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Soziale Gerechtigkeit in der Krise
In: Schriftenreihe 1291
Um die Jahrtausendwende gerieten wichtige Sozial- und Arbeitsmarktreformen in Konflikt mit den traditionellen Gerechtigkeitsvorstellungen und stellten das herkömmliche Gerechtigkeitsmuster in Frage. Thomas Ebert zeigt, wie sich das sozialstaatliche Gerechtigkeitsparadigma unter den besonderen Bedingungen der Wohlstandsperiode nach dem Krieg herausbildete und wie es in die Krise geriet, als sich dieser Rahmen zu verändern begann. Er erklärt, welche neuen Annahmen sich durch den Wandel zum "post-sozialstaatlichen Gerechtigkeitsparadigma? etabliert haben. Im Anschluss daran erfolgt eine Analyse aktueller Probleme sozialer Gerechtigkeit, wie der Umgang mit Langzeitarbeitslosigkeit, "Generationengerechtigkeit? oder soziale Gerechtigkeit im "Finanzmarktkapitalismus?. Ebert macht die Konfliktlinien zwischen dem traditionellen und dem neuen Gerechtigkeitsparadigma erkennbar und bietet eine Grundlage für eine rationale Diskussion der Frage nach sozialer Gerechtigkeit
Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Delegitimation des Sozialstaates?: modelltheoretische Analysen, Simulationsrechnungen und mögliche Konsequenzen zum Problem der Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
In: Edition der Hans-Böckler-Stiftung 149
Gleichheit, Ungleichheit und Verteilungsgerechtigkeit
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 10–11, S. 254-260
ISSN: 1865-5386
Gleichheit, Ungleichheit und Verteilungsgerechtigkeit
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 62, Heft 10/11, S. 254-260
ISSN: 1865-5386
"Nach verbreiteter Auffassung kommt es bei der 'Verteilungsgerechtigkeit' ausschließlich auf den Grad der Gleichheit oder Ungleichheit an, unabhängig davon, welcher Prozess zu dieser Verteilung geführt hat. Nach der Gegenmeinung kann eine Verteilung nur dann gerecht sein, wenn die Güter oder sozialen Positionen 'verdient' sind. Aus dieser Sicht kann soziale Ungleichheit gerecht sein, wenn Chancengleichheit besteht und Leistungen gerecht entlohnt werden. Es wird jedoch gezeigt, dass diese Theorie unzulänglich und teilweise in sich widersprüchlich ist. Daraus ergibt sich, dass Verteilungsgerechtigkeit in einer Balance von Gleichheit und Ungleichheit besteht, die von Fall zu Fall gefunden werden muss, um einen Kompromiss zwischen Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit zu finden. Schließlich wird untersucht, ob soziale Umverteilung durch den Staat überhaupt gerecht sein kann. Diese Frage kann jedoch mangels eines übergeordneten Entscheidungskriteriums nicht abschließend beantwortet werden." (Autorenreferat)
BEITRÄGE UND DISKUSSIONEN: Halbwahrheiten in der Gerechtigkeitsdiskussion: Benachteiligt der Sozialstaat wirklich die jüngeren Generationen?
In: Perspektiven ds: Perspektiven des demokratischen Sozialismus ; Zeitschrift für Gesellschaftsanalyse und Reformpolitik, Band 26, Heft 2, S. 110-131
ISSN: 0939-3013
Welche Art von Sozialreform brauchen wir eigentlich?
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 57, Heft 9, S. 488-494
ISSN: 0342-300X
"Dass die wirtschaftliche Krise in Deutschland primär durch Senkung der so genannten Lohnnebenkosten und andere Sozialreformen überwunden werden kann, ist kaum zu erwarten. Trotzdem muss das soziale Sicherungssystem grundlegend reformiert werden, weil tief greifende gesellschaftliche Veränderungen die Akzeptanz für kollektive Solidarsysteme und die traditionelle Sozialpartnerschaft untergraben haben. Höhere Sozialbeiträge, die notwendig wären, um das heutige Leistungsniveau auch bei stark wachsender Alterslast aufrecht zu erhalten, lassen sich nicht mehr durchsetzen. Eine Gegenstrategie zur neoliberalen Reformagenda muss daher versuchen, konstruktiv auf die gewandelten Mentalitäten zu antworten. Risikovorsorge und bloß intertemporale Umverteilung sollten in größerem Umfang der privaten Vorsorge übertragen werden, so weit dadurch die soziale Ungleichheit nicht vergrößert oder das Sicherungsziel verfehlt wird. Im Gegenzug muss in den kollektiven Solidarsystemen das Element der interpersonellen Umverteilung wesentlich gestärkt werden." (Autorenreferat)
Beutet der Sozialstaat die Familien aus?
