Wirkung der Kapitaleinkommensbesteuerung auf das Wirtschaftswachstum
In: Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten N.F., 70
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In: Finanzwissenschaftliche Forschungsarbeiten N.F., 70
Nach der aktuellen Prognose des Arbeitskreises 'Steuerschätzungen' wird das Steueraufkommen von 600 Mrd. Euro 2012 bis zum Jahr 2017 auf knapp 705 Mrd. Euro steigen. Verfügt der Staat damit über ausreichend hohe Finanzmittel, so dass sich sogar Spielräume für Steuersenkungen bieten? Die Parteien bieten dazu unterschiedliche Konzepte, in denen zum Teil deutliche Steuererhöhungen gefordert werden. ; In May 2013, the Working Party on Tax Revenue Forecasting presented its new estimate, which is based on the federal government's spring projection of the medium-term development of the overall economy. Tax revenues are estimated to expand from €600 bn in 2012 to €704.5 bn in 2017. Because the tax revenues increase at a faster pace than the nominal GDP, the tax-to-GDP ratio increases from 22.7% to 23.1%. Contrary to the diagnosis of the opposition parties in the German Bundestag, we see no structural revenue gap. In fact, public budgets will realise structural surpluses in the coming years if governments are successful in constraining expenditure growth. There are no convincing reasons to increase public revenues by increasing tax rates or launching new fees; in both cases tax burdens would increase and that would dampen economic growth. Instead, there will be budgetary leeway to reduce the fiscal drag if governments are committed to a sound consolidation policy
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Aufgrund der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise wird die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in diesem und dem kommenden Jahr so erheblich steigen, dass es selbst unter günstigen gesamt- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mindestens ein Jahrzehnt dauern könnte, bis Deutschland wieder beide Verschuldungsgrenzen des Maastricht-Vertrages einhalten wird. Wie rasch kann die hohe Staatsschuldenquote zurückgeführt werden? Welchen Beitrag kann die Finanzpolitik für ein angemessenes Wirtschaftswachstum leisten? Wie sollte die Konsolidierungsstrategie ausgerichtet sein?
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Die Nettokreditaufnahme des Landes NRW ist laut Haushaltsabschluss 2011 im vergangenen Jahr von etwa 5,0 im Haushaltsjahr 2010 auf rund 3,2 Mrd. € gesunken. Sie lag damit deutlich unter den 4,8 Mrd. €, die von der Landesregierung in der ursprünglichen Haushaltsplanung veranschlagt worden waren. Die Rückführung der Nettokreditaufnahme um den Differenzbetrag von rund 1,9 Mrd. € ist jedoch im Wesentlichen auf die unerwartet starke Zunahme der Steuereinnahmen im Jahr 2011 um insgesamt rund 3 Mrd. € zurückzuführen. Die Landesregierung hatte zuvor lediglich ein Plus bei den Steuereinnahmen von 0,9 Mrd. € erwartet und in der ursprünglichen Planung nur eine marginale Rückführung der Nettokreditaufnahme um 0,1 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben wurden von der Landesregierung gegenüber 2010 deutlich erhöht. In der mittelfristigen Finanzplanung wird die Nettokreditaufnahme auf 4 Mrd. € (2013), 3,3 Mrd. € (2014) und 3,0 Mrd. € (2015) veranschlagt, womit die Landesregierung zwar eine schrittweise Rückführung der Neuverschuldung einplant, allerdings auf einem deutlich zu hohen Niveau. Bei der Erstellung der Finanzplanung im Herbst des vorigen Jahres hätte die Landesregierung bereits antizipieren können, dass die Startrampe für einen anzulegenden Abbaupfad - die Neuverschuldung des Jahres 2011 - deutlich niedriger ausfallen wird als es mit 4,8 Mrd. € in der Finanzplanung unterstellt wurde. Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenregel fordert von den Ländern ab dem Jahr 2020, dass sie bei einer konjunkturellen Normallage einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen müssen. Der von der Landesregierung zugrunde gelegte Abbaupfad der noch vorhandenen Neuverschuldung bietet vor diesem Hintergrund noch zu große Spielräume für eine Kreditfinanzierung von Ausgaben in den kommenden Jahren. Die neue Landesregierung wird vor allem über eine engere Begrenzung der Ausgaben sicherstellen müssen, dass NRW die Schuldenbremse einhalten wird.
