This title explores the reality of equality and non-discrimination within the EU. It includes case studies from the two main directives in relation to equality laws and shows how they have been implemented. This book also identifies indicators that facilitate compliance monitoring among Member States and candidate countries.
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Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern sich die multilaterale und die bilaterale Ebene in ihren Bemühungen im Bereich des Minderheitenschutzes hinsichtlich der standardsetzenden und der konfliktbearbeitenden Funktion ergänzen. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die Kontrollmechanismen bi- und multilateraler Instrumente. Auf der Seite der multilateralen Mechanismen nimmt eine Analyse der Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten breiten Raum ein. Auf der bilateralen Ebene werden hauptsächlich die Gemischten Kommissionen zur Überwachung der bilateralen Verträge, die Ungarn mit seinen Nachbarstaaten abgeschlossen hat, untersucht. Eine umfassende monographische Bearbeitung, die für die einzelnen im Rahmenübereinkommen gewährten Rechte anhand der Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses Standards ermittelt, gab es bislang nicht. Auch war es aufgrund der dürftigen Quellenlage zu den Tätigkeiten und Ergebnissen von Gemischten Kommissionen bisher schwierig, deren Funktionen und Wirkung zu untersuchen. Im Zuge der Recherchen an dieser Arbeit konnten neue Materialien zugänglich gemacht und verarbeitet werden. Die vorliegende Publikation schließt damit zwei Lücken in der bisher bestehenden Literatur zum Minderheitenrecht
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Der Sammelband bietet eine aktuelle vergleichende Analyse der Minderheitenstandards sowohl auf der Ebene der südosteuropäischen Staaten als auch auf europäischer Ebene. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, wie der Minderheitenschutz zu politischer und regionaler Stabilität sowie zum Aufbau demokratischer Institutionen in den Ländern des Westbalkans beiträgt. Ferner wird analysiert, inwiefern die Aussicht auf europäische Integration und EU-Konditionalität bezüglich des Minderheitenschutzes zur Regimestabilität und demokratischen Konsolidierung der Staaten in Südosteuropa beiträgt. Hieraus wiederum können europäische Standards des Minderheitenschutzes identifiziert werden. Des Weiteren wird in diesem Werk untersucht, ob der Minderheitenschutz als ein strukturelles Prinzip oder als Konditionalitätsvoraussetzung für den Beitritt zur EU im Monitoringprozess einheitlich angewendet wird
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This article examines the norm-setting role of the OSCE High Commissioner on National Minorities (HCNM), particularly in relation to the evolving interpretation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities (FCNM). It explores the interaction between the HCNM's various sets of Recommendations and the work of the Advisory Committee on the FCNM (ACFC). The article argues that while the HCNM's intention when starting the practice of endorsing or drafting thematic recommendations was not focused on norm-setting, its Recommendations have gradually contributed to particularizing international obligations concerning minority rights, especially in areas where the FCNM is less specific. The article highlights the importance of the HCNM and the ACFC in promoting an inclusive approach to minority rights, moving from a protectionist stance to the holistic management of diverse societies. It concludes by identifying factors that contribute to the HCNM's successful norm-setting, such as consultation, englcollaboration and a bold and creative, yet legally grounded, approach to recommendations.
In 2019, a new law regulating the use of languages other than Macedonian entered into force in North Macedonia. Language issues have always been a hot topic in North Macedonia and one capable of stirring controversial debate, especially between the Albanian- and the Macedonian- speaking population. This is also the case for this most recent piece of legislation. The present article discusses initially the constitutional and political background to the adoption of the law. It then analyses some of the most disputed aspects of the law. Most of them relate to the broader issues of democracy and rule of law as well as the balance with other human rights.
Das System zur Wahl des Südtiroler Landtags weist aufgrund des Zusammenlebens von drei verschiedenen Sprachgruppen - der deutschen, der italienischen und der ladinischen - einige Besonderheiten auf. Eine davon ist die Ansässigkeitsklausel, welche vorschreibt, dass nur wählen darf, wer in den vier der Wahl vorangegangenen Jahren ununterbrochen in Südtirol ansässig war. Diese Maßnahme war als Schutz vor einem kurzfristigen Zuzug italienischsprachiger Staatsbürger aus dem übrigen Staatsgebiet zu Wahlzeiten gedacht, was zu einer Verfälschung des Wahlergebnisses hätte führen können. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass nur kandidieren darf, wer sich einer der drei Sprachgruppen zugehörig erklärt hat und dies bescheinigen kann. Aufgrund der Tatsache, dass nur die Vorzugsstimmen über den Einzug in den Landtag entscheiden, ist das Südtiroler Wahlsystem im Vergleich zum österreichischen wesentlich basisdemokratischer. Der Wähler hat eine effektive Abwahlmöglichkeit, welche, wie die Autorin in ihrem Beitrag zeigt, auch genutzt wird. Da das gesamte Gebiet des Landes Südtirol nur einen einzigen Wahlkreis bildet, ist auch die innerparteiliche Auswahl größer und daher auch die Persönlichkeit der einzelnen Kandidaten wichtiger. Insgesamt geht in Südtirol der Trend hin in Richtung einer stärkeren Personalisierung, auch wenn diese noch nicht so stark ausgeprägt ist wie im internationalen Vergleich. (ICI2)
Die Arbeit geht der Frage nach, inwiefern sich die multilaterale und die bilaterale Ebene in ihren Bemühungen im Bereich des Minderheitenschutzes hinsichtlich der standardsetzenden und der konfliktbearbeitenden Funktion ergänzen. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei die Kontrollmechanismen bi- und multilateraler Instrumente. Auf der Seite der multilateralen Mechanismen nimmt eine Analyse der Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten breiten Raum ein. Auf der bilateralen Ebene werden hauptsächlich die Gemischten Kommissionen zur Überwachung der bilateralen Verträge, die Ungarn mit seinen Nachbarstaaten abgeschlossen hat, untersucht. Eine umfassende monographische Bearbeitung, die für die einzelnen im Rahmenübereinkommen gewährten Rechte anhand der Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses Standards ermittelt, gab es bislang nicht. Auch war es aufgrund der dürftigen Quellenlage zu den Tätigkeiten und Ergebnissen von Gemischten Kommissionen bisher schwierig, deren Funktionen und Wirkung zu untersuchen. Im Zuge der Recherchen an dieser Arbeit konnten neue Materialien zugänglich gemacht und verarbeitet werden. Die vorliegende Publikation schließt damit zwei Lücken in der bisher bestehenden Literatur zum Minderheitenrecht.
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Akademische Forschung über den Schutz von nationalen Minderheiten beginnt und endet häufig mit einer ländervergleichenden Analyse des rechtlichen Rahmens. Sehr oft ist es jedoch die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch Verwaltungsbehörden und Gerichte, die sich als sehr problematisch erweist.Dieses Buch konzentriert sich auf die Diskrepanz zwischen geschriebenem Recht und der praktischen Umsetzung. Untersucht wird der Schutz von Minderheiten in sechs mittel- und südosteuropäischen Ländern aus vergleichender Perspektive
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