WTG, Wohn- und Teilhabegesetz - APG, Alten- und Pflegegesetz: Kommentar
In: Landesrecht Nordrhein-Westfalen
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Die bisherigen IT-basierten Forschungsinfrastrukturen bauen auf gewachsenen Strukturen örtlicher akademischer Rechenzentren und weiterer akademischer Dienstebetreiber auf. Mit den generell gewachsenen Strukturen können standortübergreifende Forschungsinfrastrukturen in der länderübergreifenden Verbundforschung jedoch nur sehr eingeschränkt und mit großemAufwand realisiert werden. Virtuelle Forschungsumgebungen als integrierte IT-Plattformen können genau diese Problemstellung lösen. Virtuelle Forschungsumgebungen verknüpfen entsprechend den fachwissenschaftlichen Anforderungen Dienste für Forschungsdatenmanagement und Forschungswerkzeuge. Allerdings existieren bisher kaum nachhaltige Finanzierungsmechanismen für den Betrieb Virtueller Forschungsumgebungen. Daher wurden existierende Mechanismen der Forschungsförderung daraufhin analysiert, inwieweit diese für Virtuelle Forschungsumgebungen angewendet werden können.Darauf aufbauend wurden Finanzierungsmodelle für Virtuelle Forschungsumgebungen entwickelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Aufbau Virtueller Forschungsumgebungen einerseits nutzergetrieben (Bottom-up) sowie andererseits durch die Forschungsförderer in Form angepasster Förderpolitik (Top-down) vorangetrieben werden sollte. Eine solche Anpassung beinhaltet eine Basisförderung, um Virtuelle Forschungsumgebungen zu erhalten, sowie einen bedarfsabhängigen Anteil in der Projektförderung, damit Forscher Leistungen aus Virtuellen Forschungsumgebungen beziehen können. ; peerReviewed
BASE
Informationen zu Veränderungen der Rechtslage in 20 Rechtsgebieten infolge der Corona-Krise. Stand August 2020. Covid-19 hat Auswirkungen auf viele Rechtsgebiete, Beschränkungen, die das Heimrecht oder den Sport betreffen, Ausfälle bei Reisen, Verzögerungen bei Lieferungen, bei Tilgung von Darlehen ... Die Autor*innen, Jurist*innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen, informieren über die zahlreichen Änderungen durch neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, die zur Bekämpfung der Pandemie und zur Abmilderung der Folgen gedacht sind. Die 2. Auflage ist nach knapp vier Monaten durch die "rasante Entwicklung" notwendig geworden. Sie enthält zwei neue Artikel zum Vertriebs- und Datenschutzrecht. Letzterer berücksichtigt auch die "Corona-App" einschliesslich arbeitsrechtlicher Fragen, die ansonsten einem ausstehenden Sonderband vorbehalten bleiben. Mit ausführlichem Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis. (3)