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Seit knapp einem Jahr regiert die Rot-Grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen. In der Haushalts- und Finanzpolitik war der Nachtragshaushalt 2010, den der Verfassungsgerichtshof des Landes in seinem Urteil vom 21.12.2010 als verfassungswidrig beurteilt hat, als Fehlstart zu bewerten. Am 18. Mai steht im Landtag jetzt die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für den Haushalt 2011 an. Bei Ausgaben in Höhe von rd. 55 Mrd. EUR und Einnahmen in Höhe von gut 50 Mrd. EUR ist eine Nettokreditaufnahme von 4,8 Mrd. EUR notwendig, um den Haushalt auszugleichen. Vergleicht man diesen Betrag mit der Neuverschuldung von 8,9 Mrd. EUR, die noch im Oktober von der Landesregierung im Nachtragshaushalt 2010 vorgesehen waren, sieht es zunächst nach einer Glanzleistung der Regierung in Sachen Haushaltskonsolidierung aus. Davon kann aber keine Rede sein, denn die Haushaltsverbesserung resultiert aus der unerwartet guten wirtschaftlichen Entwicklung und den daraus folgenden Steuermehreinnahmen. In einer konjunkturell guten Situation verlangt die neue Schuldenbremse aber mehr Ehrgeiz bei der Konsolidierung, denn im Mittelpunkt steht der Abbau des strukturellen Defizits. Der Entwurf für den Haushalt 2011 würde dieses strukturelle Defizit jedoch nicht verringern, sondern sogar vergrößern. Das im Vergleich zur ursprünglichen Planung deutliche Plus bei den Einnahmen von gut 2,2 Mrd. EUR setzt sich zusammen aus einem konjunkturbedingt höheren Steueraufkommen von insgesamt 1,8 Mrd. EUR, 150 Mill. EUR zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer (ab Oktober 2011) und 300 Mill. EUR aus den Zahlungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Die Ausgaben des Landes werden durch globale Minderausgaben (350 Mill. EUR), eine Sparliste (130 Mill. EUR) und Minderausgaben bei der Tarifsteigerung (237 Mill. EUR) um etwa 717 Mill. EUR niedriger angesetzt als noch im Februar geplant. Insgesamt ergibt sich gegenüber den ursprünglichen Planungen damit eine Haushaltsentlastung von 3 Mrd. EUR und eine Reduktion der geplanten Neuverschuldung von 7,8 auf 4,8 Mrd. EUR. Gegenüber dem Haushalts-Ist von 5 Mrd. EUR für 2010 fällt die Rückführung der Neuverschuldung indes sehr gering aus. Zwar ist es absolut richtig, die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen zur Reduzierung der Neuverschuldung einzusetzen. Gleichzeitig sollte jedoch auch damit begonnen werden, das strukturelle Defizit zurückzuführen, um zum Ende des Jahrzehnts einen strukturell ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen, wie es die Schuldenbremse vorschreibt. Diesen umfassenden Konsolidierungserfordernissen wurde bislang in der Haushalts- und Finanzplanung nur unzureichend Rechnung getragen. Geplant sind vielmehr unter dem Credo vorbeugende Finanzpolitik deutliche Steigerungen bei den Ausgaben.
