Issue 4, p. 48-51
ISSN: 0043-2172
In: Wehrtechnik: WT, Volume 28, Issue 5, p. 75-77
ISSN: 0043-2172
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Volume 42, Issue 1-12, p. 218-222
ISSN: 0342-5592
In: Wehrtechnik: WT, Volume 26, Issue 7, p. 51-53
ISSN: 0043-2172
In: Wehrtechnik: WT, Volume 26, Issue 10, p. 52-55
ISSN: 0043-2172
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Volume 27, Issue 1, p. 54-59
ISSN: 0175-274X
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Volume 27, Issue 1, p. 54-59
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: Sicherheit & Frieden, Volume 27, Issue 1, p. 54-59
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Volume 27, Issue 1, p. 54-59
ISSN: 0175-274X
Auf dem UN-Milleniumsgipfel 2005 verpflichteten sich die UN-Staaten, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Sie kamen weiterhin überein, dass die internationale Gemeinschaft in Gestalt der UN die Pflicht hat, friedliche Mittel einzusetzen, der UN-Sicherheitsrat aber zu Zwangsmitteln greifen kann, wenn Staaten ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Einige Fragen bleiben jedoch offen. Angst vor Missbrauch, das Konzept der Souveränität und das Veto-Recht stehen der Implementierung einer "Responsibility to Protect" entgegen. Zwar hat dieses Konzept Unterstützung an akademischen Kreisen, der Zivilgesellschaft, einigen Staaten und der UNO gefunden, es bleibt aber vorerst bestenfalls eine "Norm im Entstehen" und ist noch nicht ein Leitbild der internationalen Beziehungen oder Bestandteil des internationalen Rechts. (ICEÜbers)
Das Phänomen Stalking erregt große mediale Aufmerksamkeit und stellt neue Herausforderungen an Justiz, Psychiatrie und die gesamte psychosoziale Beratungslandschaft: Wie kann den betroffenen Personen durch unsere Gesellschaft und durch professionelle Helfer Schutz geboten werden? Wie können Menschen, die stalken, zum Aufhören gebracht werden, damit für beide Seiten wieder ein selbstbestimmtes Leben möglich wird? Erfahrene Juristen, Praktiker und Wissenschaftler kommen im Buch genauso zu Wort wie ratsuchende Opfer und Täter selbst. Die Vorstellung wirkungsorientierter Beratungsmodule macht ein bewährtes Vorgehen in der Arbeit mit Menschen, die gestalkt werden und mit Menschen, die stalken, anschaulich. Die beteiligten Berufsgruppen (Rechts- und Staatsanwälte, Polizisten, Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter) können diese Module mit ihrer eigenen Expertise verknüpfen und in ihr Praxisfeld integrieren. Von Berufseinsteigern bis hin zu erfahrenen Profis - sie alle profitieren von einem ausführlichen Glossar, in dem Fachbegriffe handlungsbezogen erläutert werden sowie der Dokumentation wichtiger Gesetzestexte - inklusive des neuen Nachstellungsgesetzes §238 StGB!