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On the Regulation of the International Exchange of Cultural Property: Does UNESCO want cultural objects to be treated solely as res extra commercium and assume away private actors and market transactions?
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 70, Heft 1, S. 166-187
ISSN: 2366-0481
Abstract
With its foundation in 1945, UNESCO declared as its main purpose the promotion of international cultural exchange
UNESCO Constitution 1945, Art. I, 2 (c)
. A number of legal instruments (Conventions, Recommendations and Declarations) should duly help to substantiate that general purpose and make it work in practice. In this process, the regulation of the international exchange of cultural property plays a key role. However, the proper regulation of cultural property exchange has been a highly controversial issue. This paper focus on UNESCO's guiding ideas and conceptions of cultural property, international exchange and regulation. The central question is: Are the regulations codified in UNESCO's Conventions and Recommendations helpful in encouraging international cultural exchange or are we faced, due to the neglect of private agents and the roles they play in cultural exchange, with some sort of one-sided regulation running counter to that aim? The author argues that UNESCO's legal instruments are driven by and express a strong anti-private and anti-market bias, which produce problematic economic incentives in the art and antiquities world to the disadvantage of the international exchange of cultural property.
Vom »Gesetz« zur »Form« Überlegungen zum epistemischen und methodologischen Status der Volkswirtschaftslehre / From »Law« to »Form«. Considerations about the epistemic and methodological status of economics
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 62, Heft 1, S. 405-424
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit grundlegenden Problemen des epistemischen und methodologischen Selbstverständnisses der Volkswirtschaftslehre. Die Kernthese ist dabei, dass die Volkswirtschaftslehre als Kulturwissenschaft angesehen wird und dass daher als ihr zentraler Gegenstand das wirtschaftliche Handeln des Menschen zu gelten habe. Es stellt sich sodann die Frage, wie dieses Handeln adäquat erfasst und dargestellt werden kann. In diesem Zusammenhang erfolgt eine kritische Würdigung behavioristischer Ansätze. Im Ergebnis dessen scheint die Notwendigkeit auf, die Differenz von Handeln und Verhalten deutlicher als bisher wahrzunehmen und zu beachten. Denn das Besondere am Handeln, das behavioristische Ansätze in der Regel nicht in den Blick nehmen können, liegt darin, dass Handeln immer auf der Basis einer symbolischen Repräsentation ausgeführt wird. Vorausliegendes Wissen von der Wirtschaft und vom Wirtschaften wird dabei selbst zum Bestandteil unseres Handelns. Schließlich wird die Behandlung des Themas auf die Frage hin zugespitzt, ob der weithin vertretene Anspruch der Volkswirtschaftslehre, eine sog. Gesetzeswissenschaft zu sein, haltbar ist. Unter Rückgriff auf Arbeiten Ernst Cassirers zur Wissenschaftstheorie der Kulturwissenschaften wird statt der Fixierung auf Gesetze für ein Denken in Formen und Ordnungen plädiert und der Vorschlag zur Diskussion gestellt, die Volkswirtschaftslehre als Formwissenschaft anzusehen und zu betreiben.
Warum sich Ökonomen (wieder) mit Philosophie beschäftigen sollten – und Philosophen (wieder) mit Ökonomie / Why Economists should be more interested in Philosophy (again) – and why Philosophers should have a look at Economics (again)
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 61, Heft 1, S. 75-94
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise hat zu einer tiefen Grundlagen- und Orientierungskrise der Volkswirtschaftslehre geführt. Zur krisenhaften Entwicklung hat zweifelsohne die seit geraumer Zeit bestehende Sprachlosigkeit zwischen Ökonomik und Philosophie beigetragen. Die philosophischen Hintergründe, Voraussetzungen aber auch Erblasten der Ökonomik werden von dieser unbefragt hingenommen. Der Essay möchte Argumente dafür liefern, dass allemal gute Gründe für die Wiederverknüpfung gerissener Fäden bestehen.
Ist 'Freiheit' als 'negative Freiheit' ausreichend bestimmt? Die Positionen Friedrich August von Hayeks und Isaiah Berlins im Kontrast sowie ein Vorschlag zur Diskussion / Is 'Liberty' as 'Negative Liberty' Appropriately Conceptualised? The Positions of Friedrich August von Hayek and Isaiah Berlin i...
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 60, Heft 1, S. 23-52
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Unser Aufsatz steht unter der Leitfrage, ob 'Freiheit' als 'negative Freiheit' eine ausreichende Bestimmung erfahren hat. Anhand von zwei Exponenten des Konzepts von negativer Freiheit − Friedrich August von Hayek und Isaiah Berlin − untersuchen wir zunächst, warum das Konzept der negativen Freiheit im 20. Jahrhundert eine solch starke Privilegierung erfahren konnte. Um dies zu verstehen, suchen wir bewusst den Zusammenhang von Biographie und Denkweg aufzuschließen. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir unsere These, dass es des Aufeinanderbezugs von positivem und negativem Freiheitsverständnis bedarf, wenn wir zu einem handlungsrelevanten, ganzheitlichen Freiheitsbegriff gelangen wollen. Aus diesem Spannungsverhältnis speisen sich Dynamik und Unabgeschlossenheit des Nachdenkens über Freiheit. Wir schließen daher mit dem Befund, dass es den Freiheitsbegriff schlechthin nicht geben kann. Stattdessen stehen wir immer wieder neu vor der Aufgabe der harten Arbeit am Begriff.
Volkswirtschaftslehre ist Kulturwissenschaft: Ökonomik zwischen theoretischer Fiktion und kultureller Realität
In: Epistemata
In: Reihe Philosophie 261
Recht auf Perspektive: das Verhältnis von europäischen Minderheiten und den Sorben/Wenden zur Mehrheitsgesellschaft
In: Sozialwissenschaftliche Umwelfrage: Berichte & Arbeitspapiere 6
Das Imaginative der Politischen Ökonomie
In: Kritische Studien zu Markt und Gesellschaft 15