Das Modellprojekt 'Case Management zur Erhaltung von Beschäftigungsverhältnissen behinderter Menschen (CMB)' von 2001 bis 2004 wird auf Initiative der 'Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation' in Kooperation mit den Rehabilitationsträgern und unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durchgeführt und vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wissenschaftlich begleitet. Ziel des Modellprojekts ist es, ein Ausgliederungsverhinderungsmanagement zur Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen langzeiterkrankter und behinderter Menschen zu erproben und auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen sowie zu einer möglichst allgemeinverbindlichen Präzisierung des Dienstleistungskonzepts zu gelangen. Demnach geht es insbesondere darum, die Chancen und Grenzen von CMB zu erproben, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rahmenbedingungen wie (1) Organisationsform (Durchführung nach dem 'Reha-Träger-Modell' oder dem 'Einkaufsmodell') und (2) regionalen Besonderheiten (z.B. Arbeitsmarkt, städtisches bzw. ländliches Umfeld, neue bzw. alte Bundesländer). Es wird überprüft, inwieweit die postulierten Ziele von CMB im Hinblick auf Effektivität, also Maßnahmewirksamkeit, und Effizienz, also Wirtschaftlichkeit, erreicht werden und welche Einflussfaktoren dabei von besonderer Bedeutung sind. Im Rahmen des bundesweit angelegten Entwicklungsprojekts werden Informationen über Erfahrungen und Betreuungsaktivitäten für mehr als 1.000 Klient(inn)en der CMB-Stellen aus 13 Standorten dokumentiert und ausgewertet, welche die Grundlage des Abschlussberichtes von 2005 bilden. Im Rahmen der Projektevaluation werden nicht nur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von CMB untersucht. Vielmehr wird dieses Dienstleistungskonzept auch gemeinsam mit den eingebundenen Projektpartnern präzisiert und in Form handlungsorientierter Qualitätsstandards operationalisiert und publiziert. Die Ergebnisse der Projektevaluation übertreffen die in das Case Management gesetzten Erwartungen: Bei fast der Hälfte der Klient(inn)en der einbezogenen Stellen können Beschäftigungsverhältnisse durch CMB erhalten oder berufliche Qualifizierungsmaßnahmen (großenteils mit Weiterbeschäftigungsoption) eingeleitet werden. Nach den Modellrechnungen ist davon auszugehen, dass die Einsparungen auf Seite der Reha-Träger erheblich größer sind als die für das Eingliederungsmanagement aufzubringenden Kosten. Insofern lässt sich feststellen, dass CMB gerade in der heutigen Zeit eine sinnvolle Sache ist und nach Ansicht der Autoren daher flächendeckend eingeführt werden sollte.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde von August 2020 bis Juli 2021 eine empirische Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Wie bereits bisherige Forschung gezeigt hat, sind Menschen mit Behinderungen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren. Die vorhandenen Unterstützungsstrukturen und Angebote sind für diesen Personenkreis häufig nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar. Vor allem für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Wohneinrichtungen ist die Suche nach Unterstützung oftmals sehr herausfordernd. Zunächst erfolgte eine Dokumentenanalyse, in der vorwiegend juristische und strukturelle Rahmenbedingungen beleuchtet wurden. In die hierzu erstellte Rechtsanalyse zum Gewaltschutz sind auch Interviews mit Expertinnen und Experten eingeflossen. Um vertiefende, vielfältige Einblicke in die Praxis des Gewaltschutzes vor Ort zu erhalten, wurden qualitative Interviews mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Werkstattbeschäftigten, Frauenbeauftragten, dem Fachpersonal und dem professionellen Umfeld in unterschiedlichen Bundesländern durchgeführt. Aus den Erkenntnissen der empirischen Studie wurden Verbesserungsvorschläge abgeleitet, die abschließend in zentrale Handlungsempfehlungen münden. Die Auseinandersetzung mit Gewalt und Gewaltschutz hat in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die soziale Arbeit erhalten. Mit Blick auf die in der Studie ermittelten Verbesserungsbedarfe bleibt eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der vorhandenen Schutz- und Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Menschen mit Beeinträchtigungen auch zukünftig unabdingbar.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde von August 2020 bis Juli 2021 eine empirische Studie zu Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Wie bereits bisherige Forschung gezeigt hat, sind Menschen mit Behinderungen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren. Die vorhandenen Unterstützungsstrukturen und Angebote sind für diesen Personenkreis häufig nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar. Vor allem für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Wohneinrichtungen ist die Suche nach Unterstützung oftmals sehr herausfordernd. Zunächst erfolgte eine Dokumentenanalyse, in der vorwiegend juristische und strukturelle Rahmenbedingungen beleuchtet wurden. In die hierzu erstellte Rechtsanalyse zum Gewaltschutz sind auch Interviews mit Expertinnen und Experten eingeflossen. Um vertiefende, vielfältige Einblicke in die Praxis des Gewaltschutzes vor Ort zu erhalten, wurden qualitative Interviews mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Werkstattbeschäftigten, Frauenbeauftragten, dem Fachpersonal und dem professionellen Umfeld in unterschiedlichen Bundesländern durchgeführt. Aus den Erkenntnissen der empirischen Studie wurden Verbesserungsvorschläge abgeleitet, die abschließend in zentrale Handlungsempfehlungen münden. Die Auseinandersetzung mit Gewalt und Gewaltschutz hat in den letzten Jahren zunehmend Einzug in die soziale Arbeit erhalten. Mit Blick auf die in der Studie ermittelten Verbesserungsbedarfe bleibt eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der vorhandenen Schutz- und Unterstützungsstrukturen für von Gewalt betroffene Menschen mit Beeinträchtigungen auch zukünftig unabdingbar.
Die Vorstudie enthält ein Konzept für Forschungsdesign und Erhebungsinstrumente für eine repräsentative quantitative Befragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Im Einzelnen werden Inhalte und Themenfelder, Grundüberlegungen zur Realisierung der Repräsentativität, relevante Teilpopulationen, die Stichprobenkonzeption und Zielgruppengewinnung sowie die Entwicklung eines geeigneten Fragebogens in Anlehnung an bestehende (inter-)nationale Surveys und andere Erhebungen konkretisiert. Die Studie empfiehlt Methodik und Konzeption von vertiefenden qualitativen Befragungen. Sie prüft bereits bestehende regelmäßige bundesweite Befragungen und Datenerhebungen, um festzustellen, wie ergänzend ein Aufbau von Längsschnittdaten für das Monitoring erfolgen kann und macht dazu Erweiterungsvorschläge.
Menschen mit Behinderungen sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren. Im Hinblick auf den Schutz vor Gewalt sind sie strukturell und rechtlich in einer besonders schwierigen Lage, vor allem wenn sie in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten. Aus diesem Grund hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Studie zu sexueller Belästigung und Gewalt in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) durchgeführt. Der Abschlussbericht in Kurz- und Langfassung enthält die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Befragungen sowie Handlungsempfehlungen und Beispiele guter Praxis für einen verbesserten Gewaltschutz in WfbM.
Menschen mit Behinderungen sind einem hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt in verschiedenen Lebensbereichen zu erfahren. Im Hinblick auf den Schutz vor Gewalt sind sie strukturell und rechtlich in einer besonders schwierigen Lage, vor allem wenn sie in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben. Aus diesem Grund hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Studie zu Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen durchgeführt, die stationäre und ambulante Betreuungssettings umfasst. Der Abschlussbericht in Kurz- und Langfassung enthält die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Befragungen sowie Handlungsempfehlungen und Beispiele guter Praxis für einen verbesserten Gewaltschutz in Einrichtungen.