Übermittlung und verfahrensübergreifende Verwendung von Zufallserkenntnissen
In: Schriften zum Strafrecht v.251
Im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre 2008 erwartete der Bundesnachrichtendienst auf der angekauften Daten-CD Material zum internationalen Terrorismus und zur Geldwäsche. Bei den stattdessen erlangten Steuerdaten handelte es sich daher um Zufallserkenntnisse. Die anschließende Diskussion in der Rechtswissenschaft zum Umgang mit derartigen Zufallserkenntnissen legte beachtliche Unsicherheiten offen.Catharina Dose untersucht in der Arbeit den rechtlichen Rahmen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen zwischen verschiedenen Behörden: dem Nachrichtendienst, der präventiv tätigen Polizei, den Strafverfolgungsbehörden sowie den Steuerbehörden. Neben dem verfassungsrechtlichen Fundament arbeitet die Autorin die dogmatischen Grundlagen einer Übermittlung und Verwendung von Zufallserkenntnissen heraus, die verfahrensübergreifend Geltung beanspruchen, und fasst diese in einer praxistauglichen Gesamtdarstellung zusammen. Inhaltsverzeichnis EinleitungAnlass und Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Begriffsbestimmungen1. Strukturvergleich der VerfahrenAufgabenbestimmung und Verfahrenseigenschaften – Befugnisse zur Datenerhebung – Verwendung und Verwendungsverbote in den jeweiligen Verfahren2. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Übermittlung und Verwendung von ZufallserkenntnissenDas Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – Die Grundrechtseingriffe bei der Übermittlung und Verwendung von Daten und von Zufallserkenntnissen – Die Gesetzgebungskompetenz für die Schaffung von Übermittlungs- und Verwendungsnormen – Der Grundsatz des »Nemo tenetur se ipsum accusare« – Trennungsgebot und Datenübermittlung – Ergebnisse des 2. Kapitels3. Allgemeiner Teil: Grundlagen der Übermittlung und verfahrensübergreifenden Verwendung von ZufallserkenntnissenVoraussetzungen für die Übermittlung, für die Verwendung – Zusammenfassung4.