MAGAZIN: Links, wo das Herz ist - SPD bleibt die linke Volkspartei!
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 161, S. 46-47
ISSN: 0170-4613
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In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 161, S. 46-47
ISSN: 0170-4613
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 2, S. 43-45
ISSN: 1616-4903
In: Berliner Republik: das Debattenmagazin, Heft 1, S. 59-63
ISSN: 1616-4903
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 17, S. 8
ISSN: 0722-8333
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 9. Februar 2010, wonach die Bemessung der Regelsätze im SGB II nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums entspricht, ist sicherzustellen, dass baldmöglichst ein Verfahren sowie Regelungen gefunden werden, die diesen Vorgaben entsprechen. Mit diesem Urteil des BVerfG ist klargestellt, dass die bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als unterstes soziales Netz den Anforderungen des Sozialstaatsgebotes nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes genügen müssen; bereits aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Schutz der Menschenwürde) resultiert ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die konkrete Ausgestaltung und Höhe bleibt dabei dem Gesetzgeber überlassen. Der Antrag der Fraktion der SPD fordert, durch gesetzliche Mindestlöhne sicherzustellen, dass der Abstand der Erwerbseinkommen zu den Sozialleistungen stabilisiert und gestärkt wird. Der Deutsche Bundestag möge daher die Bundesregierung auffordern, in Bezug auf SGB II-Leistungsempfänger Sofortmaßnahme bei den "Härtefall-Regelungen" zu ergreifen, aus dem Urteil Konsequenzen für die Bemessung der Regelsätze zu ziehen, zur Kenntnis zu nehmen, dass der stark gestiegene Anteil von Niedriglohnbeschäftigung ökonomisch kontraproduktiv und haushaltspolitisch fatal ist und ein Gesamtkonzept für eine moderne Familien- und Bildungspolitik vorzulegen. (IAB)