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Die Strafnorm des § 353d StGB steht seit vielen Jahren in der Kritik. Im Kern kommt es zu einer "Kriminalisierung korrekter Berichterstattung". Dies droht auch Arne Semsrott, seinerseits Journalist und Projektleiter der Plattform "FragDenStaat". Er hat drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus laufenden Strafverfahren in anonymisierter Form veröffentlicht, um auf streitbare und mitunter unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen gegen Mitglieder der sog. "Letzten Generation" hinzuweisen. Zeit, die Norm aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
"Der Beitrag analysiert ausgewählte empirische Befunde zum Thema Gewalt gegen Polizeibeamte. Es wird aufgezeigt, dass die Daten einen Anstieg gewaltsamer Übergriffe nicht hinreichend belegen können. Die mediale und politische Darstellung beschränkt sich zumeist dennoch auf eine vorgeblich stetig wachsende Gefahr von schweren gewaltsamen Übergriffen auf Polizisten, wodurch die notwendige Diskussion zum Thema Gewalt bei Polizeieinsätzen insgesamt verengt wird. Kriminologische Erkenntnisse, wonach das situative Element der Interaktion zwischen Bürgern und Polizei von besonderer Bedeutung ist, werden nicht in ausreichendem Maße reflektiert. Gerade hierin können jedoch Gründe für ein wachsendes Gefühl von Bedrohung liegen." (Autorenreferat)
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat der Umfang gesetzlicher Regelungen und tatsächlicher Nutzung von Maßnahmen zur Sammlung personenbezogener Daten durch staatliche (Strafverfolgungs-) Behörden rasant zugenommen. Jens Puschke nimmt sich der brisanten Frage an, wie die Kumulation mehrerer solcher Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung rechtlich und rechtstatsächlich zu würdigen ist. Nach einem kurzen historischen Abriss und der Darstellung der aktuellen Gesetzeslage unter Berücksichtigung der praktischen Bedeutung einzelner Maßnahmen wird zunächst die spezielle Grundrechtsrelevanz der Kumulation erarbeitet und mit ihrer qualitativen Andersartigkeit anhand konkreter Merkmale begründet. Im Anschluss daran legt Jens Puschke detailliert dar, warum die gesetzlichen Vorgaben in der StPO keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Kumulation der meisten Überwachungsmaßnahmen darstellen und welche Schlussfolgerungen daraus für den Strafprozess und künftige Gesetzgebung zu ziehen sind. Im abschließenden Teil widmet sich der Autor den kriminologischen Aspekten von Überwachung mit Bezugnahme auf besondere gesellschaftliche Entwicklungen.
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Anlässlich seines 80. Geburtstags ehren akademische und persönliche Weggefährten mit dieser Festschrift den Jubilar Ulrich Eisenberg und sein beeindruckendes wissenschaftliches Lebenswerk. Eine zweite Festschrift – wie es die vorliegende ist – hebt nicht nur die besondere wissenschaftliche Leistung des Geehrten und seine Bedeutung für Wissenschaft und Praxis hervor, sondern ist zugleich auch Zeugnis ungebremster Schaffenskraft. Ungebrochen und mit beeindruckender Intensität hat Ulrich Eisenberg auch in den vergangenen zehn Jahren die Arbeit an seinem Werk, »die Sache«, für die er so kraftvoll eintritt, fortgesetzt. Die in dieser Festschrift zusammengetragenen Beiträge beleuchten grundlegende und aktuelle Themen der Kriminologie, des Jugendstrafrechts, des Vollzugs staatlicher Freiheitsentziehung, des Strafverfahrens sowie des Strafrechts, der Strafrechtswissenschaft und der Strafgesetzgebung. Sie sind damit zugleich Ausdruck der thematischen Breite und inhaltlichen Tiefe des Oeuvres des Geehrten. / »Committed to the Cause – Penal Sciences from an Independent Perspective« -- Celebrating his 80th birthday, academic and personal companions are honoring Ulrich Eisenberg and his impressive scientific life's work with this anniversary publication. The contributions collected in this volume shed light on fundamental and current topics of criminology, juvenile criminal law, the enforcement of state detentions, and criminal proceedings as well as criminal law, criminal legal studies and criminal legislation.
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