Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Rechtsvergleichende Betrachtung und europäische Regelungsoptionen
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht v.365
Cover -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- I. Status quo -- II. Gegenstand der Arbeit und Gang der Untersuchung -- Kapitel I: Grundlagen des Anerkennungsrechts -- 1 Europäische und internationale Aspekte der Urteilsanerkennung -- I. Die Entwicklungen auf europäischer Ebene -- 1. Der Abschluss des EuGVÜ als "Meilenstein" im Anerkennungsrecht -- 2. Das Parallelübereinkommen von Lugano -- 3. Die Entwicklung vom EuGVÜ hin zur EuGVVO -- 4. Die schrittweise Abschaffung des Exequaturs innerhalb der EU -- II. Ansätze eines internationalen Anerkennungs- und Vollstreckungsrechts -- 1. Historische Grundlagen und Bestrebungen der Haager Konferenz -- a) Vom Entwurf im Jahr 1925 zum Übereinkommen von 1971 -- b) Gründe für das Scheitern der Konvention von 1971 -- aa) Struktur des Übereinkommens als bloßes "Rahmenübereinkommen" -- bb) Zeitpunkt der Ausarbeitung - Konkurrenz durch das EuGVÜ -- cc) Unterschiede zum NYÜ -- c) Der dritte Versuch: Der Übereinkommensentwurf von 1999 und das Haager Gerichtsstandsübereinkommen von 2001 -- 2. Ein erneuter Anlauf? -- 2 Das System des deutschen autonomen Rechts -- I. Historische und prozessuale Grundlagen -- II. Der Anerkennungsbegriff im deutschen Recht -- III. Anerkennungs- und vollstreckungsfähige Entscheidungen -- 1. Zivil- und Handelssachen -- 2. Der Urteilsbegriff des 328 ZPO -- a) Rechtskrafterfordernis -- b) Das Verbot der Doppelexequierung -- 3 Das System des französischen autonomen Rechts -- I. Historische Entwicklungen -- 1. Die Ordonnance von 1629 (Code Michau) -- 2. Das Prinzip der révision au fond und ihre Abschaffung -- II. Entwicklung der heutigen Anerkennungsvoraussetzungen -- 1. Der Arrêt Munzer -- 2. Der Arrêt Cornelissen -- III. Die Systematik der Anerkennung und Vollstreckung im französischen Recht