Verfassungsrechtliche Grenzen der EZB-Geldpolitik
In: Rechtspolitisches Forum 75
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In: Rechtspolitisches Forum 75
In: Schriften zum Steuerrecht, 122
Christoph Herrmann unternimmt eine rechtsvergleichende Untersuchung der Besteuerung des Carried Interest und entwickelt Überlegungen zur Reform derselben. Hierzu wird die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA jeweils isoliert untersucht und dargelegt, dass sich die zentrale Frage in den USA um die Besteuerung schon des Empfangs der Beteiligung am Private Equity Fonds dreht, nicht aber um die später zugewiesenen Gewinne, wie dies in Deutschland der Fall ist. Christoph Herrmann legt sodann dar, dass die US-amerikanischen Reformvorschläge überwiegend bei der Beteiligungsgewährung ansetzen und vor allem aus diesem Grund nicht rezipiert werden können. Weil auch die deutschen Reformvorschläge unzureichend sind und die zwischenzeitlich eingeführte Abgeltungsteuer die vormals mögliche steuerfreie Vereinnahmung des Carried Interest ausschließt, spricht sich der Autor für eine ersatzlose Streichung der spezialgesetzlichen Regelung der Carried Interest Besteuerung aus. »The Taxation of the Carried Interest of Sponsors of Private Equity Funds« Private equity fund sponsors' aim is to take their share of the profits in form of capital gains taxed at preferential rates. The conditions for preferential taxation according to U.S. and German tax law are basically similar but distinctly different in important aspects. The various reform alternatives advocated in the U.S. cannot be adopted into the German tax system. Because of changes of the German capital gains tax regime the current tax regime for carried interest should be repealed. Christoph Herrmann untersucht die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA und zeigt auf, dass die problematischen Aspekte in Bezug auf die begünstigte Besteuerung des Carried Interest jeweils divergieren. Weil sich weder die untersuchten US-amerikanischen noch die deutschen Reformvorschläge für eine Reform eignen und der Carried Interest aufgrund der Abgeltungsteuer nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden kann, spricht er sich für eine ersatzlose Streichung der derzeitigen Regelung aus. Christoph Herrmann studierte Politik- und Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Columbia University School of Law, New York, USA. Das Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte an der Technischen Universität Darmstadt. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main tätig.
In: ProQuest Ebook Central
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: Unirep Jura
In: EBL-Schweitzer
Cover; Titel; Impressum; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; Teil 1; Völker- und europarechtliche Bezüge in Verfahren vor den deutschen Fachgerichten; 1 Verhältnis des deutschen Rechts zum Völker- und Europarecht 10 6; 2 Einfluss des Europäischen Unionsrechts auf VwVfG und VwGO 109 41; 3 Materiellrechtliche Beschränkungen durch das Europäische Unionsrecht 143 52; Teil 2; Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union; 4 Überblick über das Rechtsschutzsystem der Verträge 206 69; 5 Die Nichtigkeitsklage 210 70; 6 Das Vertragsverletzungsverfahren 264 83; Teil 3
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Online-Durchsuchung am 27. Februar 2008 fuer einen Paukenschlag gesorgt. Rund 25 Jahre nach dem Volkszaehlungsurteil wurde erstmals wieder ein neues Grundrecht durch das hoechste deutsche Gericht begruendet. Das Grundrecht auf Gewaehrleistung der Vertraulichkeit und Integritaet informationstechnischer Systeme soll im Zeitalter der digitalisierten Welt einen umfassenden Schutz fuer die Nutzer der Informationstechnik gewaehrleisten. Der Autor untersucht das neue Grundrecht unter verschiedenen Gesichtspunkten. Zunaechst wird die Entstehungsge
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: VDI-Buch
Wenn Unternehmen die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung umsetzen, stehen sie vor der zentralen Aufgabe, Produkte und Prozesse lebensphasenübergreifend zu betrachten. Der Autor stellt die Gestaltungsmöglichkeiten des Life Cycle Managements vor und unterscheidet zwischen lebensphasenbezogenen Disziplinen wie z. B. dem Produkt- und Produktions-Management sowie lebensphasenübergreifenden Disziplinen (z. B. Informations- und Wissensmanagement). Zahlreiche Anwendungsbeispiele und Abbildungen dienen der Veranschaulichung der Inhalte.
In: Unirep Jura
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: Schriftenreihe des Arbeitskreises Europäische Integration e.V. 55
World Affairs Online
In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 22, Heft 3, S. 429-476
ISSN: 1435-439X
In: Common Market Law Review, Band 55, Heft 1, S. 297-298
ISSN: 0165-0750