Schlichtung im Außenwirtschaftsrecht der Volksrepublik China und Gewährleistung materieller Rechte
In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 261
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In: Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg 261
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 29, Heft 2, S. 236-254
ISSN: 0506-7286
Mit dem im Juli 1995 inkraftgetretenen Geschäftsbankengesetz hat die chinesische Führung einen bedeutenden Schritt zur Anpassung des chinesischen Finanzsystems an die derzeitigen wirtschaftlichen Veränderungen getan. Bis Ende des Jahrhunderts sollen die bisherigen staatlichen "Spezialbanken" in Geschäftsbanken umgewandelt werden. Das neue Gesetz unterwirft die Geschäftsbanken der Aufsicht der Zentralbank, schafft aber zugleich die Voraussetzungen für eine gewisse Selbständigkeit, so daß die Geschäftsbanken dem Prinzip des Wettbewerbs unterliegen und zur Wirtschaftlichkeit gezwungen sind. (DÜI-Hns)
World Affairs Online
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 29, Heft 2, S. 236-254
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