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Der Entwurf nimmt mit der zunehmenden Besteuerung von Renten und der steuerlichen Freistellung von Rentenversicherungsbeiträgen einen ökonomisch plausiblen Verfahrenswechsel vor. Dabei folgen die im Einzelnen vorgesehene nachgelagerte Besteuerung zukünftiger Renten und die geplanten Übergangsregelungen vor allem dem Postulat der Gleichmäßigkeit der Besteuerung der Altersvorsorge. Das Risiko der sog. Zweifachbesteuerung von Einkommen sowohl in der Erwerbs- wie auch in der Ruhestandsphase dürfte i.A. gering sein. Die geplante Neuregelung ist als steuersystematisch und -politisch sachgerecht zu beurteilen. Gleichwohl wird damit kein Beitrag zur Steuervereinfachung geleistet. Im Gegenteil: die notwendigen Übergangsregelungen verkomplizieren das Einkommensteuergesetz und vermindern seine Transparenz für die Steuerbürger und für die Administration - mit entsprechend zusätzlichen Kosten der Besteuerung. Unter Vereinfachungs- und Transparenzaspekten sollte der zukünftig voll abzugsfähige Beitrag explizit neben der Vorsorgepauschale ausgewiesen werden. Damit könnten die tax compliance-Kosten für die Steuerpflichtigen und für die Verwaltung reduziert werden. Überhaupt sollte die anstehende Reform genutzt werden, um die überaus komplizierten Regelungen des § 10 EStG zu vereinfachen. Während heute die Besteuerung bei Rentner-Ehepaaren i.d.R. erst bei einem Renteneinkommen von jährlich mehr als 35 000 Euro (3,5 % der Rentnerhaushalte) einsetzt, wird dies bei diesen Rentnern 2005 schon bei 30 000 Euro und 2020 schon bei 18 000 Euro der Fall sein. Der jährliche Steuerzahlbetrag beläuft sich 2020 nach dem 2005 gültigen Tarif im Durchschnitt auf bis zu etwa 2 000 Euro p.a. bzw. auf bis zu 15 % der Rente. Dem stehen bis dahin indes bei diesen Rentnern Entlastungen in der Erwerbsphase gegenüber.
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.12.2014 über die Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens entschieden und den Gesetzgeber erneut vor eine steuerpolitische Herausforderung gestellt. Im Kern haben die Verfassungsrichter die Verschonung bestätigt, die konkrete Ausgestaltung im aktuellen Gesetz aber für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wird bei einer Neuordnung der Regelungen ein weiter Spielraum eingeräumt. Bis zum 30.6.2016 hat der Gesetzgeber nunmehr Zeit, die Regelungen anhand der verfassungsrechtlichen Leitlinien, die in der Entscheidung herausgearbeitet wurden, neu zu fassen. ; Germany's Federal Constitutional Court ruled on 17 December 2014 that elements of a law exempting successors of familyowned companies from paying inheritance tax are unconstitutional and ordered the government to revise and tighten the law by mid-2016. The authors discuss three main obstacles resulting from the ruling and offer initial thoughts on how legislators could solve them. Based on the notion that family businesses constitute a main part of the German Mittelstand and display significant entrepreneurial characteristics, the Court's demand to introduce an additional 'needs-based test' for large companies and the difficulties of limiting tax avoidance opportunities with respect to administrative assets are critically examined.
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Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 hat sich die Diskussion über die Verteilungseffekte der Einkommensbesteuerung sowie über die Notwendigkeit einer grundlegenden Vereinfachung des Besteuerungssystems in Deutschland wieder verstärkt. Im Rahmen ihrer Wahlprogramme haben die Parteien ihre Steuerreformvorschläge vorgestellt. Während sich Union, SPD, Grüne und Linke auf kleinere Tarifänderungen beschränken, sieht die FDP eine grundlegende Neugestaltung des deutschen Einkommensteuersystems vor. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, die unterschiedlichen Steuerkonzepte der Parteien hinsichtlich ihrer Be- und Entlastungswirkungen zu beurteilen. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Umsetzung des SPD-Vorschlags zu einer moderaten Entlastung unterer und mittlerer Einkommen und zu einer deutlichen Mehrbelastung der hohen Einkommen führt. Im Vergleich dazu werden durch die Berücksichtigung der bisherigen Angaben der Union fast alle Steuerpflichtigen im Durchschnitt stärker belastet, allerdings in kaum relevantem Ausmaß. Würde die Union allerdings den Mittelstandsbauch beseitigen - wie im Wahlprogramm angedeutet, aber nicht konkret ausformuliert -, ergäbe sich eine deutliche Entlastung der mittleren und hohen Einkommen. Die Einführung des von der FDP entwickelten Stufentarifs hätte ebenfalls beträchtliche Entlastungseffekte für die Steuerpflichtigen zur Folge. Auf eine differenzierte empirische Analyse der Reformvorschläge der Grünen und der Linken wurde im Rahmen dieses Beitrags aus unterschiedlichen Gründen verzichtet.
