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MEINUNG: Auf dem Abstellgleis
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 159, S. 8
ISSN: 0170-4613
Kommunisten im Parlament. Die KPD in Regierungen und Parlamenten der westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland (1945-1956), Bonn 1993
In: IWK: internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 32, Heft 1, S. S125
ISSN: 0046-8428
Harmonisierung der Lärmsanierung und Lärmaktionsplanung/Harmonization of noise abatement and noise action planning
In: Lärmbekämpfung, Band 17, Heft 6, S. 180-183
Das freiwillige Programm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes von 1999 hat seine rechtliche Grundlage im Bundeshaushaltsgesetz. Die Lärmaktionsplanung von 2008 auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert. Beide Regelwerke verfügen über unterschiedliche Parameter bei der Bewertung von Lärm. In der öffentlichen Wahrnehmung lösten die abweichenden Kriterien sowie die Folgenlosigkeit der Lärmaktionsplanung immer wieder Irritationen aus. Die Harmonisierung der Instrumente Lärmsanierungsprogramm und Lärmaktionsplanung war Gegenstand des Koalitionsvertrags von 2018 und aus fachlicher Sicht geboten.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr das Projekt "Harmonisierung der Lärmsanierung und Lärmaktionsplanung" initiiert, das vom Eisenbahn-Bundesamt geleitet und von einem Arbeitskreis mit Vertretungen von Bundesländern, Kommunalverbänden, der Wissenschaft, Fachverbänden und Bürgerinitiativen begleitet wurde. Im Ergebnis konnte gezeigt werden, dass die Bewertungsparameter der Lärmsanierung auf die der Lärmaktionsplanung umgestellt werden können, ohne dass sich die bisherigen Priorisierungen der Lärmsanierungsabschnitte zum Nachteil der Anliegerinnen und Anlieger verschieben würden. Voraussichtlich ab 2025 soll die Priorisierung der Lärmsanierungsabschnitte durch die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber des Schienennetzes des Bundes auf Basis der Ergebnisdaten der Lärmkartierung vorgenommen werden.