In: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit, S. 99-111
Beutet der Sozialstaat die Familien aus?: Darstellung und Kritik einer politisch einflussreichen Ideologie
In: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit: Familien- und Sozialpolitik im demografischen Wandel, S. 99-111
Der Autor stellt den Hintergrund der so genannten "Familienausbeutungstheorie" und der radikalen Elternrentenmodelle sowie ihre sozial- und gesellschaftspolitischen Konsequenzen dar. Nachdem solche Positionen in der aktuellen Diskussion zur Rentenreform 2001, die weitgehend von Kategorien des Wirtschaftsliberalismus dominiert wurde, zunächst keine Rolle gespielt hatten, sind sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 wieder in den Blickpunkt geraten. Den Kern der "Transferausbeutungstheorie" bildet die Behauptung, dass alle Sozialleistungen an die ältere Generation auf der Aneignung der produktiven Kindererziehungsleistung von Eltern beruhen. Der Autor weist auf zwei grundsätzliche Denkfehler hin, auf denen die "Ausbeutungstheorie" beruht: eine falsche Eigentumszurechnung bzw. die Meinung, dass die Kinder eine Art Anlagekapital der Eltern seien, das Zinsen abwerfen muss; eine falsche biologistische "Produktionstheorie", d.h. die Vorstellung, dass die Fortpflanzung die eigentliche Quelle des Reichtums sei. Der gedankliche Ansatz der "Familienausbeutungstheorie" führt abgesehen von diesen zwei Denkfehlern zwangsläufig zu einer konservativen und patriarchalischen Familienpolitik, wie der Autor anhand einiger Beispiele zeigt. (ICI2)
Beutet der Sozialstaat die Familien aus?
In: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit, S. 99-111
Beutet der Sozialstaat die Familien aus?: Darstellung und Kritik einer politisch einflussreichen Ideologie.
In: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit : Familien- und Sozialpolitik im demografischen Wandel., S. 99-111
Der Autor stellt den Hintergrund der so genannten "Familienausbeutungstheorie" und der radikalen Elternrentenmodelle sowie ihre sozial- und gesellschaftspolitischen Konsequenzen dar. Nachdem solche Positionen in der aktuellen Diskussion zur Rentenreform 2001, die weitgehend von Kategorien des Wirtschaftsliberalismus dominiert wurde, zunächst keine Rolle gespielt hatten, sind sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 wieder in den Blickpunkt geraten. Den Kern der "Transferausbeutungstheorie" bildet die Behauptung, dass alle Sozialleistungen an die ältere Generation auf der Aneignung der produktiven Kindererziehungsleistung von Eltern beruhen. Der Autor weist auf zwei grundsätzliche Denkfehler hin, auf denen die "Ausbeutungstheorie" beruht: eine falsche Eigentumszurechnung bzw. die Meinung, dass die Kinder eine Art Anlagekapital der Eltern seien, das Zinsen abwerfen muss; eine falsche biologistische "Produktionstheorie", d. h. die Vorstellung, dass die Fortpflanzung die eigentliche Quelle des Reichtums sei. Der gedankliche Ansatz der "Familienausbeutungstheorie" führt abgesehen von diesen zwei Denkfehlern zwangsläufig zu einer konservativen und patriarchalischen Familienpolitik, wie der Autor anhand einiger Beispiele zeigt. (ICI2).
Neue Dienstleistungsberufe: Die neuen Dienstleistungsberufe und der Sozialstaat
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 114, S. 30-32
ISSN: 0170-4613
Korrekturen in der Sozialversicherung
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Band 1, S. 10-13
ISSN: 0007-5868
Der Beitrag bietet einen Überblick zum Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte, das teils am 1.Januar 1999, teils am 1.April 1999 in Kraft tritt. "Im sozialversicherungsrechtlichen Teil hat das Gesetz drei Schwerpunkte: -1. Die Korrektur von umstrittenen Eingriffen in das Rentenrecht, die durch das Rentenreformgesetz 1999 vorgenommen worden waren,; -2. Einstieg in die Senkung der Lohnnebenkosten im Zusammenhang mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform und; -3. Maßnahmen gegen die Erosion des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, zur Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der Sozialversicherung und zur sozialrechtlichen Flankierung neuer Arbeitsformen, die sich im Zusammenhang mit der Flexibilisierung der Wirtschaft und dem Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft ausbreiten." (IAB2)