Elsass-Lothringen als juristisches Laboratorium
In: Rechtskultur Wissenschaft Band 29
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In: Rechtskultur Wissenschaft Band 29
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In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
Nach dem Großen Krieg schien das in Europa geltende Eherecht plötzlich als aus einer längst vergangenen Epoche überkommen. Zwar hatten schon vor 1914 nationale und transnationale eherechtliche Reformdiskurse begonnen, nun jedoch nahm die Entwicklung rasant an Fahrt auf. Zahlreiche Gesetzentwürfe entstanden, die eine Reform des Eheschließungs-, Ehescheidungs- oder Ehegüterrechts zum Gegenstand hatten. Einige von ihnen wurden zügig Gesetz, andere erst nach langen Debatten, viele sind gescheitert, denn die Zeit spielte gegen sie. Reformdiskurs und gescheiterte oder geglückte Reformen des Eherechts in den Jahren nach dem Großen Krieg sind für einige europäische Staaten bereits in Einzelstudien untersucht worden. Dieser Band ergänzt das Bild um weitere Untersuchungen und beleuchtet überdies die Eherechtsreform im Europa der Zwischenkriegszeit aus transnationaler Perspektive.InhaltsübersichtUlrike Harmat: Der Streit um die Eherechtsreform in der Ersten Republik – Eszter Cs. Herger: Eherecht in Ungarn (1918–1945) – Jan Kuklík/Petra Skřejpková: Das Eherecht und seine Veränderungen in der Tschechoslowakei zwischen den Weltkriegen – Pavel Salák jr./Lucie Mrázková: Form of Marriage in Czechoslovakia after First World War – Ingrid Lanczova/Miriam Laclavikova: Dissolution of Marriage and its Legal Consequences within the Slovak Territory during the Interwar Czechoslovakia – Piotr Fiedorczyk: Conflicts on marriage law in interwar Poland – Szymon Paciorkowski: Im Osten nichts Neues? Die Anwendung deutschen Eherechts in der Zweiten Polnischen Republik – Mirela Krešić : Much Ado about Nothing: Debates on the Type of Marriage in Yugoslavia Between the Two World Wars – Christian Alunaru: Das Eherecht in Rumänien nach dem Großen Krieg – Philipp Schwartz: Das Eherecht der jungen Republik Lettland 1918–1940 – Katrin Kiirend-Pruuli/Marju Luts-Sootak/Hesi Siimets-Gross/Reet Bender: Die Mesalliance des liberalen Eherechts mit dem konservativen Familienrecht im Estlands Recht der Zwischenkriegszeit – Cordula Scholz Löhnig: Eherechtsreform in der Weimarer Zeit – Saskia Lettmaier: Englisches Eherecht zwischen den Weltkriegen – David Deroussin: Marriage in France from WWI to WWII – Martin Löhnig: Spanisches Eherecht in der Zwischenkriegszeit: Der Weg von der kanonischen zur säkularen Ehe – und zurück – Attila Barna: Strafrechtlicher Schutz der Institution Ehe in Europa in der Zwischenkriegszeit – Martin Löhnig: Synthese
In: Zeitgeschichte im Gespräch v.24
In: Zeitgeschichte Im Gespräch Ser v.24
Inhalt -- I. Einleitung -- II. Ehescheidungsrecht -- 1. Rechtsgrundlagen -- 2. Die Judikatur von Gerichten der westlichen Besatzungszonen -- a) Eine glatte Sache -- b) Abwägung aller Umstände -- c) Die Hochzeit wird abgesagt -- d) Der Weg in die bundesdeutsche "Versorgungsehe" -- 3. Die Judikatur von Gerichten der Sowjetischen Besatzungszone -- a) Kritik aus dem Osten -- b) Die Ehe als Schicksalsgemeinschaft -- c) Die Ehe als "hohle Form" -- d) Der Generalstaatsanwalt wird aktiv -- e) Förderung gesellschaftlicher Ziele und Ideale -- f) Reichsgericht revisited? -- 4. Zusammenfassung -- III. Ehelichkeitsanfechtung durch den Staatsanwalt -- 1. Rechtsgrundlagen -- 2. Die Rechtsentwicklung in der amerikanischen Besatzungszone -- a) Ein beflissener Ministerialrat: die bayerische Leitentscheidung -- b) Die Praxis der unmittelbaren Nachkriegszeit in Bayern -- c) Die bayerischen Richtlinien 1948 -- d) Der Einfluss der bayerischen Leitlinien auf die amerikanische Besatzungszone -- e) Fazit -- 3. Französische Zone -- a) Die Leitentscheidung -- b) Die Offenburger Praxis -- c) Fazit -- 4. Ehelichkeitsanfechtung in der SBZ/DDR -- 5. Zwischenergebnis -- IV. Kündigungsschutz -- 1. Rechtsgrundlagen -- 2. Die Anwendung der Kündigungsschutzregelungen aus dem AOG in der amerikanischen und der britischen Zone -- 3. Mutterschaft und Kündigungsschutz -- 4. Zwischenergebnis -- V. Fazit: Ein Kampf um die weltanschauliche Neuausrichtung im Nachkriegsdeutschland -- 1. "Gegen das Gesetz entscheiden" -- 2. Der Richter als orientierungsloser Gesetzgeber -- 3. Kampf um die Deutungshoheit -- 4. Forward-looking transitional justice -- Abkürzungen -- Zitierte und weiterführende Literatur
In: Schriften der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. 39
In: Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Bd. 12
In: Bürgerliches Gesetzbuch 19,1 : Familienrecht ; 3,1
In: Rechtskultur Wissenschaft 2
In: Rechtskultur Wissenschaft 1
In: Edition Rechtskultur
In: Konstanzer Seminar zum Familien- und Erbrecht 1
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 140, Heft 1, S. 589-596
ISSN: 2304-4861
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zum 30. August 1951 ein Staatsschutzstrafrecht gegeben, §§ 80 ff. StGB; dies geschah ersichtlich vor dem Hintergrund eines vorherrschenden Gefühls akuter Bedrohung durch den Kommunismus. Das Vorgängerrecht, die 1934 erlassenen Bestimmungen zum Schutz des nationalsozialistischen Staates, war durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehoben worden. Regelungen zum strafrechtlichen Schutz von Staat und Verfassung gehören ganz selbstverständlich zum Normenbestand jedes Staatswesens. Zumal zum Normenbestand einer wehrhaften Demokratie, die diese zweite deutsche Republik nach den Erfahrungen der Weimarer Jahre sein wollte. Allerdings bergen solche Regelungen stets auch Gefahren. Denn sie ermöglichen auch politische Justiz in dem Sinne, dass die regierende Mehrheit politische Dissidenz oder Gegnerschaft zum Verbrechen stempeln und auf diese Weise die Meinungskonkurrenz im gesellschaftspolitischen Diskurs beeinflussen kann.
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