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Bis Ende des Jahres 2010 wird die Verschuldung der öff entlichen Haushalte um etwa 225 Mrd. EUR steigen. In den Sozialversicherungen wird bis dahin ein zusätzlicher Finanzbedarf von knapp 24 Mrd. EUR erwartet. Die Staatsschulden werden auf ein Volumen von rund 1900 Mrd. EUR anschwellen, was mehr als 76% des Bruttoinlandsprodukts entspricht. Dieser neue Höchststand der Schuldenstandsquote macht deutlich: Zur Konsolidierung gibt es in der nächsten Legislaturperiode keine Alternative. Schuldenstand und Wirtschaftskraft müssen wieder in eine bessere Balance gebracht werden. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt hat sich Deutschland einer sinnvollen Obergrenze von 60% unterworfen. Ihre Einhaltung erlaubt die nachhaltige Refi nanzierung der Staatsschuld, ohne dass die Zinslast völlig aus dem Ruder läuft und dadurch der politische Gestaltungsspielraum zu stark begrenzt wird. Die beste Strategie für eine erfolgreiche Konsolidierung ist bereits in der Formel für die Schuldenstandsquote enthalten. Dieser Quotient besteht aus dem nominalen Schuldenstand im Zähler und der nominalen Wirtschaftsleistung im Nenner. Die maximale Wirkung entfaltet daher eine Politik, die den Zähler durch Ausgabendisziplin sowie die Streichung von Subventionen und Vergünstigungen schrumpfen lässt, und gleichzeitig den Nenner durch wachstumsfördernde Maßnahmen wie mehr Wettbewerb und bessere Rahmenbedingungen vergrößert. Auf Steuererhöhungen sollte verzichtet werden, weil sie das Wachstum bremsen.
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Die Konjunktur liegt infolge der Finanzmarktkrise auf der Intensivstation. Was ist jetzt die richtige Medizin, in welcher Dosis muss sie verabreicht werden? Die bisher beschlossenen Maßnahmenpakete der Bundesregierung reichen nach Einschätzung des RWI Essen nicht aus. Um eine tiefe und langwierige Rezession zu verhindern, ist zusätzlich ein schnell wirksamer Impuls im Volumen von 1% des Bruttoinlandsproduktes notwendig. Die Bundesregierung sollte die Bürger daher schon 2009 steuerlich im Umfang von 25 Mrd. Euro entlasten. Die Herausforderung: Eine schwere und sich schnell ausbreitende Krise. Politik und große Teile der Wissenschaft sind sich darin einig, dass wegen der Schwere der Krise und ihrer raschen Ausbreitung die Geldpolitik und die automatischen Stabilisatoren der Finanzpolitik allein nicht ausreichen werden, um die realwirtschaftlichen Folgen der Finanzmarktkrise einzudämmen. Die Geldpolitik ist zudem derzeit in ihrer Wirkung erheblich eingeschränkt. In dieser außergewöhnlichen Situation gehören diskretionäre fiskalische Maßnahmen in den Instrumentenkasten der Wirtschaftspolitik.
