Die wünschenswerte Harmonisierung der Bildungssysteme in der Europäischen Union
In: Bildung in Europa, S. 133-147
Der Autor befaßt sich im vorliegenden Beitrag aus spanischer Perspektive mit den Auswirkungen der europäischen Vereinigung auf die nationalen Bildungssysteme. Er stellt zunächst fest, daß der Vertrag von Maastricht die Souveränität der Mitgliedsstaaten über Erziehung und Bildung respektiert. Von einer allgemeinen Harmonisierung der Lehrinhalte und der Gestaltung der Bildungssysteme ist in der Gesetzgebung nicht die Rede. Jedoch liefert die Einführung des Artikels 126 die rechtliche Grundlage für eine "gewisse" Harmonisierung. Im folgenden legt der Autor Gründe dar, die für oder gegen diese Harmonisierung der Bildungssysteme der Mitgliedsstaaten sprechen. Als positive Ziele werden das Erreichen homogener Qualitätsniveaus im Bildungswesen und die Schaffung gleicher Bedingungen in Hinblick auf die Freiheit der Bildung betrachtet. Trotzdem müssen die Besonderheiten der einzelnen Bildungssysteme bewahrt werden. Als beispielhaft wird abschließend ein Schulversuch des Europäischen Kommitees für katholische Bildung beschrieben. Er berücksichtigt die nationalen Bildungssysteme, wobei er die Möglichkeiten, die die erzieherische und organisatorische Autonomie der Bildungseinrichtungen bietet, ausnutzen will. Mit diesem Projekt will man sich schrittweise einer europäischen Erziehung im Rahmen der katholischen Bildung annähern. (psz)