Freedom of Religion--declared in Art. 18 of the Universal Declaration of Human Rights (1948)--concerned not only individuals, but included the moral right of religious communities to manifest religion in public. The International Covenant on Political and Civil Rights (1966/1976) made it a legal right and added an article that allowed states to restrict that freedom, provided it violates national laws and public order. This article resulted in an ongoing process of legal proceedings. The Human Rights Committee of the UN and the European Court of Human Rights have made judgments that allowed a
Der Beitrag widmet sich Hans Joas' Vorhaben, Religionen im Zusammenhang einer pragmatischen Handlungstheorie einen Ort zu geben. Zunächst skizziert der Beitrag die Religionsdebatten um 1900, betrachtet die Diskurse und Analysen der Religion zwischen Funktionalismus und Phänomenologie und erläutert, was William James und Ernst Troeltsch unter religiöser Erfahrung verstehen. Obwohl Hans Joas Max Weber kein eigenes Kapitel bei der Darstellung der "Entstehung der Werte" eingeräumt hat, geht der Beitrag Webers Rezeption von William James nach und widmet sich den Typen religiösen Gemeinschaftshandelns. (ICB2)
Die Religion ist weltweit auf dem Vormarsch: War die strenge Religiosität in den USA lange Zeit eine Ausnahmeerscheinung in der westlichen Welt, ist nunmehr die Säkularisierung Westeuropas zur Ausnahme geworden. Der Beitrag wendet sich dem Verhältnis von Staat und Religion in den USA zu, wo 300000 religiöse Gemeinden existieren. Aus einer "Trennung" von Staat und Religion wurde allmählich die "Gleichbehandlung" religiöser und säkularer Gruppierungen. In Europa hingegen muss unterschieden werden zwischen individueller Religiosität, Kirchlichkeit und Zivilreligion. Die Lage ist in den Staaten Europas sehr heterogen: Religion bekommt neue Ausprägungen und zivilgesellschaftliche Ausgestaltungen und Repräsentationen. Der Beitrag wendet sich dann der Geschichte und Entwicklung der Religion in Europa zu. Abschließend wird in einem kurzen Abriss noch auf die Rolle der Religionen in den sozialen und kulturellen Ordnungen Europas eingegangen. (ICB)
Die Quelle religiöser Ambivalenz ist für den Verfasser die Macht religiöser Vergemeinschaftungen. Vor dem Hintergrund einer religionsgeschichtlichen Perspektive auf den "gemeindereligiösen" Charakter von Judentum, Christentum und Islam konstatiert der Verfasser für die Gegenwart eine weltweite Erstarkung religiöser Vergemeinschaftung, die mit einer Veränderung des Ortes von Religion in der modernen Gesellschaft einher geht und neue, zivilreligiöse Formen annimmt. Ausgehend von Putnams Sozialkapitalkonzept macht er deutlich, dass religiöse Gemeinschaften Ressourcen sozialer Verbindlichkeit entwickeln, die sowohl brückenbauend nach außen als auch bindend nach innen wirken. Die Begriffe "kulturelle Enklave" und "kulturelle Diaspora" benennen unterschiedliche Formen des Selbstverständnisses religiöser Gruppen im Verhältnis zu ihrer kulturellen Umwelt und zeigen die Bedeutung transnationaler religiös-kultureller Loyalitäten als wichtiges Phänomen globalisierter Religiosität. Der Schlüssel zur religiösen Ambivalenz liegt in der Solidaritätsethik dieser Vergemeinschaftungen. Die religiöse Ethik der abrahamitischen Religionsgemeinschaften verlangt als Verantwortungs- oder Gesinnungsethik von den Gläubigen, mit dem Vermögen oder sogar mit dem Leben für die Gemeinschaft einzustehen. (ICE2)