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Haushalt für das Jahr 2007 verabschiedet. Zwar werden auch in diesem Haushalt Ausgaben mit Krediten finanziert, doch hat sich die Haushaltslage gegenüber den ursprünglichen Planungen beachtlich verbessert. Auf Grund der unerwartet guten Entwicklung bei den Steuereinnahmen sind deutlich weniger neue Schulden erforderlich als vor einigen Monaten angenommen. Zu der insgesamt erfreulichen Entwicklung des nordrhein-westfälischen Haushalts trägt aber auch bei, dass die Landesregierung ihren eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortsetzt. Weil auch für die kommenden Jahre eine Zunahme der Steuereinnahmen erwartet werden kann, besteht aus unserer Sicht sogar durchaus die Chance, bereits in dieser Legislaturperiode einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es gelingt, eine insgesamt zurückhaltende Ausgabenpolitik beizubehalten und die richtigen Schwerpunkte bei den Ausgaben zu setzen.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages hat am 22. Oktober 2007 eine öffentliche Anhörung durchgeführt zu der Vorlage Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) - Drucksache 16/6384 - und dem Antrag der Fraktion der FDP: Ausstieg aus der Steinkohle zügig und zukunftsgerecht gestalten - RAG-Börsengang an marktwirtschaftlichen Grundsätzen ausrichten - Drucksache 16/5422 - und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE: Ruhrkohle AG in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführen - Börsengang verhindern - Drucksache 16/6392 -
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Seit nahezu 50 Jahren übersteigen die Förderkosten für heimische Steinkohle vor allem aufgrund der ungünstigen geologischen Bedingungen die Preise für die oft im Tagebau abgebaute Importkohle aus den USA, Australien und vielen anderen Ländern. Die Kluft zwischen heimischen Förderkosten und Weltmarktpreisen wurde mit der Zunahme der Zahl der Förderländer und des weltweiten Handels beinahe unaufhörlich größer. Seit Jahren gilt: Anstatt eine Tonne deutscher Kohle zu fördern, können mit demselben Geld rund drei Tonnen Importkohle erworben werden. Ohne massive staatliche Unterstützung in Form von Absatzhilfen - aktuell deutlich über 2 Mrd. Euro jährlich - wäre die heimische Steinkohle seit Jahrzehnten unverkäuflich. Seit der Kohlekrise von 1958 wurden bislang - rein nominal betrachtet - weit mehr als 135 Mrd. Euro an Beihilfen gewährt. Erst nachdem 1996 mit gut 6,7 Mrd. Euro der Höchststand der jährlichen Förderung erreicht war, wurden die Subventionen reduziert (Schaubild 1). Das derzeitige Subventionsniveau entspricht aber immer noch dem der ersten Hälfte der 1980er Jahre. Dem Steuerzahler, der für all diese Mittel aufkommen muss, können allerdings weder überzeugende energie- noch beschäftigungspolitische Argumente als Rechtfertigung für diese Verschwendung präsentiert werden. Im Gegenteil: Die im Folgenden dargestellten hohen ökonomischen wie ökologischen Kosten der deutschen Steinkohlenförderung legen nahe, dass es weit bessere Wege gibt, sozialpolitisch verantwortlich zu handeln, als eine schrittweise Rückführung der Förderung. Der sofortige Ausstieg aus der Förderung bei gleichzeitigem Einstieg in den Reparaturbergbau wäre viel eher als Königsweg zu bezeichnen als der bislang vorgesehene Museumsbergbau mit eventuell unendlicher Laufzeit.
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In Germany, hard coal has been subsidized for almost half a century. Despite the declining significance of hard coal production for the domestic labor market, the magnitude of subsidies increased until the middle of the last decade. In 1996, they peaked at ¤ 6.7 bill.While German hard coal subsidies have been shrinking to ¤ 2.7 bill. in 2005, it is very likely that they will be extended well into the next decade and even beyond. This article discusses the feeble arguments raised by the proponents of hard coal subsidization in Germany and other EU countries. Most importantly, in addition to the drain imposed on public budgets, these subsidies imply a substantial opportunity cost, leading funds away from alternative, more beneficial public investments. From a social welfare perspective, we therefore recommend the rapid abolition of these subsidies not only in Germany, where in nominal terms the accumulated amount of subsidies has now by far exceeded ¤ 130 bill., but all across Europe.
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Auf den ersten Blick ist der vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Haushalt für das Jahr 2006 ein Zeugnis eines überforderten Landes. Zusätzlich zu den in der Vergangenheit angehäuften Schulden in Höhe von 112 Mrd. Euro muss das Land auch 2006 neue Kredite von knapp 5,6 Mrd. Euro aufnehmen, um alle Ausgaben (48,5 Mrd. Euro) finanzieren zu können. Auch wenn es angesichts der vielfältigen Widerstände zementierter Einzelinteressen schwer sein dürfte, auf der Ausgabenseite noch mehr zu kürzen, könnten aus unserer Sicht die Sparmaßnahmen der Landesregierung noch umfassender sein.
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