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Die staatliche Förderung von Gesellschaft und Kirche
Das 28. "Essener Gespräch" setzte seine Überlegungen zur staatlichen Kirchenförderung als einer durchlaufenden Perspektive des deutschen Staat-Kirche-Verhältnisses fort. Mittelpunkt der Aussprache war zunächst das Ringen um die Grundsatzfrage, ob die Kirche in der Dichotomie von Staat und Gesellschaft nur ein Verband unter Verbänden sei oder ob ihr ein legitimer verfassungsrechtlicher Status zukomme. Dass der Staat zu einer Förderung gesellschaftlicher Aktivitäten einschließlich des religiös-weltanschaulichen Sektors berechtigt sei, wurde als gesicherte Erkenntnis angesehen. Entschieden betont wurde aber auch eine Verpflichtung des Staates, die Notwendigen Bedingungen für eine Grundrechts-Verwirklichung herauszustellen und zu fördern. Überraschend führte die Diskussion sodann in die politischen und rechtlichen Entwicklungen in der Europäischen Union und brachte damit eine konkrete Fortsetzung des 27. "Essener Gesprächs" über "Europa und die Staat- Kirche-Ordnung". Es wurden Überlegungen angestellt, wie man der Gefahr begegnen könne, dass in Brüssel auf den ersten Blick "Staat-Kirche-neurtrale" europäische Regelungen beschlossen werden, die möglicherweise indirekt in das deutsche Staatskirchenrecht hineinwirken. Im Wege einer "transpositiven Legitimation des bestehenden Systems" erfolgte schließlich eine Zusammenstellung der Gründe staatlicher Kirchenförderung. - Prof. Dr. iur. Hans Heinrich Rupp, Mainz: Förderung gesellschaftlicher Aktivitäten durch den Staat Staatsminister Wolfgang Clement, Düsseldorf: Politische Dimension und Praxis der staatlichen Förderung der Kirche Prof. Dr. iur Dr. theol. Dietrich Pirson, München: Förderung der Kirche als Aufgabe des säkularen Staates
Der Schutz der Sonn- und Feiertage
Das "24. Essener Gespräch" sollte der Würde und dem Schutz der Sonn- und Feiertage dienen, indem es sich auf ihre philosophischen, kulturanthropologischen, theologischen und rechtlichen Grundlagen besann. Die Diskussion kreiste vor allem um folgende zentrale Fragen: Gibt es zu Wert und Schutzwürdigkeit der Sonn- und Feiertage eine gemeinsame Grundauffassung im europäischen Raum mit seiner christlich geprägten Tradition und Kultur, die sich von der anderen Kulturen unterscheidet? Wie verträgt sich die christliche Herkunft des Sonntags mit dem Wertepluralismus in unserer Gesellschaft, mit der Anwesenheit insbesondere zahlreicher Muslime und nicht religiöser Zeitgenossen? Gibt es eine nicht religiöse Vermittlung des Sonntags? Einigkeit bestand darüber, dass der religiös-weltanschaulich neutrale Staat nur den Freiraum für die Sonntage und christlichen Feiertage schaffen und schützen kann. Inhaltlich füllen müssen diesen Raum vor allem die Christen und ihre Kirchen. Hauptaufgabe des 24. Essener Gesprächs war also, einen Beitrag zur Pflege und zur Erneuerung des Bewusstseins der Menschen in unserer Zeit zu leisten. - Prof. Dr. phil. Jörg Splett, Frankfurt: Fest - Feier - Sonntäglichkeit. Eine zu schützende Dimension des Humanen. Dr. iur. Armin Pahlke, Hannover: Sonn- und Feiertagsschutz als Verfassungsgut. Prof. Dr. iur. Reinhard Richardi, Regensburg: Der Sonn- und Feiertagsschutz im Arbeitsleben.